783/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 02.02.2006
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Grünewald, Mandak,
Öllinger, Haidlmayr, Freundinnen und
Freunde
betreffend Nationaler Aktionsplan für Gesundheit und Alten-/Langzeitpflege
Die Europäische Union kann im Sozial-
und Gesundheitsbereich zwar nicht
harmonisierend,
dafür aber koordinierend tätig sein. Dementsprechend führte der
Europäische Rat von Lissabon im
März 2000 die Offene Methode der Koordinierung
(OMK) als neuartiges Instrument der Politikkoordination
bzw. -steuerung auf EU-
Ebene ein.
Die EU-Mitgliedsstaaten erstellen
abhängig vom Politikfeld „Nationale Aktionspläne“
oder „Nationale
Strategieberichte“. Von der EU-Kommission wird ein
Synthesebericht
erstellt, der eine Analyse und Bewertung sowie Empfehlungen
enthält.
Angewendet wird die OMK seit Anfang
2001 für das Feld „Soziale Integration“, seit
2002 für den
Bereich „Jugendpolitik“ und seit 2005 für das Feld „Gesundheit und
Alten-/Langzeitpflege“.
Der Nationale Aktionsplan für Gesundheit
und Alten-/Langzeitpflege wird von der
EU-Kommission bis September 2006
gefordert. Alle an diesem Politikfeld beteiligten
Akteure sollen daran beteiligt sein.
In Österreich ist dazu ein runder Tisch
zwischen Bund, Ländern, den Trägern der
Pflegedienste
im mobilen und stationären Bereich, sowie Vertretern des
Pflegepersonals und den Betroffenen
erforderlich.
Wichtige Themen für diesen runden
Tisch müssen u.a. die Entwicklung einheitlicher
Pflegestandards
für Österreich, die Steigerung der Attraktivität für Pflegeberufe,
sowie die Entwicklung für
Kompetenzzentren für Pflege sein.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Soziale Sicherheit, Generationen
und Konsumentenschutz
wird aufgefordert, bis 31.8.2006 einen
„Nationalen Aktionsplan für Gesundheit und
Alten-/Langzeitpflege“ zu erstellen und dazu einen „runden Tisch“ mit
VertreterInnen
von Bund, Ländern, den Trägern der
Pflegedienste im mobilen und stationären
Bereich, VertreterInnen des
Pflegepersonals, der Betroffenen sowie den Sozial-,
Gesundheits-, Senioren- und BehindertensprecherInnen der Parteien einzurichten.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß
für Arbeit und Soziales
vorgeschlagen.