1040/AB XXII. GP
Eingelangt am 02.01.2004
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Bundesministerium für Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat
Bayr, Genossinnen und Genossen haben am
4.
November 2003 unter der Nr. 1022/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage
betreffend
"Einsatz von Blumen mit dem FLP-Gütesiegel im öffentlichen Beschaffungs-
wesen"
gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu l:
Grundsätzlich befürworte ich die
Förderung von ökologisch und fair gehandelten Produkten
durch
das öffentliche Beschaffungswesen, wobei darauf hinzuweisen ist, dass eine
solche
Förderung
nur unter Berücksichtigung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit
und Zweckmäßigkeit im Rahmen der für das öffentliche Beschaffungsverfahren
geltenden
Vorschriften
möglich ist.
Zu 2 bis 5:
Durch das
Bundesministerium für Landesverteidigung werden mit Ausnahme einer ver-
nachlässigbaren
Menge von Schnittblumen, die anlassbezogen und dezentral beschafft
werden,
lediglich jährlich rund 280 Kränze - ausschließlich aus heimischer Produktion -
für
Allerseelen-
bzw. Beerdigungsfeierlichkeiten angekauft.
Zu 6 und 7:
Abgesehen davon, dass
diese Fragen keinen Gegenstand der
Vollziehung meines Ressorts
darstellen,
verweise ich auf die Beantwortung des Bundeskanzlers zur parlamentarischen
Anfrage
Nr. 1015/J.