856/A XXII. GP

Eingebracht am 12.07.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag

der Abgeordneten Mag. Molterer, Dr. Cap, Scheibner, Dr. Van der Bellen
Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die XXII. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates
vorzeitig beendet wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem die XXII. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates vorzeitig beendet
wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I

Der Nationalrat wird gemäß Art. 29 Abs. 2 B-VG vor Ablauf der XXII.
Gesetzgebungsperiode aufgelöst.

Artikel II
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betraut.

In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag dem Verfassungsausschuss
zuzuweisen.


Begründung

Die laufende Gesetzgebungsperiode des Nationalrates endet gem. Art. 27 B-VG spätestens

mit 20. Dezember 2006. Dies bedeutet, dass die nächste Nationalratswahl am

26. November 2006 stattfinden müsste. Gem. Art. 29 Abs. 2 B-VG hat der Nationalrat jedoch

das Recht, vor Ablauf der Gesetzgebungsperiode durch einfaches Gesetz seine Auflösung zu

beschließen.

Um noch im Jahre 2006 eine neue Regierung bilden zu können und einen kurzen und
sparsamen Wahlkampf zu ermöglichen, soll die Nationalratswahl bereits am 1. Oktober 2006
stattfinden.

Dazu ist es erforderlich, die XXII. Gesetzgebungsperiode geringfügig zu verkürzen, wie dies
auch bei früheren Gesetzgebungsperioden der Fall war.