77/A XXII. GP
Eingebracht am 26.03.2003
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möglich.
Antrag
der Abgeordneten Oberhaidinger
und Genossinnen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Energie-Regulierungsbehördengesetz geändert
wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Energie-Regulierungsbehördengesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Energie-Regulierungsbehördengesetz in der Fassung
BGBl. 1 Nr. 121/2000, zuletzt geändert durch das BGBl. I Nr. 148/2002, wird wie folgt
geändert:
1 .Dem § 26a Abs. 3 sind folgende Sätze anzufügen:
„In Angelegenheiten der
Preisbestimmung haben dem Beirat neben dem Vorsitzenden nur
gemäß Z l und 3 ernannte Mitglieder
auszugehören".
2. In § 29 a wird nachstehender Abs. 5 angefugt:
„ (5) § 26 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. ...../2003 tritt mit dem
1 .6. 2003 in Kraft."
Gemäß § 29 Abs. 4 GOG wird verlangt, innerhalb von drei
Monaten eine Erste Lesung über
diesen Antrag durchzuführen.
Zuweisungsvorschlag: Wirtschaftsausschuss
Erläuterungen
Der Gasbeirat soll nach den selben Grundsätzen wie der
Elektrizitätsbeirat arbeiten. Dies ist
durch die derzeitige Gesetzesformulierung nicht gewährleistet.