783/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 02.02.2006
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Grünewald, Mandak, Öllinger, Haidlmayr, Freundinnen und
Freunde

betreffend Nationaler Aktionsplan für Gesundheit und Alten-/Langzeitpflege

Die Europäische Union kann im Sozial- und Gesundheitsbereich zwar nicht
harmonisierend, dafür aber koordinierend tätig sein. Dementsprechend führte der
Europäische Rat von Lissabon im März 2000 die Offene Methode der Koordinierung
(OMK) als neuartiges Instrument der Politikkoordination bzw. -steuerung auf EU-
Ebene ein.

Die EU-Mitgliedsstaaten erstellen abhängig vom Politikfeld „Nationale Aktionspläne“
oder „Nationale Strategieberichte“. Von der EU-Kommission wird ein
Synthesebericht erstellt, der eine Analyse und Bewertung sowie Empfehlungen
enthält.

Angewendet wird die OMK seit Anfang 2001 für das Feld „Soziale Integration“, seit
2002 für den Bereich „Jugendpolitik“ und seit 2005 für das Feld „Gesundheit und
Alten-/Langzeitpflege“.

Der Nationale Aktionsplan für Gesundheit und Alten-/Langzeitpflege wird von der
EU-Kommission bis September 2006 gefordert. Alle an diesem Politikfeld beteiligten
Akteure sollen daran beteiligt sein.

In Österreich ist dazu ein runder Tisch zwischen Bund, Ländern, den Trägern der
Pflegedienste im mobilen und stationären Bereich, sowie Vertretern des
Pflegepersonals und den Betroffenen erforderlich.

Wichtige Themen für diesen runden Tisch müssen u.a. die Entwicklung einheitlicher
Pflegestandards für Österreich, die Steigerung der Attraktivität für Pflegeberufe,
sowie die Entwicklung für Kompetenzzentren für Pflege sein.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
wird aufgefordert, bis 31.8.2006 einen „Nationalen Aktionsplan für Gesundheit und
Alten-/Langzeitpflege“ zu erstellen und dazu einen „runden Tisch“ mit VertreterInnen
von Bund, Ländern, den Trägern der Pflegedienste im mobilen und stationären
Bereich, VertreterInnen des Pflegepersonals, der Betroffenen sowie den Sozial-,
Gesundheits-, Senioren- und BehindertensprecherInnen der Parteien einzurichten.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales
vorgeschlagen.