1055/AB XXII. GP

Eingelangt am 09.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfragebeantwortung

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Kolleginnen und Kollegen vom
12. November 2003, Nr. 1040/J, betreffend Umsetzung der Klimastrategie, beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:

Zu Frage 1:

Im Aufgabenbereich des Bundes wurden seit Annahme der Klimastrategie im Juni 2002 die
nachfolgend angeführten wesentlichen Maßnahmen gesetzt:

-          Ökostromgesetz 2002, mit dem die Zielfestlegungen für erneuerbare Energieformen
und die Rahmenbedingungen für deren Unterstützung auf eine neue Basis gestellt
wurden;

-          Einspeisetarif-Verordnung 2003 - Inkrafttreten von bundesweit einheitlichen Ein-
speisetarifen für Strom aus erneuerbaren Energieträgern (einschließlich Kleinwasser-
kraft) sowie Unterstützungsmechanismen für KWK-Strom aus öffentlichen Anlagen;

-          HFKW-PFKW-SF6-Verordnung zum Chemikaliengesetz;

-          Contracting-lmpulsprogramm für Bundesgebäude (s. dazu auch Antwort zu Fra-
ge 6);

-          Umweltförderungsgesetz: mit einer im August 2003 in Kraft getretenen Novelle
wurde ein Programm für den Ankauf von Treibhausgas-Reduktionszertifikaten aus
Projekten im Ausland geschaffen (JI/CDM-Programm, s. dazu auch Antwort zu Fra-
ge 3);

-          Bundesfinanzgesetz 2003: zusätzliche Mittel für den Klimaschutz im BVA 2004 in
Höhe von 30 Mio. € entsprechend der Vorgabe im Regierungsprogramm, wo zusätz-
liche 90 Mio. € nach einem Stufenplan bereitzustellen sind (2004: +30 Mio.
€, 2005:
+60 Mio. €, ab 2006: + 90 Mio.
€ p.a.).


In konkreter Planung bzw. bereits beschlossen sind zudem:

-          Implementierung der EG-Richtlinie über den Treibhausgas-Emissionshandel - der
Entwurf für ein Emissionszertifikategesetz (EZG) wurde in Begutachtung gesandt; die
parlamentarische Behandlung ist für Februar 2004 geplant; bis 31. März 2004 ist der
Zuteilungsplan als zentrales Element der Umsetzung fertig zu stellen und der Euro-
päischen Kommission zu notifizieren.

-           Das Road-Pricing für LKW tritt ab 1.1.2004 in Kraft;

-          Ökologische Steuerreform 2004: Höhere Abgabensätze für Erdgas, Heizöle, Benzin und Diesel sowie eine neue Kohle-Verbrauchsabgabe ab 1.1.2004 (Gesetz im Rah-
men des Budgetbegleitgesetzes beschlossen);

-          Ein begleitendes Impulsprogramm für den Klimaschutz („klima:aktiv") sowie ein dar-
auf abgestimmter Öffentlichkeitsarbeits-Schwerpunkt des BMLFUW ist in Vor-
bereitung.

Auch die Bundesländer setzen laufend Maßnahmen im Sinne der Klimastrategie, wobei ins-
besondere Förderungsanreize im Bereich der Wohnbauförderung sowie die schrittweise
Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie hervorzuheben sind.

Seitens meines Ressorts ist zudem der Abschluss einer Vereinbarung nach Artikel 15a B-VG
mit den Ländern betreffend gemeinsame Qualitätsstandards für die Wohnbauförderung zur
Reduzierung der Treibhausgasemissionen in Vorbereitung. Ein diesbezüglicher Entwurf wur-
de am 13. November 2003 in Begutachtung geschickt.

In einer durch das Kyoto-Forum eingesetzten Arbeitsgruppe wird gegenwärtig ein Moni-
toringsystem für die Überwachung der Umsetzung der Klimastrategie ausgearbeitet. Dabei
werden unter anderem aussagekräftige Indikatoren, an denen die Fortschritte bei der Um-
setzung der Maßnahmen gemessen werden können, ausgewählt. Ein Abschluss der Arbei-
ten ist bis Mitte 2004 zu erwarten. Mit einem ersten Umsetzungsbericht, welcher Empfehlun-
gen für eine Anpassung der Strategie enthalten wird, ist Anfang 2005 zu rechnen.

Zu Frage 2:

Die Entwicklung der Umweltförderung sowie die klimarelevanten Anteile stellten sich in den
Jahren 1998 bis 2003 wie folgt dar:


Jahr

 

Förderungszusagen
Umweltförd.  In-  u.  Aus-
land (Barwert, Mio. €)

 

davon        klimarelevante
Förderungen (Inland)
Mio. €

 

Anteil   am   Ge-
samtvolumen

UFIA

 

CO2-
Reduktion
p.a. in t

 

1998

 

32,0

 

18,5

 

58%

 

106.974

 

1999

 

45,5

 

37,0

 

81%

 

396.015

 

2000

 

34,9

 

26,5

 

76%

 

170.715

 

2001

 

38,0

 

29,5

 

78%

 

423.054

 

2002

 

58,0

 

48,4

 

83%

 

676.118

 

2003

 

47,0

 

35,2

 

75%

 

685.231

 

Der Anteil der klimarelevanten Förderungen am Gesamtvolumen der Umweltförderung im In-
und Ausland lag demnach im Durchschnitt der vergangenen Jahre bei nahezu 80%. Es
konnten bzw. können durch die Förderungszusagen in den Jahren 1998 bis 2003 C02-Emis-
sionsreduktionen in Höhe von etwa 2,46 Mt p.a. erzielt werden. Das damit ausgelöste
Investitionsvolumen liegt bei rund 980 Mio. €.

Zu Frage 3:

Das Österreichische JI/CDM-Programm hat seine gesetzliche Grundlage im Umwelt-
förderungsgesetz (UFG) in der Novelle vom August 2003. Das Programm wird durch die
Kommunalkredit Austria AG abgewickelt. Von Projektentwicklern eingereichte Projekte im
Ausland werden von der Abwicklungsstelle nach den international vorgegebenen Regeln
sowie nach den UFG-Richtlinien für das JI/CDM-Programm geprüft. Aussichtsreiche Projekte
werden der UFG-Kommission für das JI/CDM-Programm vorgelegt. Der Bundesminister für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft entscheidet auf Empfehlung der
Kommission über die Genehmigung von Projekten. Bei Vorliegen einer Zusage des Gast-
landes über den Transfer von Emissionsreduktionseinheiten aus dem jeweiligen Projekt wird
die zu übertragende Menge und der Preis der Reduktionseinheiten mit dem Projektentwickler
vertraglich festgelegt. Nach Projektfertigstellung erfolgt der Ankauf der Reduktionseinheiten
durch die Republik zum vertraglich vereinbarten Preis.

Treibhausgas-Emissionsreduktionen aus Klimaschutzprojekten können alternativ auch durch
die Beteiligung an Projektfonds erworben werden. Die Vorgehensweise entspricht sinn-
gemäß jener der Einreichung und Genehmigung einzelner Projekte.


Die zugesagten Mitteln für das JI/CDM-Programm (2003/04: 12 Mio. €; 2005: 24 Mio. €;
2006 ff: 36 Mio.
€ p.a.) werden so effizient wie möglich für den Ankauf von Treibhausgas-
Emissionsreduktionen aus Jl- und CDM-Projekten verwendet werden, wobei Qualitäts-
kriterien hinsichtlich der ökologischen und sozialen Verträglichkeit einzuhalten sind. Nuklear-
projekte sind dezidiert vom Programm ausgeschlossen.

Es ist gegenwärtig davon auszugehen, dass mit den geplanten Mitteln Reduktionen im
Ausmaß von etwa 20-25 Mt CO2-Äquivalent, die im Verpflichtungszeitraum 2008-2012 dem
österreichischen Treibhausgas-Reduktionskonto gutgeschrieben werden können, zu erzielen
sind. Dies entspricht somit Jahresemissionen i.H.v. 4-5 Mt CO2-Äquivalent oder etwa 22-
28% des Reduktionsbedarfs Österreichs von ca. 18 Mt CO2-Äquivalent.

Zu Frage 4:

Die Umsetzung der Emissionshandelsrichtlinie wird gegenwärtig in Abstimmung mit der
betroffenen Wirtschaft vorbereitet. Die Erreichung des österreichischen Kyoto-Ziels macht
Beiträge aller Verursachersektoren erforderlich, von den Haushalten und Verkehr über
Industrie und Energiewirtschaft bis hin zur Abfallwirtschaft und Landwirtschaft.
In der Klimastrategie wurden für die einzelnen Sektoren Zielszenarien festgelegt, welche die
unterschiedlichen Reduktionsmöglichkeiten bereits weitgehend widerspiegeln. Für die
Industrie wurde auf Grund von Vorleistungen, die sich in einer international vergleichsweise
hohen Energieeffizienz niederschlagen, ein Reduktionspotential (Trend 2010 gegenüber Ziel
2010) von 1,25 Mt C02-Äquivalent quantifiziert, für die Energiewirtschaft 2,1 Mt C02-
Äquivalent. Diese Werte stellen Orientierungsgrößen für die Zuteilung von Emissions-
zertifikaten dar, wobei in der ersten Handelsperiode 2005-2007 bereits eine Vereinbarkeit mit
dem Kyoto-Zielpfad feststellbar sein muss, zumal die Europäische Kommission dieses von
der Richtlinie vorgegebene Zuteilungskriterium ernsthaft prüfen wird.

Unter diesen Rahmenbedingungen wird selbstverständlich darauf geachtet, dass keine
gravierende Beeinträchtigung des Wirtschaftsstandorts erfolgt. So werden etwa
prozessbedingte Emissionen, die nur schwer beeinflussbar sind, von energiebedingten
Emissionen unterschieden und anders behandelt. Auch die effiziente Energiegewinnung aus
Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen sowie Industrieanlagen, die einen hohen technologischen


Standard aufweisen, soll begünstigt behandelt werden. Zudem wird gegenwärtig geprüft, ob
und in welchen Branchen in den nächsten Jahren aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung
trotz Bemühungen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen ein allfälliger Mehrbedarf
an Zertifikaten erforderlich sein wird. Auch dieser Umstand soll im Allokationsplan
berücksichtigt werden. Es ist also mit einem Allokationsplan für 2005-2007 zu rechnen, der
zu einer Reduktion der Treibhausgasemissionen führt und gleichzeitig auf eine gerechte
Verteilung der Belastung unter Berücksichtigung der Reduktionspotentiale und
Wachstumserwartungen der einzelnen Branchen Bedacht nimmt.

Zu Frage 5:

Durch Umsetzung der Gebäuderichtlinie:

Seit 4. Jänner 2003 ist die vom Rat beschlossene EU-Richtlinie 2002/91/EG über die
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen diese Richtlinie
innerhalb von drei Jahren (bis 4. Jänner 2006) in nationales Recht umsetzen.

Die wesentlichen Inhalte der Richtlinie sind:

-          Umfassender Ansatz für die Berechnung des Energiebedarfs;

-          Energetische Mindeststandards für Neubauten und Sanierungen;

-          Prüfung des Einsatzes alternativer Energieversorgungen;

-          Mindeststandards bei der Sanierung;

-          Obligatorischer Energieausweis;

-          Regelmäßige Inspektion von Heizkesseln;

-          Regelmäßige Inspektion von Klimaanlagen.

Durch Vereinheitlichung der Bauordnungen:

Die Bundesländer beabsichtigen mittels einer Vereinbarung gem. Art. 15a BVG zu einer
Vereinheitlichung der Bauordnungen zu kommen. Dabei sollen die energierelevanten
Bestimmungen (Wärmeschutz) der Bauordnungen ebenfalls einer Vereinheitlichung
unterzogen und an die Anforderungen des Klimaschutzes und der EU-Gebäuderichtlinie
angepasst werden.

Zu Frage 6:

Für die öffentlichen Gebäude finden sich unter anderem folgende Verpflichtungen in der
Klimastrategie:


Energieeffizienzsteigerungen in Bundesgebäuden:

-          Vereinbarung von energetischen und/oder emissionsbezogenen Zielen (Reduktions-
ziel   gestaffelt   bis   2005   um   10%,   bis   2010   um   20%)   für   den   verwalteten
Gebäudebestand; Gebäudezustandserhebung samt Einführung einer Energiebuch-
haltung; Ausstellung von Energieausweisen für alle Bundesgebäude bis 2003;

-          Contracting-lnitiative für Bundesgebäude.

Vom laufenden Bundesgebäudecontractingprogramm kann im Wesentlichen die Erreichung
folgender Zielsetzungen der Klimastrategie erwartet werden:

-          Reduktion des Energiebedarfes um 10% bis 2005;

-          Gebäudezustandserhebungsamt samt Einführung einer Energiebuchhaltung.

Die Einführung von Energieausweisen für alle Bundesgebäude kann von der Bundes-
immobiliengesellschaft erst in Angriff genommen, sobald die Bundesländer einen der EU-
Gebäuderichtlinie entsprechenden Energieausweis entwickelt haben (Frist für die Länder zur
Umsetzung der EU-Richtlinie: 4.1.2006).

Betreffend das energetische bzw. emissionsbezogene Reduktionsziel von 20% bis 2010 wird
eine Folgeinitiative zum derzeit laufenden Bundesgebäudecontractingprogramm erforderlich
sein (Ausweitung der Contractingaktivitäten auf das Bundesministerium für Landes-
verteidigung und die Universitäten bzw. verstärkte Vornahme von Generalsanierungen).

Für die Gebäude der Länder und Gemeinden finden sich folgende Verpflichtungen in der
Klimastrategie: „Festlegung von energetischen und/oder emissionsbezogenen Zielvorgaben
(analog zu Zielvorgaben für Bundesgebäude) durch die Länder und Gemeinden basierend
auf einer bis 2003 abzuschließenden Gebäudezustandserhebung für die Landes- und
Gemeindegebäude einschließlich einer Prioritätenreihung zur Sanierung bei gleichzeitiger
Einführung der Energiebuchhaltung und des Energieausweises".

Mein Ressort geht davon aus, dass die Länder und Gemeinden ihren diesbezüglichen
Verpflichtungen nachkommen.

Zu Frage 7:

Zur Umsetzung der österreichischen Klimastrategie wurde ein umfangreiches
Maßnahmenbündel in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe des Bundesministeriums für


Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) und des Bundesministeriums für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) - Kyotoinitiative BMVIT/BMLFUW
- erstellt. Zwei von fünf prioritären Schwerpunkten fallen dabei in die Zuständigkeit des
BMLFUW. Derzeit wird seitens der Verkehrsabteilung des BMLFUW an einem Aktions-
programm zur breiten Implementierung der beiden nachfolgend angeführten Schwerpunkte
gearbeitet, wobei viele der Maßnahmen auf sehr erfolgreichen Pilotprojekten und
Modellvorhaben aufbauen, bei denen ein enormes mögliches Einsparungspotential an CO2-
Emissionen bewiesen werden konnte.

1.   Umweltverträgliche Antriebe, Kraftstoffe und Fahrweisen mit folgenden möglichen
Schwerpunkten:

-          Legistische Initiativen im eigenen Wirkungsbereich;

-            Politische und freiwillige Vereinbarungen und Motivation von Maßnahmen in anderen
Bereichen;

-          Aktions-/Förderprogramme (Umrüstung auf emissionsfreie und verbrauchsgünstige
Antriebe);

-          Public Awareness Kampagnen (z.B. Ökodrive - Wettbewerb zum ökonomisch-
ökologisch effizienten Fahren als Gegenpol zu ineffizienten, geschwindigkeits-
orientierten Fahrstilen).

2.   Mobilitätsmanagement und Mobilitätszentralen  mit folgenden möglichen  Schwer-
punkten:

-          Förderprogramm Kommunales Mobilitätsmanagement - „Verkehrspargemeinden";

-          Förderprogramm Regionales Mobilitätsmanagement und Mobilitätszentralen;

-             Förderprogramm Ökomobilität in Tourismus und Freizeitverkehr;

-          Ausbau des laufenden Förderprogramms Betriebliches Mobilitätsmanagement durch
verstärkte Beratungs- und Motivationskampagne für Betriebe zur Fördereinreichung;

-          Beratungs-  und  Förderprogramm  für  Verkehrsparende  Siedlungen,   Betriebsauf-
schließungen etc.;

-          Beratungs- und Förderprogramm für Nahversorgung - Einkaufsmobilität;

-          Beratungs- und Förderprogramm für Schulisches Mobilitätsmanagement;

-          Beratungsprogramm für Mobilitätsmanagement der öffentlichen Verwaltung.

Dieses Aktionsprogramm befindet sich in der Vorbereitungsphase und soll im Jahr 2004
(unter Fortsetzung der Arbeitsgruppe mit dem BMVIT hinsichtlich der drei weiteren Schwer-
punkte der Kyotoinitiative BMVIT / BMLFUW) mit ersten Aktivitäten beginnen.

In meinem Ressort laufen derzeit folgende Modellvorhaben bzw. Initiativen in den unter-
schiedlichen Bereichen:


Modellvorhaben und Initiativen im Bereich nachhaltig umweltfreundlicher Verkehr:

-    Modellvorhaben Sanfte Mobilität - Autofreier Tourismus (Kooperation BMLFUW,
BMVIT, BMWA, Land Salzburg);

-          Großveranstaltungen umweltfreundlich und ohne Stau (BMLFUW);

-          Betriebliches Mobilitätsmanagement (Kooperation BMLFUW, WKÖ);

-          Verkehr in Sensiblen Gebieten.

Bewusstseinsbildende Maßnahmen:

-    Autofreier Tag (Kooperation BMLFUW, Klimabündnis);

-    Konsumenteninformation (Kooperation BMLFUW, Fachverband Fahrzeughandel);

-          Modellprojekt  Verkehrsparen   Langenlois   (Kooperation   BMLFUW,   Land   Nieder-
österreich).

EU-Richtlinien und nationale Umsetzung im Bereich Verkehr und Umwelt:

-          Weiterentwicklung der Abgasgrenzwerte für Pkw, leichte und schwere Nutzfahrzeuge

auf europäischer Ebene;

-          Richtlinie über Lärm- und Schadstoffemissionen von Sportbooten;

-          Änderung der Richtlinie über die Emissionen mobiler Maschinen und Geräte;

-          Richtlinie zur Förderung von Biokraftstoffen;

-          Umsetzung der Monitoringverpflichtung bezüglich der Verbrauchswerte und der CO2-
Emissionen neu zugelassener Pkw.

Initiativen für nachhaltigen Verkehr auf nationaler Ebene:

-          Unterstützung der OECD-Initiative zu EST(Environmentally Sustainable Transport);

-    Beitrag zum WHO/UNECE Transport, Health, Environment Pan-European-Project
(THE PEP);

-    Alpenkonvention Verkehrsprotokoll.