77/A XXII. GP

Eingebracht am 26.03.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag

 

der Abgeordneten Oberhaidinger

und Genossinnen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Energie-Regulierungsbehördengesetz geändert

wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Energie-Regulierungsbehördengesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Energie-Regulierungsbehördengesetz in der Fassung

BGBl. 1 Nr. 121/2000, zuletzt geändert durch das BGBl. I Nr. 148/2002, wird wie folgt

geändert:

1 .Dem § 26a Abs. 3 sind folgende Sätze anzufügen:

„In Angelegenheiten der Preisbestimmung haben dem Beirat neben dem Vorsitzenden nur
gemäß Z l und 3 ernannte Mitglieder auszugehören".

2. In § 29 a wird nachstehender Abs. 5 angefugt:

„ (5) § 26 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. ...../2003 tritt mit dem

1 .6. 2003 in Kraft."


Gemäß § 29 Abs. 4 GOG wird verlangt, innerhalb von drei Monaten eine Erste Lesung über
diesen Antrag durchzuführen.

Zuweisungsvorschlag: Wirtschaftsausschuss

Erläuterungen

Der Gasbeirat soll nach den selben Grundsätzen wie der Elektrizitätsbeirat arbeiten. Dies ist
durch die derzeitige Gesetzesformulierung nicht gewährleistet.