1050/AB XXII. GP

Eingelangt am 08.01.2004
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Bundesministerium für Soziale Sicherheit Generationen und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche Anfrage der Abgeordneten Lapp,
Trunk und GenossInnen (Nr. 1090/J)
wie folgt:

Fragen 1 bis 15:

Der Verein Altwerden zuhause hat ein Förderansuchen an das Bundesministerium
für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz gestellt, das neben der
Schaffung eines Pflegeschecks zur Entlastung pflegender Angehöriger auch die In-
stallierung einer Pflegenotrufnummer sowie einen Verleih von Hilfsmitteln umfasst.
Dieses Pilotprojekt soll aus Fördermitteln des Bundesministeriums für soziale Si-
cherheit, Generationen und Konsumentenschutz finanziert werden. Eine Förderung
von Projekten der Pflegevorsorge kann nach § 33c Bundespflegegeldgesetz nur an
gemeinnützige Organisationen der freien Wohlfahrtspflege - ungeachtet des Sitzes
des Trägers - vergeben werden.

Für die Inanspruchnahme des Pflegeschecks kommen grundsätzlich pflegende An-
gehörige in den Pilotgebieten in Betracht, wobei die Antragsteller derzeit von 600
Personen, die vom Pflegescheck Gebrauch machen könnten, ausgehen. Laut För-
deransuchen sollen die pflegebedürftigen Menschen während der Erholung ihrer An-
gehörigen im Sanatorium Maria Hilf in Klagenfurt zu einem Tagsatz von 90 € unter-
gebracht werden. Je nach Dauer des Aufenthaltes können nach Anrechnung des
Pflegeschecks noch Restkosten entstehen, die auch aus eigenen Mitteln aufzubrin-
gen sind.

Für den fachlich kompetenten Betrieb der Pflegenotrufnummer plant der Verein eine
Zusammenarbeit mit dem Berufverband der Kärntner Krankenpfleger, dem Institut
für Gesundheits- und Krankenpflege (IGK).
Darüber hinaus ist vorgesehen, das Projekt wissenschaftlich begleiten zu lassen.


Abschließend weise ich darauf hin, dass eine Förderung des Pilotprojektes nach den
Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit geprüft wird.