842/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 22.06.2006
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möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
betreffend Erhöhung der
Verkehrssicherheit durch wirksamere Sanktionen im LKW-
Bereich
Lärmreduktionen und erträgliche Bedingungen
für die Nachtruhe von Autobahn-
AnrainerInnen können in erster Linie nur durch geringere Geschwindigkeiten
erzielt
werden. Deshalb beschloss die Oberösterreichische Landesregierung eine
erhebliche Straferhöhung für
LKW-Temposünder auf der A8. In Zukunft müssen LKW
über 7,5 Tonnen, die in der Zeit von 22 bis fünf Uhr die
zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h überschreiten, mit bis zu
fünfmal höheren
Strafen rechnen. Bei 20 km/h Tempo-Überschreitung sollen in Zukunft statt
21 Euro
wesentlich höhere Beträge gezahlt werden. Nun können laut
Straßenverkehrsordnung und Verwaltungsstrafgesetz nur
Strafmandate bis zu einer Höhe von bis zu 36 Euro verhängt werden. So
sind
höhere Strafen nur über den aufwendigen und langwierigen Weg von
Anzeige und
ordentlichem Verfahren möglich, innerhalb dessen jeder Fall individuell
(Vermögenswerte des Beschuldigten) abgehandelt werden muss. Außerdem
bestehen nur mit wenigen Staaten Straf
abkommen, mittels derer ausländische
LKW-Lenker gestraft werden können.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird
aufgefordert, zum Schutz von AnrainerInnen und zur
Erhöhung der Verkehrssicherheit die
Straßenverkehrsordnung und das
Verwaltungsstrafgesetz dahingehend zu ändern, dass höhere
Organstrafen
verhängt werden können.
Darüber hinaus sollen auf
raschem Wege Strafabkommen mit allen europäischen
Staaten abgeschlossen werden, um die Ahndung
bei von ausländischen
LenkerInnen in Österreich begangenen Verkehrsdelikten zu erleichtern.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.