1/AB XXII.GP

Eingelangt am: 11.02.2003

DER BUNDESMINISTER
FÜR JUSTIZ


An den

Herrn Präsidenten des Nationalrates

 

zur Zahl 6/J-NR/2002

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen
haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „U-Haft wegen HIV-Gefährdung"
gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage auf Grundlage der eingeholten Berichte der Ober-
staatsanwaltschaften Wien, Graz, Linz und Innsbruck wie folgt:

Zu 1:

Niederösterreich: eine Anzeige im Jahr 2000;

Steiermark:                          sechs Anzeigen im Jahr 2002;

Kärnten:                               jeweils eine Anzeige in den Jahren 1998 und 1999;

Oberösterreich:      zwei Anzeigen im Jahr 1999, jeweils eine Anzeige in den Jahren

2000 und 2001;

Salzburg:                              eine Anzeige im Jahr 2002;

Tirol:                                    jeweils eine Anzeige in den Jahren 1998, 1999, 2001 und 2002;
Vorarlberg:                          eine Anzeige im Jahr 2000.

Zu 2:

Niederösterreich: eine Verurteilung im Jahr 2001;

Steiermark:                       vier Verurteilungen im Jahr 2002;

Kärnten:                       eine Verurteilung im Jahr 1998 und zwei Verurteilungen im Jahr

1999;

Oberösterreich:                           eine Verurteilung im Jahr 2000;
Tirol:                       eine Verurteilung im Jahr 1998.

Zu 3:

Den Verurteilungen lagen die Tatbestände der §§ 178 und 179 StGB zu Grunde.


Zu 4:

1998:   eine Freiheitsstrafe im Ausmaß von einem Jahr und eine Freiheitsstrafe im

Ausmaß von sechs Monaten;

1999: zwei teilbedingte Freiheitsstrafen im Ausmaß von jeweils einem Jahr;
2000: eine Freiheitsstrafe im Ausmaß von neun Monaten;
2001: eine bedingte Freiheitsstrafe im Ausmaß von vier Monaten;
2002: zwei teilbedingte Freiheitsstrafen im Ausmaß von sieben und acht Monaten

und zwei Geldstrafen im Ausmaß von jeweils 100 Tagessätzen.

Zu 5:

Im Jahr 1998 wurde eine und im Jahr 2002 wurden zwei Anzeigen gegen Wiederho-
lungstäter erstattet.

Der Staatsanwaltschaft Wien standen für den angefragten Zeitraum keine, den
Staatsanwaltschaften Graz und St. Polten lediglich für das Jahr 2002 entsprechen-
de(n) Daten zur Verfügung.