842/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 22.06.2006
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

betreffend Erhöhung der Verkehrssicherheit durch wirksamere Sanktionen im LKW-
Bereich

Lärmreduktionen und erträgliche Bedingungen für die Nachtruhe von Autobahn-
AnrainerInnen können in erster Linie nur durch geringere Geschwindigkeiten erzielt
werden. Deshalb beschloss die Oberösterreichische Landesregierung eine
erhebliche Straferhöhung für LKW-Temposünder auf der A8. In Zukunft müssen LKW
über 7,5 Tonnen, die in der Zeit von 22 bis fünf Uhr die zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h überschreiten, mit bis zu fünfmal höheren
Strafen rechnen. Bei 20 km/h Tempo-Überschreitung sollen in Zukunft statt 21 Euro
wesentlich höhere Beträge gezahlt werden. Nun können laut
Straßenverkehrsordnung und Verwaltungsstrafgesetz nur
Strafmandate bis zu einer Höhe von bis zu 36 Euro verhängt werden. So sind
höhere Strafen nur über den aufwendigen und langwierigen Weg von Anzeige und
ordentlichem Verfahren möglich, innerhalb dessen jeder Fall individuell
(Vermögenswerte des Beschuldigten) abgehandelt werden muss. Außerdem
bestehen nur mit wenigen Staaten Straf abkommen, mittels derer ausländische
LKW-Lenker gestraft werden können.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, zum Schutz von AnrainerInnen und zur
Erhöhung der Verkehrssicherheit die Straßenverkehrsordnung und das
Verwaltungsstrafgesetz dahingehend zu ändern, dass höhere Organstrafen
verhängt werden können.

Darüber hinaus sollen auf raschem Wege Strafabkommen mit allen europäischen
Staaten abgeschlossen werden, um die Ahndung bei von ausländischen
LenkerInnen in Österreich begangenen Verkehrsdelikten zu erleichtern.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.