94/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 26.03.2003
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möglich.
entschliessungsantrag
der Abgeordneten Parnigoni, Pendl, Dr. Matznetter
und Genossinnen
betreffend Übertragung der Zollwache ins BMI
Im Regierungsprogramm ist unter anderem auch die
Übertragung der Zollwache ins
Bundesministerium für Inneres vorgesehen. Bei der Zollwache handelt es sich um
einen
hochspezialisierten uniformierten Wachkörper, dem spezifische Aufgaben
zukommen. Über
Aufgaben der Grenzkontrolle hinaus - hier vor allem die Überwachung der
Ein- und Ausfuhr
von Waren (auch nach der EU-Erweiterung, z.B. Zigarettenschmuggel),
Kontrolle der
Schattenwirtschaft, Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung, Bekämpfung
der
Produktpiraterie - hat sie auch behördliche Aufgaben zur Bemessung und Abfuhr
der Zölle,
die nunmehr EU-rechtlich geregelt werden.
Nach einem Ressortübereinkommen zwischen
Bundeskanzleramt, Bundesministerium für
Finanzen und Bundesministerium für Inneres ist nun angeblich geplant, entgegen
dem
Wortlaut des Regierungsübereinkommens nur rund die Hälfte der Bediensteten der
Zollwache
in das Bundesministerium für Inneres zu überstellen, die andere Hälfte soll im
Finanzministerium verbleiben, wobei sie anscheinend dort nicht mehr als
uniformierter
Wachkörper tätig sein sollen.
Angesichts der skandalösen parteipolitischen
Postenbesetzungen, durch die sich die schwarz-
blaue Bundesregierung - und hier insbesondere BM Strasser - bereits in
der vergangenen und
auch schon in der laufenden Gesetzgebungsperiode hervorgetan hat, und
angesichts des
sonstigen negativen Umgangs der Bundesregierung mit den öffentlichen
Bediensteten,
beantragen die unterzeichneten Abgeordneten folgende
Entschließung
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung und die zuständigen Bundesminister
werden ersucht dafür zu sorgen,
dass im Rahmen der Übertragung der Zollwache ins Bundesministerium für Inneres
• die bisherige hohe Qualität der österreichischen Zollverwaltung aufrechterhalten wird,
• alle
dienstrechtlichen Vorschriften eingehalten und Einvernehmen mit der
Personalvertretung hergestellt wird,
• kein
Bediensteter der Zollwache gegen seinen Willen den Status als Exekutivbeamter
verliert,
• im
Bundesministerium für Finanzen verbleibende Mitarbeiter der Zollwache, die im
Wesentlichen gleichartige Tätigkeiten wie bisher verrichten, keinen
gehaltsmäßigen
Kürzungen erfahren.
Zuweisungsvorschlag: Innenausschuss