101/AB XXII. GP

Eingelangt am 08.04.2003
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Anfragebeantwortung

BM für soziale Sicherheit und Generationen

 

Ich beantworte die an mich gerichtete parlamentarische Anfrage Nr. 155/J des Abgeordneten
Pirklhuber, Freundinnen und Freunde wie folgt:

Frage 1:

Die 60-Tagefrist zur allfälligen Stellungnahme durch die Mitgliedstaaten beginnt mit der Weiter-
leitung des Bewertungsberichts. Da vorerst nur für genetisch modifizierten Mais mit Glyphosat-
toleranz (Roundup Ready Maize Line NK603) und den Roundup Ready-toleranten Raps (Brassi-
ca napus) mit dem event GT73 (Glyphosattoleranz) der Firma Monsanto dieser Bericht vorliegt,
endet die Frist zur Stellungnahme zu diesen zwei Anträgen am 25.3.2003. Mein Ressort wird zu
beiden Anträgen auf Inverkehrbringen, welche nur den Import und die Weiterverarbeitung -
nicht aber den Anbau - umfassen, fachliche Einwendungen vorbringen.

Im Fall des gentechnisch veränderten (gtv.) Maises NK603, welcher auch als Novel Food bean-
tragt wurde und zu dem Österreich bereits eine ablehnende Stellungnahme abgegeben hat, sind
u.a. als Gründe die unzureichende molekulargenetische Charakterisierung sowie Mängel bei der
Bewertung einer möglichen Allergenität bzw. Toxizität des Produkts anzugeben. Besonderes
Augenmerk wird auch auf die Prüfung der vorliegenden Daten zur Unweltverträglichkeitsprü-
fung gelegt.


Zu allen übrigen Anträgen liegt (Stand 17. März 2003) noch kein Bewertungsbericht der zustän-
digen Behörde im Staat der Antragstellung vor, womit auch die Frist für die übrigen Mitglied-
staaten zur Abgabe einer Stellungnahme noch nicht zu laufen begonnen hat.

Frage 2:

Bei den gegenständlichen Dossiers ist das Auskreuzungspotential der einzelnen Kulturpflanzen
unterschiedlich zu bewerten. Weiters ist die Bewertung abhängig vom Verwendungszweck, d.h.
ein gtv. Mais zu Importzwecken wird fachlich anders bewertet als ein gtv. Raps zu Anbauzwe-
cken. Mein Ressort ist sich dieser Problematik bewusst und wird alle vorhandenen wissenschaft-
lichen Erkenntnisse bei der fachlichen Bewertung zu berücksichtigen haben.

Frage 3:

Mein Ressort wird im Sinne der von mir im Februar 2001 unterstützten Erklärung der „Moratori-
umsstaaten" in seinen Einwendungen auch generell daraufhinweisen, dass vor einem Inkrafttre-
ten der in Aussicht genommenen neuen EU-Verordnungen über die Rückverfolgbarkeit und die
Kennzeichnung von GVO sowie über die neuen Zulassungen für gentechnisch veränderte Le-
bens- und Futtermittel von einer Neuzulassung gentechnisch veränderter Pflanzen jedenfalls Ab-
stand genommen werden sollte.

Frage 4;

Österreich hat in der Vergangenheit bis dato dreimal von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Im Augenblick ist der Ausgang der Zulassungsverfahren gemäß der Richtlinie 2001/18/EG ab-
zuwarten.