855/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 12.07.2006
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Barbara Riener, DIng. Elke Achleitner

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Prüfung von Möglichkeiten der Pflegefreistellung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

 

 

Nach der derzeitigen Rechtslage ist es für eine Arbeitnehmerin bzw. einen Arbeitnehmer oft nicht möglich, bei einem Krankenhausaufenthalt oder einem Arztbesuch ihres/seines im gemeinsamen Haushalt lebenden Kindes (auch Wahl- oder Pflegekindes), welches das zwölfte Lebensjahr noch nicht überschritten hat, zu dessen Begleitung die Pflegefreistellung in Anspruch zu nehmen.

 

Gerade in letzter Zeit häufen sich aber Anfragen von Müttern und Vätern mit dem Wunsch, dies zu verändern. Wir alle wissen, dass die Nähe der Mutter oder des Vaters für Kinder unter zwölf Jahren bei einem Arztbesuch und noch mehr bei einem Krankenhausaufenthalt einen großen Anteil am Genesungsprozess ausmacht. Kinder unter zwölf Jahren haben aufgrund ihres Alters und dem oft noch nicht gegebenen Verständnisses der Vorgänge in einer Arztpraxis und einem Krankenhaus natürlich ein erhöhtes Bedürfnis nach Zuneigung und Zuspruch der Eltern.

 

Einem Elternteil die Möglichkeit zu geben, sein Kind im Rahmen der Pflegefreistellung ins Krankenhaus oder bei einem Arztbesuch zu begleiten, unterstützt und beschleunigt nicht nur den Genesungsprozess des Kindes, sondern gewährleistet, nach Rückkehr von der Pflegefreistellung, ein konzentriertes Arbeiten, da die Sorge ums Kind weitgehend wegfällt.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz sowie der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit werden ersucht, die Möglichkeit zu prüfen, inwieweit die Begleitung eines im gemeinsamen Haushalt lebenden unter zwölfjährigen Kindes (auch Wahl- oder Pflegekindes) bei einem Krankenhausaufenthalt bzw. einem Arztbesuch, im Rahmen der derzeit gültigen Pflegefreistellung von zwei Wochen, ermöglicht werden könnte.

 

 

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.