102/AB XXII. GP
Eingelangt am 08.04.2003
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Anfragebeantwortung
BM für soziale Sicherheit und Generationen
Ich beantworte die an mich gerichtete parlamentarische
Anfrage Nr. 184/J des Abgeordne-
ten Pirklhuber, Moser, Freundinnen und Freunde wie folgt:
Fragen l, 2 und 4 bis 10:
Grundsätzlich möchte ich feststellen, dass die
Angelegenheiten des Pflanzenschutzes und des
Verkehrs mit Pflanzenschutzmitteln, somit auch Fragen der Zulassung,
Kontrolle und Anwen-
dungsempfehlungen in Bezug auf Pflanzenschutzmittel in den
Zuständigkeitsbereich des Bun-
desministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft fallen.
Ich verweise daher diesbezüglich auf die Antwort des Herrn Bundesministers für
Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur gleichlautenden Anfrage Nr.
183/J.
Frage 3:
Die Aufgaben der Agentur für das Bundesministerium für
soziale Sicherheit und Generationen
im Zusammenhang mit Pestiziden bestehen darin, Vorschläge für die zulässigen
Höchstwerte von
Schädlingsbekämpfungsmitteln in Lebensmitteln vorzulegen und Risikobewertungen
gemäß § 9
der Schädlingsbekämpfungsmittelhöchstwert Verordnung BGB1. Nr.441/2002
bzw. im Zuge von
Importtoleranzen durchzuführen.