1079/AB XXII. GP

Eingelangt am 13.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerium für Justiz

 

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Kolleginnen und
Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Vollziehung des
Rechtspraktikantengesetzes" gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 4:

Nach § 2 Abs. 1 Rechtspraktikantengesetz besteht auf die Zulassung zur Gerichts-
praxis in dem Ausmaß ein Rechtsanspruch, in dem die Gerichtspraxis als Berufs-,
Ernennungs- oder Eintragungserfordernis vorgesehen ist. Eine Altersklausel besteht
nicht.

Zu 2:
Ja.

Zu 3:

Gemäß § 16 RPG gebührt den Rechtspraktikanten für die Dauer der Gerichtspraxis

ein Ausbildungsbeitrag. Dabei handelt es sich um einen öffentlich-rechtlichen An-
spruch.

Gemäß der Judikatur der Gerichte des Öffentlichen Rechts (siehe z.B. Erkenntnis
des Verwaltungsgerichtshofes vom 22. April 1991, GZ 90/12/0264) ist grundsätzlich
ein Verzicht auf subjektive öffentlich-rechtliche Ansprüche rechtserheblich möglich.

Im Jahr 2003 haben im Oberlandesgerichtssprengel Wien, dem größten Oberlan-
desgerichtssprengel, drei Rechtspraktikanten auf den Ausbildungsbeitrag verzichtet;
In allen Fällen erfolgte der Verzicht freiwillig. Dabei handelte es sich um Beamte (im


Aktiv- oder Ruhestand), welche über einen durchgehenden Aktiv- bzw. Ruhebezug
verfügten.

Anzumerken ist, dass die Betroffenen weder bedrängt noch die Zulassung zur Ge-
richtspraxis von diesem Verzicht abhängig gemacht wurde.

Zu 5:

Gemäß Erlass des Bundesministers für Justiz vom 3. Juli 1946, JMZ 4346/46, gibt

es für Studenten die Möglichkeit, unentgeltlich als Rechtshörer bei Gericht eine
sechs- bis achtwöchige praktische Anschauung des Rechtsganges zu gewinnen,
wenn sie das Studium der Rechtswissenschaften bereits begonnen, aber noch nicht
abgeschlossen haben.

Bundesweit haben im Jahr 2002 175 Rechtshörer (aufgegliedert nach OLG-
Sprengeln: 54 in Wien, 79 in Graz, 27 in Linz und 15 in Innsbruck) von dieser Mög-
lichkeit Gebrauch gemacht.