109/AB XXII. GP
Eingelangt am 10.04.2003
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möglich.
Anfragebeantwortung
Bundeskanzler
Die Abgeordneten zum Nationalrat Prähauser
und GenossInnen haben am
12. Februar 2003 unter der Nr. 103/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend drohender Irak-Krieg gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich
wie folgt:
Zu Frage 1:
In der von US-Präsident George W. Bush im
September 2002 veröffentlichen Natio-
nalen Sicherheitsstrategie der USA wird u.a. die Ansicht vertreten, daß gegen
inter-
nationale Akteure, die Ihre eigene Vernichtung einplanen, die bisherige Politik
der
Abschreckung unwirksam sei. Die Größe des Zerstörungspotentials dieser neuen
Form der Bedrohung erlaube es nicht, einen Erstschlag ihrer Gegner abzuwarten
und erst dann darauf zu reagieren. Weiter heißt es in der neuen Nationalen
Sicherheitsstrategie der USA, daß Völkerrechtsexperten Präventivschläge nur
dann
für legitim erachten würden, wenn diese als Reaktion auf eine unmittelbare
Bedro-
hung erfolgen. Deshalb wird in diesem strategischen Grundsatzdokument eine An-
passung des Begriffs „unmittelbare Bedrohung" an die Ziele und Fähigkeiten
der
heutigen Gegner verlangt. Das von der US-Administration zugunsten einer solchen
Anpassung ins Treffen geführte Argument lautet: Je größer die Bedrohung, desto
größer das Risiko für den Bedrohten, wenn er untätig bleibt.
Im übrigen verweise ich auf meine
Erklärung vor dem Plenum des Nationalrates am
26. März 2003.
Zu Frage 2:
Das Bundeskanzleramt verfügt über keine
Informationen „in Bezug auf die
angeblichen Forderungen der Vereinigten Staaten an die
NATO-Mitgliedsländer", die
darüber hinausgehen, was Medienberichten zu
entnehmen war.
Österreich wurde von einem Golfstaat um
Entsendung von Experten für ABC-Abwehr
ersucht. Diesem Ersuchen konnte nicht entsprochen werden.
Zu den Fragen 3 bis 5:
Dazu liegen keine näheren Informationen
vor.
Zu Frage 6:
Eine
Verpflichtung zu bestimmten Hilfeleistungen besteht außerhalb der Anwendung
von
Art.5 des NATO-Vertrags nicht.
Zu Frage 7:
Ich verweise auf die vom
Nationalrat am 12. Dezember 2001 beschlossene
Sicherheits-
und Verteidigungsdoktrin.