100/AB XXII. GP

Eingelangt am 08.04.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesminister für Inneres

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat HAIDLMAYR, Freundinnen und Freunde haben am
26. Februar 2003 unter der Nr. 138/J-NR/2003 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Zivildienerzuweisung Februar 2003" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Wie schon in den seinerzeitigen Anfragebeantwortungen der gleichlautenden
Fragestellungen zu den Dienstantrittsterminen Februar, Juni, Oktober 2001, Februar, Juni
und Oktober 2002 schließe ich auch dieser Beantwortung Beilagen an, die Auskunft über die
Zuordnung der Einrichtungen nach den im § 28 Abs. 2 bis 4 ZDG geregelten finanziellen
Folgen („Kategorien") geben.

Zu Frage 1:

Zum   3.   Februar  2003  waren   3.077  Zivildienstpflichtige  zum   ordentlichen   Zivildienst

zugewiesen.

Die Kategorienzuordnung der Rechtsträger sowie die Spartenzuordnung der Einrichtungen

wurde bei der jeweils erwünschten Auflistung mit Stichtag 3. Februar 2003 dargestellt. Die

Legende zu den Sparten kann der Beilage 1 entnommen werden.


Zu den Fragen 1.1. bis 2.2.:

Für Februar 2003 war von den Rechtsträgem ein Bedarf von 3.160 Zivildienstplätzen
gemeldet worden, davon fielen auf

-     Einrichtungen gem. § 28 Abs. 2 ZDG (Kategorie 3) 804 Plätze,

-      Einrichtungen gem. § 28 Abs. 4 Z 1 ZDG (Kategorie 1) 1.267 Plätze und auf

-     Einrichtungen gem. § 28 Abs. 4 Z 2 ZDG (Kategorie 2) 1.089 Plätze.

Die Auslastung der Einrichtungen der (Stichtag 03. Februar 2003)

-     Kategorie 3 mit 786 Zuweisungen beträgt 97,8 %, der

-     Kategorie 1 mit 1.239 Zuweisungen beträgt 97,8 % und der Einrichtungen der

-     Kategorie 2 mit 1.052 Zuweisungen beträgt 96,6 %.

Gegenüber der Gesamtbedarfsanmeldung beträgt die Auslastung 97,4 %. Eine 100%ige
Auslastung kann naturgemäß wegen kurzfristiger Ausfälle von bereits zugewiesenen
Zivildienstpflichtigen, z.B. wegen Erkrankung, nicht erreicht werden.

Da zu den meisten Einrichtungen der erwünschte Bedarf zur Gänze abgedeckt wurde,
unterblieb die Darstellung der Auslastung in Prozentsätzen zur jeweiligen Einrichtung (siehe
Beilagen 2 bis 4).

Zu Frage 3:

Zum Zuweisungstermin 03. Februar 2003 dienten aus den allgemeinen Zuweisungsterminen
Juni 2002, Oktober 2002 und Februar 2003, sowie aus Einzelzuweisungen in den Monaten
Juli 2002 und November 2002 insgesamt 8.653 Zivildienstleistende.