844/A XXII. GP

Eingebracht am 22.06.2006
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Antrag

 

der Abgeordneten Dr. Günter Stummvoll, Detlev Neudeck

Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Bundesgesetz zur Regelung des Glücksspielwesens – Glücksspielgesetz – GSpG, BGBl. I Nr. 620/1989, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 143/2005, wird wie folgt geändert:

In § 25 Abs. 3 2. Satz wird die Wendung „nach der ExistenzminimumVO“ durch die Wendung „nach der Exekutionsordnung“ ersetzt.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem Finanzausschuss zuzuweisen.

 

Begründung

 

Artikel 2 Ziffer 136 des Deregulierungsgesetz 2006 hebt die Verordnung des Bundesministers für Justiz über die Erhöhung der in §§ 291a und 291b EO angeführten Beträge sowie über die Tabellen der unpfändbaren Freibeträge (Existenzminimum-Verordnung 2003 – ExMinV 2003), BGBl. II Nr. 125, auf. Zur umfassenden Rechtsbereinigung ist es daher zweckmäßig, auch den Verweis des § 25 Abs. 3 2.Satz GSpG auf die Existenzminimum-Verordnung an die zukünftige, geänderte Rechtslage anzupassen und durch einen Verweis auf die Exekutionsordnung in der jeweils gültigen Fassung zu ersetzen.