1/AB XXII.GP
Eingelangt am: 11.02.2003
DER BUNDESMINISTER
FÜR JUSTIZ
An den
Herrn Präsidenten des Nationalrates
zur Zahl 6/J-NR/2002
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.
Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen
haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „U-Haft wegen
HIV-Gefährdung"
gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage auf Grundlage
der eingeholten Berichte der Ober-
staatsanwaltschaften Wien, Graz, Linz und Innsbruck wie folgt:
Zu 1:
Niederösterreich: eine Anzeige im Jahr 2000;
Steiermark: sechs Anzeigen im Jahr 2002;
Kärnten: jeweils eine Anzeige in den Jahren 1998 und 1999;
Oberösterreich: zwei Anzeigen im Jahr 1999, jeweils eine Anzeige in den Jahren
2000 und 2001;
Salzburg: eine Anzeige im Jahr 2002;
Tirol: jeweils
eine Anzeige in den Jahren 1998, 1999, 2001 und 2002;
Vorarlberg: eine
Anzeige im Jahr 2000.
Zu 2:
Niederösterreich: eine Verurteilung im Jahr 2001;
Steiermark: vier Verurteilungen im Jahr 2002;
Kärnten: eine Verurteilung im Jahr 1998 und zwei Verurteilungen im Jahr
1999;
Oberösterreich: eine
Verurteilung im Jahr 2000;
Tirol: eine
Verurteilung im Jahr 1998.
Zu 3:
Den Verurteilungen lagen die Tatbestände der §§ 178 und 179 StGB zu Grunde.
Zu 4:
1998: eine Freiheitsstrafe im Ausmaß von einem Jahr und eine Freiheitsstrafe im
Ausmaß von sechs Monaten;
1999:
zwei teilbedingte Freiheitsstrafen im
Ausmaß von jeweils einem Jahr;
2000: eine Freiheitsstrafe im Ausmaß von
neun Monaten;
2001: eine bedingte Freiheitsstrafe im
Ausmaß von vier Monaten;
2002: zwei teilbedingte Freiheitsstrafen
im Ausmaß von sieben und acht Monaten
und zwei Geldstrafen im Ausmaß von jeweils 100 Tagessätzen.
Zu 5:
Im Jahr 1998 wurde eine und im Jahr 2002
wurden zwei Anzeigen gegen Wiederho-
lungstäter erstattet.
Der Staatsanwaltschaft Wien standen für
den angefragten Zeitraum keine, den
Staatsanwaltschaften Graz und St. Polten lediglich für das Jahr 2002
entsprechen-
de(n) Daten zur Verfügung.