771/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 25.01.2006
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Aufrechterhaltung des österreichischen Verbots der Wildtierhaltung in Zirkussen

 

In einem Mahnschreiben vom 12.10.2005 hat die EU-Kommission die österreichische Bundesregierung aufgefordert, zu einer Verletzung der gemeinschaftsrechtlich gewährleisteten Dienstleistungsfreiheit im Zusammenhang mit § 27 Abs. 1 des österreichischen Bundesgesetzes über den Schutz der Tiere, BGBl. I Nr. 118/2004 Stellung zu nehmen. Nach dem österreichischen Bundestierschutzgesetz § 27 Abs. 1 dürfen nämlich in Zirkussen, Varietés und ähnlichen Einrichtungen keine Arten von Wildtieren gehalten oder zur Mitwirkung verwendet werden.

 

§ 27 Abs. 1 des österreichischen Tierschutzgesetzes steht jedoch mit den gemeinschaftlichen Vorgaben sehr wohl in Einklang, da ein vertragskonformes Ziel - nämlich der Tierschutz - verfolgt wird, der seit 1999 auch im Gemeinschaftsrecht eine bedeutende Aufwertung erfahren hat. Auch erfüllt § 27 Abs. 1 die vier Rechtfertigungsstandards der Rechtssprechung des EUGH, sodass die Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit als gerechtfertigt anzusehen ist. Überdies ist aufgrund der besonderen Eigenschaften von Wildtieren das absolute Verbot ihrer Haltung und Mitwirkung in Zirkussen aus fachlicher Sicht das einzige Mittel, um das gemeinschaftsrechtlich legitime Ziel des Tierschutzes in wirksamer Weise zu erreichen. Eine Aufhebung des österreichischen Verbotes der Haltung und Mitwirkung von Wildtieren in Zirkussen darf daher aus der Sicht des Tierschutzes keinesfalls erfolgen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert,

 

  1. das österreichische Verbot der Haltung bzw. der Mitwirkung von Wildtieren in Zirkussen, Varietés und ähnlichen Einrichtungen (§ 27 Abs. 1 Tierschutzgesetz) durch alle notwendigen Maßnahmen abzusichern und auf EU-Ebene zu verteidigen sowie
  2. die EU-Präsidentschaft zum Anlass zu nehmen, ein Totalverbot der Wildtierhaltung in Zirkussen und ähnlichen Einrichtungen in den europäischen Gremien nachhaltig zu vertreten und EU-weit durchzusetzen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.