94/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 26.03.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

entschliessungsantrag

der Abgeordneten Parnigoni, Pendl, Dr. Matznetter

und Genossinnen

betreffend Übertragung der Zollwache ins BMI

Im Regierungsprogramm ist unter anderem auch die Übertragung der Zollwache ins
Bundesministerium für Inneres vorgesehen. Bei der Zollwache handelt es sich um einen
hochspezialisierten uniformierten Wachkörper, dem spezifische Aufgaben zukommen. Über
Aufgaben der Grenzkontrolle hinaus - hier vor allem die Überwachung der Ein- und Ausfuhr
von Waren (auch nach der EU-Erweiterung, z.B. Zigarettenschmuggel), Kontrolle der
Schattenwirtschaft, Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung, Bekämpfung der
Produktpiraterie - hat sie auch behördliche Aufgaben zur Bemessung und Abfuhr der Zölle,
die nunmehr EU-rechtlich geregelt werden.

Nach einem Ressortübereinkommen zwischen Bundeskanzleramt, Bundesministerium für
Finanzen und Bundesministerium für Inneres ist nun angeblich geplant, entgegen dem
Wortlaut des Regierungsübereinkommens nur rund die Hälfte der Bediensteten der Zollwache
in das Bundesministerium für Inneres zu überstellen, die andere Hälfte soll im
Finanzministerium verbleiben, wobei sie anscheinend dort nicht mehr als uniformierter
Wachkörper tätig sein sollen.

Angesichts der skandalösen parteipolitischen Postenbesetzungen, durch die sich die schwarz-
blaue Bundesregierung - und hier insbesondere BM Strasser - bereits in der vergangenen und
auch schon in der laufenden Gesetzgebungsperiode hervorgetan hat, und angesichts des
sonstigen negativen Umgangs der Bundesregierung mit den öffentlichen Bediensteten,
beantragen die unterzeichneten Abgeordneten folgende

Entschließung

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und die zuständigen Bundesminister werden ersucht dafür zu sorgen,
dass im Rahmen der Übertragung der Zollwache ins Bundesministerium für Inneres


       die bisherige hohe Qualität der österreichischen Zollverwaltung aufrechterhalten wird,

       alle dienstrechtlichen Vorschriften eingehalten und Einvernehmen mit der
Personalvertretung hergestellt wird,

       kein Bediensteter der Zollwache gegen seinen Willen den Status als Exekutivbeamter
verliert,

       im Bundesministerium für Finanzen verbleibende Mitarbeiter der Zollwache, die im
Wesentlichen gleichartige Tätigkeiten wie bisher verrichten, keinen gehaltsmäßigen
Kürzungen erfahren.

Zuweisungsvorschlag: Innenausschuss