108/AB XXII. GP
Eingelangt am 10.04.2003
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Anfragebeantwortung
Bundeskanzler
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.
Trunk und GenossInnen haben am
11. Februar 2003 unter der Nr. 94/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Unvereinbarkeit des "Gesetzlichen Budgetprovisoriums
2003" mit
einem Kärntner Landtagsbeschluss gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Der Beschluss des Kärntner Landtages ist
am 26. Februar 2003 im
Bundeskanzleramt eingelangt. Im übrigen verweise ich auf die Beantwortung der
parlamentarischen Anfrage Nr. 96/J durch den Bundesminister für Finanzen.