1013/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.12.2003
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BM für Wirtschaft und Arbeit

 

Anfragebeantwortung

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1026/J betreffend
Einsatz von Blumen mit dem FLP-Gütesiegel im öffentlichen Beschaffungswesen,
welche die Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen am 4. November
2003 an mich richteten, stelle ich fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten befürworte ich die Förderung ökologisch
und fair gehandelter Produkte durch das öffentliche Beschaffungswesen unter
Bedachtnahme auf die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und
Zweckmäßigkeit.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ist stets bemüht, primär Produkte
österreichischer Herkunft und aus biologischer und artgerechter Erzeugung sowie
mit einem ausgewogenen Preis-/Leistungsverhältnisses zu beschaffen.

Antwort zu den Punkten 2 bis 7 der Anfrage:

Der Blumenschmuck für bei Veranstaltungen erforderliche Dekoration der Säle im
Regierungsgebäude wird durch die Bundesgärten bereitgestellt. Die Bäumchen
(Lorbeer oder Buchs) und blühenden Pflanzen (in der Regel Topfpflanzen wie
Azaleen, Zyklamen, Weihnachtssterne etc.) sind lediglich gemietet. Die Topfblumen


werden von den Bundesgärten selbst gezogen. Im Jahre 2003 wurden dafür ca. €
4.200,- aufgewendet.

Darüber hinaus werden seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit für
spezifische Anlässe pro Jahr etwa 30 bis 40 Frischblumensträuße im Wert von
durchschnittlich je etwa € 50,- angekauft. Diese werden ausschließlich bei der Firma
Ruhnau beschafft, welche Mitgliedsbetrieb des den Gegenstand der Anfrage
bildenden Flower-Label-Programmes (FLP) ist.

Damit erscheint der Intention der vorliegenden Anfrage, soweit sie meinen
Wirkungsbereich betrifft, ausreichend Rechnung getragen zu sein.