109/AB XXII. GP

Eingelangt am 10.04.2003
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Anfragebeantwortung

Bundeskanzler

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Prähauser und GenossInnen haben am
12. Februar 2003 unter der Nr. 103/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend drohender Irak-Krieg gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

In der von US-Präsident George W. Bush im September 2002 veröffentlichen Natio-
nalen Sicherheitsstrategie der USA wird u.a. die Ansicht vertreten, daß gegen inter-
nationale Akteure, die Ihre eigene Vernichtung einplanen, die bisherige Politik der
Abschreckung unwirksam sei. Die Größe des Zerstörungspotentials dieser neuen
Form der Bedrohung erlaube es nicht, einen Erstschlag ihrer Gegner abzuwarten
und erst dann darauf zu reagieren. Weiter heißt es in der neuen Nationalen
Sicherheitsstrategie der USA, daß Völkerrechtsexperten Präventivschläge nur dann
für legitim erachten würden, wenn diese als Reaktion auf eine unmittelbare Bedro-
hung erfolgen. Deshalb wird in diesem strategischen Grundsatzdokument eine An-
passung des Begriffs „unmittelbare Bedrohung" an die Ziele und Fähigkeiten der
heutigen Gegner verlangt. Das von der US-Administration zugunsten einer solchen
Anpassung ins Treffen geführte Argument lautet: Je größer die Bedrohung, desto
größer das Risiko für den Bedrohten, wenn er untätig bleibt.

Im übrigen verweise ich auf meine Erklärung vor dem Plenum des Nationalrates am
26. März 2003.

Zu Frage 2:

Das Bundeskanzleramt verfügt über keine Informationen „in Bezug auf die
angeblichen Forderungen der Vereinigten Staaten an die NATO-Mitgliedsländer", die
darüber hinausgehen, was Medienberichten zu entnehmen war.

Österreich wurde von einem Golfstaat um Entsendung von Experten für ABC-Abwehr
ersucht. Diesem Ersuchen konnte nicht entsprochen werden.


Zu den Fragen 3 bis 5:

Dazu liegen keine näheren Informationen vor.

Zu Frage 6:

Eine Verpflichtung zu bestimmten Hilfeleistungen besteht außerhalb der Anwendung

von Art.5 des NATO-Vertrags nicht.

Zu Frage 7:

Ich  verweise  auf die vom  Nationalrat am  12.  Dezember 2001   beschlossene

Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin.