769/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 25.01.2006
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

betreffend bundeseinheitliche sozialversicherungsrechtliche Absicherung von Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung, die in Beschäftigungstherapien tätig sind

 

Begründung

 

Geschätzte 40.000 Menschen leben mit intellektueller Beeinträchtigung in Österreich.

Davon arbeiten ca. 15.000 Menschen im sekundären Arbeitsmarkt, in der sogenannten „Beschäftigungstherapie“.

Hier gibt es den gleiche Ablauf wie am ersten Arbeitsmarkt. Es wird mit fixen Arbeitszeiten produziert, die dort tätigen Menschen mit intellektuellen Behinderungen  erhalten dafür jedoch für ihre Arbeit keinen Lohn oder ein Gehalt, sondern nur ein Taschengeld, welches weit unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt. Aus diesem Grund sind sie nicht eigenständige kranken-, pensions-, unfall- und arbeitslosenversichert.

 

Die derzeit schon älteren Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung, deren Zahl stark im Anstiegen ist, können daher nicht in Pension gehen, obwohl sie in ihrem ganzen erwachsenen Leben gearbeitet haben.

Die rechtliche Absicherung ist für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung nicht nur mangelhaft und unzureichend, sondern auch in allen neun Bundesländern unterschiedlich geregelt.

 

Die ArbeitnehmerInnen in „Beschäftigungstherapie“ sind auf die Praxis des Vollzuges der jeweiligen Landesbehindertengesetze angewiesen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat bis 30.6.2006 einen Entwurf für die Schaffung einer bundeseinheitlichen eigenständigen sozialversicherungsrechtlichen Absicherung für Menschen, die in „Beschäftigungstherapien“  tätig sind, vorzulegen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.