102/AB XXII. GP

Eingelangt am 08.04.2003
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Anfragebeantwortung

BM für soziale Sicherheit und Generationen

 

Ich beantworte die an mich gerichtete parlamentarische Anfrage Nr. 184/J des Abgeordne-
ten Pirklhuber, Moser, Freundinnen und Freunde wie folgt:

Fragen l, 2 und 4 bis 10:

Grundsätzlich möchte ich feststellen, dass die Angelegenheiten des Pflanzenschutzes und des
Verkehrs mit Pflanzenschutzmitteln, somit auch Fragen der Zulassung, Kontrolle und Anwen-
dungsempfehlungen in Bezug auf Pflanzenschutzmittel in den Zuständigkeitsbereich des Bun-
desministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft fallen.
Ich verweise daher diesbezüglich auf die Antwort des Herrn Bundesministers für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur gleichlautenden Anfrage Nr. 183/J.

Frage 3:

Die Aufgaben der Agentur für das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen
im Zusammenhang mit Pestiziden bestehen darin, Vorschläge für die zulässigen Höchstwerte von
Schädlingsbekämpfungsmitteln in Lebensmitteln vorzulegen und Risikobewertungen gemäß § 9
der Schädlingsbekämpfungsmittelhöchstwert Verordnung BGB1. Nr.441/2002 bzw. im Zuge von
Importtoleranzen durchzuführen.