1052/AB XXII. GP

Eingelangt am 09.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerium für Inneres

 

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gisela Wurm und GenossInnen haben am 13.11.2003
unter der Nr. 1076/J an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Förderung von Vereinen,
welche Deutschkurse für Migranten und Migrantinnen durchführen"
gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 4, 6, 7 sowie 9 bis 11:

Es werden keine Vereine oder Bildungseinrichtungen im Rahmen der
Integrationsvereinbarung gefördert. Das Fremdenrechtsänderungsgesetz 2002 sieht einen
Bundeszuschuss (=Förderung) zu den Kosten eines Deutsch-Integrationskurses oder eines
Sprachkenntnisnachweises im Rahmen der Integrationsvereinbarung ausschließlich für
Einzelpersonen, die zur Erfüllung der Integrationsvereinbarung verpflichtet sind und die
Zuschussvoraussetzungen erfüllen, vor. Die Förderung erfolgt daher direkt an die
Betroffenen und nicht an Vereine oder Bildungseinrichtungen.

Es gibt kein gesondertes Budget zur Förderung von Deutschkursen. Die Förderungen für

Deutschkurse werden aus dem Ansatz „Förderungen an private Institutionen", der

im Jahr 2002 insgesamt € 2,902.000,- und

im Jahr 2003 insgesamt € 3,956.000,-

umfasste, gewährt und stellen somit einen Teilbetrag dieses Ansatzes dar.

Im Jahr 2004 umfasst der Ansatz insgesamt € 2,756.000,-.
Sprachkurse für Migranten werden schwerpunktmäßig im Rahmen der
Integrationsvereinbarung durchgeführt

Im Jahr 2002 erhielten folgende Vereine „Bildungszuschüsse" (Förderungen):
Verein Integra            € 18.146,-
Verein Begegnung    € 11.776,05
Verein Isop                € 29.069,--

Im Jahr 2003 erhielten folgende Vereine „Bildungszuschüsse" (Förderungen):
Verein Integra            €18.146,-
Verein Begegnung    € 11.982,-


Zu Frage 5:

Vereinigung Türkischer Eltern in Österreich

Projekt: „Deutschkurse für türkische Eltern"

Frauenforum Salzkammergut

Projekt: „Internationaler Frauentreff'´

In beiden Fällen war weder die Qualifikation des Trägers noch der Kurslehrer in
ausreichendem Ausmaß gegeben.

Zu Frage 8:

ISOP, Innovative Sozialprojekte GmbH; 5 BK 811 F - 92/15/03/Ha

Projekt: Deutsch- und Alphabetisierungskurse für Flüchtlinge
und Migranten

Verein V.I.E.L.E.;

Projekt: Alphabetisierungskurse für ausländische Frauen

Österreichisches Rotes Kreuz;

Projekt: „Deutschkurs für UMF"
SOS-Menschenrechte;

Projekt: „Deutschkurs für bundesbetreute AW in der BS TRSK"

Im Hinblick auf das Inkrafttreten der Integrationsvereinbarung im Jahr 2003 wurden mit
Ausnahme der Deutsch-Integrationskurse in den Integrationswohnheimen des BM.I und der
oben genannten geförderten Deutschkurse (Frauen) keine weiteren
Sprac
herwerbsmaßnahmen mehr gefördert.

Zu Frage 12:

Ja.

Träger muss eine Institution der Erwachsenenbildung sein und/oder über eine mehrjährige
Erfahrung im DAF-Bereich verfügen.

Lehrpersonal muss über eine DAF- oder DAZ-Ausbildung und 1 Jahr Unterrichtserfahrung
mit Erwachsenen verfügen oder eine Pädagogische Akademie abgeschlossen haben und
über 1 Jahr Unterrichtserfahrung mit Erwachsenen verfügen oder eine Studium der
Germanistik abgeschlossen haben und über 1 Jahr Unterrichtserfahrung mit Erwachsenen
verfügen oder über eine 10-jährige Erfahrung verfügen.

Zu den Fragen 13 bis 16:

Maximal 2 Wochen.

Dies wird positiv aufgenommen.

Zu Fragen 17 und 18:

Den Schwerpunkt der Unterstützungsmaßnahmen des BM.I bilden die Deutschkurse im
Rahmen der Integrationsvereinbarung. Darüber hinaus ist nach Maßgabe der budgetären
Möglichkeiten die Förderung weiterer Kursmaßnahmen vorstellbar.