107/AB XXII. GP
Eingelangt am 09.04.2003
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möglich.
BM für auswärtige Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Stefan
Prähauser und GenossInnen haben am
12. Februar 2003 unter der ZI.107/J-NR/2003 eine schriftliche Anfrage
betreffend
österreichischer Beteiligung beim Einsatz der EU-Truppe in Mazedonien an mich
gerichtet.
Die
gegenständliche Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Im Rahmen der Militäroperation der
Europäischen Union in Mazedonien wird ein
österreichisches Kontingent in Stärke von 9 Angehörigen des Bundesheeres
eingesetzt.
Zu Frage
2:
Das österreichische Kontingent besteht aus
folgenden Elementen: Stabsoffiziere und
-unteroffiziere, die Aufgaben im Kommando der Operation (EU Force Headquarters
in Skopje/Mazedonien) wahrnehmen, ein mit Kfz ausgestattetes Patrouillenteam,
das
gemeinsam mit gleichartigen Teams anderer Staaten Überwachungsaufgaben
wahrnimmt sowie ein
Kampfmittelbeseitigungsteam, das Kampfmittelbeseitigung zur
Sicherheit der Einsatzkräfte durchführt.
Zu Fragen 3:
Der
Einsatz des österreichischen Kontingents ist vorerst für 6 Monate geplant.
Zu Frage 4:
Die Kosten der österreichischen
Beteiligung werden im Rahmen der laufenden
Budgetverhandlungen bedeckt..
Zu Frage 5:
Die „Gemeinsamen Kosten" der
Operation - das sind Kosten, die sich nicht eindeutig
einem Teilnehmerstaat zuordnen lassen und auf alle Teilnehmerstaaten aufgeteilt
werden - betragen für 2003 voraussichtlich 6,2 Mio. Euro; auf Österreich
entfallen
davon voraussichtlich rund 155.000 Euro. Die „Entsendekosten" des
österreichischen
Kontingentes sind auf Grund der derzeit vorliegenden Planungsdaten mit rund
540.000 Euro zu veranschlagen.
Zu Frage
6:
Derzeit befinden sich zwei österreichische
Offiziere im Rahmen der „Stabilisation
Force (SFOR)" in Stabsfunktionen im Auslandseinsatz in
Bosnien-Herzegowina.
Zu Frage 7:
Diese Frage ist derzeit nicht
beantwortbar, da auf Grund des Planungsstands der
Europäischen Union noch nicht abzuschätzen ist, wie ein eventueller Beitrag
Österreichs - quantitativ und qualitativ - beschaffen sein könnte.
Zu Frage 8:
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union
haben im Rahmen des Europäischen
Rates von Helsinki 1999 festgelegt, im Rahmen der freiwilligen Zusammenarbeit
nationale Truppen für EU-geführte Operationen bereitzustellen. Es besteht weder
eine Verpflichtung zur Abstellung von Soldaten noch kann von einer EU-Armee
gesprochen werden. Von Österreich wurde ein Beitrag von maximal bis zu 1500
Soldaten eingemeldet.
Zu Frage 9:
Die Bundesregierung tritt dafür ein, in
allen zentralen Kernbereichen an der
Entwicklung der EU-Zusammenarbeit, einschließlich der Sicherheits- und
Verteidigungspolitik, initiativ und aktiv mitzuarbeiten. Dies umfasst auch eine
Unterstützung der Bemühungen zur Verwirklichung der in Art. 17 des EU-Vertrags
aufgezeigten Möglichkeit einer gemeinsamen europäischen Verteidigung sowie eine
aktive Mitwirkung und Mitarbeit Österreichs an einer zukünftigen
Beistandsgarantie
im Rahmen der Europäischen Union und an einer Aufnahme einer
Solidaritätsklausel
zur Bewältigung von terroristischen Bedrohungen im Rahmen der EU.