1052/AB XXII. GP
Eingelangt am 09.01.2004
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möglich.
Bundesministerium
für Inneres
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Gisela Wurm und GenossInnen haben am 13.11.2003
unter der Nr. 1076/J an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Förderung
von Vereinen,
welche Deutschkurse für Migranten und
Migrantinnen durchführen" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir
vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4, 6, 7 sowie 9 bis 11:
Es werden
keine Vereine oder Bildungseinrichtungen im Rahmen der
Integrationsvereinbarung gefördert. Das Fremdenrechtsänderungsgesetz 2002 sieht
einen
Bundeszuschuss (=Förderung) zu den Kosten eines Deutsch-Integrationskurses oder
eines
Sprachkenntnisnachweises im Rahmen der Integrationsvereinbarung ausschließlich
für
Einzelpersonen, die zur Erfüllung der Integrationsvereinbarung verpflichtet
sind und die
Zuschussvoraussetzungen erfüllen, vor. Die Förderung erfolgt daher direkt an
die
Betroffenen und nicht an Vereine oder Bildungseinrichtungen.
Es
gibt kein gesondertes Budget zur Förderung von Deutschkursen. Die Förderungen
für
Deutschkurse
werden aus dem Ansatz „Förderungen an private Institutionen", der
im Jahr 2002 insgesamt € 2,902.000,- und
im Jahr 2003 insgesamt € 3,956.000,-
umfasste,
gewährt und stellen somit einen Teilbetrag dieses Ansatzes dar.
Im Jahr 2004 umfasst der Ansatz insgesamt € 2,756.000,-.
Sprachkurse für
Migranten werden schwerpunktmäßig im Rahmen der
Integrationsvereinbarung durchgeführt
Im Jahr 2002
erhielten folgende Vereine „Bildungszuschüsse" (Förderungen):
Verein Integra €
18.146,-
Verein Begegnung €
11.776,05
Verein Isop
€ 29.069,--
Im Jahr 2003
erhielten folgende Vereine „Bildungszuschüsse" (Förderungen):
Verein
Integra €18.146,-
Verein Begegnung € 11.982,-
Zu
Frage 5:
Vereinigung
Türkischer Eltern in Österreich
Projekt:
„Deutschkurse für türkische Eltern"
Frauenforum
Salzkammergut
Projekt:
„Internationaler Frauentreff'´
In
beiden Fällen war weder die Qualifikation des Trägers noch der Kurslehrer in
ausreichendem Ausmaß gegeben.
Zu
Frage 8:
ISOP,
Innovative Sozialprojekte GmbH; 5 BK 811 F - 92/15/03/Ha
Projekt: Deutsch- und
Alphabetisierungskurse für Flüchtlinge
und Migranten
Verein V.I.E.L.E.;
Projekt:
Alphabetisierungskurse für ausländische Frauen
Österreichisches Rotes Kreuz;
Projekt:
„Deutschkurs für UMF"
SOS-Menschenrechte;
Projekt:
„Deutschkurs für bundesbetreute AW in der BS TRSK"
Im
Hinblick auf das Inkrafttreten der Integrationsvereinbarung im Jahr 2003 wurden
mit
Ausnahme der Deutsch-Integrationskurse in den Integrationswohnheimen des BM.I
und der
oben genannten geförderten Deutschkurse (Frauen) keine weiteren
Spracherwerbsmaßnahmen mehr gefördert.
Zu Frage 12:
Ja.
Träger
muss eine Institution der Erwachsenenbildung sein und/oder über eine
mehrjährige
Erfahrung im DAF-Bereich verfügen.
Lehrpersonal
muss über eine DAF- oder DAZ-Ausbildung und 1 Jahr Unterrichtserfahrung
mit Erwachsenen verfügen oder eine Pädagogische Akademie abgeschlossen haben
und
über 1 Jahr Unterrichtserfahrung mit Erwachsenen verfügen oder eine Studium der
Germanistik abgeschlossen haben und über 1 Jahr Unterrichtserfahrung mit
Erwachsenen
verfügen oder über eine 10-jährige Erfahrung verfügen.
Zu den Fragen 13 bis 16:
Maximal 2 Wochen.
Dies wird positiv aufgenommen.
Zu
Fragen 17 und 18:
Den
Schwerpunkt der Unterstützungsmaßnahmen des BM.I bilden die Deutschkurse im
Rahmen der Integrationsvereinbarung. Darüber hinaus ist nach Maßgabe der
budgetären
Möglichkeiten die Förderung weiterer Kursmaßnahmen vorstellbar.