1082/AB XXII. GP

Eingelangt am 13.01.2004
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

GZ 040502/239-I/4/03

Anschrift

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

 

Parlament

1017 Wien

 

 

              

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm und Kollegen vom 13. November 2003, Nr. 1080/J, betreffend hinsichtlich des Volumens der i.V.m. Verwaltungsdelikten eingehobenen Strafgelder im Wirkungsbereich aller Bundespolizeidirektionen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 14.:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.

 

Zu 15.:

Im Sinne des Gesamtbedeckungsgrundsatzes gemäß § 38 Abs. 1 Bundeshaushaltsgesetz dienen die Einnahmen aus den eingehobenen Strafgeldern der Bedeckung des gesamten Ausgabenbedarfs des Bundes.

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.