1064/AB XXII. GP
Eingelangt am 12.01.2004
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möglich.
Bundesministerium
für Inneres
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten Mag. Ruth BECHER und
GenossInnen haben am 19. November 2003
unter der Nr. 1102/J an mich eine parlamentarische Anfrage betreffend
„Drogenhandel in
Wien-Donaustadt" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir
vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den
Fragen 1, 2 und 3:
Ja. Diese Problematik in den Bereichen der
U1-Stationen Donauinsel bzw. Kagran ist
bekannt. Im Donauzentrum wurde im Jahr 2003 bis dato keine einzige Person nach
den
Bestimmungen des Suchtmittelgesetzes zur Anzeige gebracht.
Die betreffenden Örtlichkeiten in den U-Bahn-Stationen
werden nahezu täglich von
Kriminalbeamten bestreift. Insgesamt wurden im heurigen Jahr bereits 48
Schwerpunkt-
aktionen zur Bekämpfung der Suchtmittelkriminalität durchgeführt.
Seitens des
Polizeikommissariates Donaustadt wurden darüber hinaus mit
14.
November 2003 für einen zweiwöchigen Zeitraum folgende Maßnahmen bei der U-
Bahn-Station
Donauinsel gesetzt:
Ø ständige Präsenz von zwei
Sicherheitswachebeamten zwischen 12:00 und 18:30 Uhr
Ø ein bis zwei Schwerpunktaktionen täglich
mit Streifenwagen und Diensthunden
Ø mindestens eine weitere tägliche
Schwerpunktaktion nach 19:00 Uhr
Derzeit werden täglich mindestens zwei
Schwerpunktaktionen in der U-Bahn-Station Kagran
durchgeführt. Durch diese Schwerpunktaktionen wurde der Drogenhandel im Bereich
der
Donauinsel wesentlich zurückgedrängt.
Nach Besprechungen zwischen dem
Drogenkoordinator der Stadt Wien, Bezirksvertretern,
Vertretern der Wiener Verkehrsbetriebe und des Stadtgartenamtes Wien wurden auf
der
Donauinsel die als Drogenverstecke geeigneten und genutzten Gebüsche entfernt,
wodurch
eine Zwischenlagerung von Drogen unterbunden wird.
Zu Frage 4:
Aus dem Jahr 2002 bestehen noch keine nach Deliktsform,
Tatörtlichkeit und Tatzeit
aufgeschlüsselte statistische Daten.
Zu Frage 5:
Im Zeitraum von Jänner bis November 2003
wurden 223 Delikte nach dem Sucht-
mittelgesetz im Bereich der U1-Station Donauinsel und Kagran zur Anzeige
gebracht.
Im Berichtsjahr 2002 wurden im 22. Bezirk
insgesamt 278, im Berichtsjahr 2003 (Jänner bis
November) insgesamt 425 Anzeigen nach einem Suchtmittelstraftatbestand
erstattet.
Zu Frage 6:
Seit Mai 2003 arbeiten im Bereich des
Kriminalkommissariates Wien Nord 10 Beamte auf
dem Gebiet der Suchtmittelkriminalität.
Zu Frage 7:
In den Jahren 2000, 2001 und 2002, vor der Strukturreform
der BPD Wien, waren bei den
Bezirkspolizeikommissariaten Kriminalbeamtenabteilungen zu je vier Gruppen
eingerichtet.
In jeder dieser vier Gruppen war ein Sachbearbeiter für Suchtmittelkriminalität
zuständig.
Zu den Fragen 8 und 9:
Im Zuge der Reform wird es beim Referat 4
(Suchtmittelkriminalität) des Kriminal-
kommissariates Wien Nord zu keiner Einsparung kommen.
Zu den Fragen
10 bis 12:
Geschwindigkeitsüberwachungen werden im Bereich der BPD
Wien durch Beamte der
Sicherheitswachebereichsabteilungen und durch Beamte der Verkehrsabteilung
durchge-
führt. Die Beamten der Sicherheitswachebereichsabteilung Donaustadt sind jedoch
als
„Generalisten" nicht nur für die Überwachung des fließenden Verkehrs
sondern auch für die
Bekämpfung der Kriminalität im Allgemeinen und der Drogenkriminalität im
Speziellen
zuständig. Die Sicherheitswachebeamten der SW - Bereichsabteilung Donaustadt
werden
laufend zu Schwerpunktaktionen zur Bekämpfung der Suchtmittelkriminalität
herangezogen.
Das Heranziehen von spezialisierten Beamten der
Verkehrsabteilung erfolgt schon derzeit
im Zuge von groß angelegten Aktionen. Im Rahmen solcher Schwerpunktaktionen
sind alle
Beamte dazu angehalten vermehrt auf drogenbeeinträchtigte Lenker von
Kraftfahrzeugen zu
achten und diese zur Anzeige zu bringen.