110/AB XXII. GP
Eingelangt am 10.04.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfragebeantwortung
Bundeskanzler
Die Abgeordneten zum Nationalrat Prähauser
und Genossinnen haben am
12. Februar 2003 unter der Nr. 108/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend österreichische Beteiligung beim Einsatz der EU-Truppe in
Mazedonien gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 8:
Die
Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in meinen Wirkungsbereich.
Ich verweise auf die Beantwortungen der parlamentarischen Anfragen an den Bun-
desminister für Landesverteidigung (106/J) sowie die Bundesministerin für
auswärtige
Angelegenheiten (107/J).
Zu Frage 9:
Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, tritt
die Bundesregierung dafür ein, in allen zentralen
Kernbereichen an der Entwicklung der EU-Zusammenarbeit, einschließlich der
Sicher-
heits- und Verteidigungspolitik, initiativ und aktiv mitzuarbeiten. Dies umfaßt
auch eine
Unterstützung der Bemühungen zur Verwirklichung der in Art. 17 des EU-Vertrags
aufgezeigten Möglichkeit einer gemeinsamen europäischen Verteidigung sowie eine
aktive Mitwirkung und Mitarbeit Österreichs an einer zukünftigen
Beistandsgarantie im
Rahmen der Europäischen Union und an einer Aufnahme einer Solidaritätsklausel
zur
Bewältigung von terroristischen Bedrohungen im Rahmen der EU.
Ich trete daher konsequent für eine
Weiterentwicklung einer europäischen Friedens-
und Verteidigungsgemeinschaft im Rahmen der Diskussionen im EU-Konvent ein.
Österreich sollte sich an einem europäischen Sicherheitssystem einschließlich
einer
künftigen Beistandsgarantie umfassend und solidarisch beteiligen.