1109/AB XXII. GP

Eingelangt am 19.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

BUNDESMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT UND FRAUEN

 

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 1113/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen wie

folgt:

Fragen 1, 2 und 39:

Ein Testbetrieb in der Zentralstelle ist für das erste Quartal 2004 geplant.

Fragen 3 und 47:

Insgesamt werden Kosten von ca. 5.000,- Euro anfallen.

Fragen 4 und 45:

Die Sicherung wird nach dem aktuellen Stand der Technik erfolgen.

Fragen 5 und 46:

Es sind zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen geplant; Details können aus
Gründen der Sicherheit nicht bekanntgegeben werden.

Fragen 6 bis 8:

Über die im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen geltenden IT-
Benutzererklärungen hinaus sind keine zusätzlichen Verhaltensvorschriften
notwendig.

Fragen 9 und 42:

Eine Gruppe von ca. 20 ausgewählten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird in
der ersten Phase Zugang zum W-LAN erhalten.

Frage 10:

Ja.


Fragen 11 und 44:

Die Bewilligung erfolgt durch die IT-Abteilung.

Frage 12:

Die IT-Abteilung.

Frage 13:

Nein.

Fragen 14 und 43:

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für die ein W-LAN-Zugang eine Steigerung
der Arbeitseffizienz verspricht, ist eine Bewilligung des Zugangs vorgesehen.

Frage 15:

Es gelten die allgemeinen IT-Benutzererklärungen des Bundesministeriums für
Gesundheit und Frauen, die diese Pflichten umfassen.

Frage 16:

Dieser Personenkreis hat durch das Einloggen über W-LAN Zugang zu einem
physikalisch getrennten Teilnetzwerk, das nur das W-LAN umfasst. Andere
Bereiche des Netzwerks werden vor unberechtigtem Zugriff geschützt, eine
genauere Beschreibung der Sicherheitsvorkehrungen ist aus Sicherheitsgründen
nicht möglich.

Fragen 17 und 26 bis 32:

Derzeit ist das W-LAN in meinem Ressort noch nicht im Echtbetrieb; es ist jedoch
grundsätzlich anzumerken, dass passive Attacken nach dem Stand der Technik
nicht registrierbar sind.

Frage 18:

Sofern dadurch Dienstpflichten verletzt werden, gelten die Sanktionsnormen der
dienstrechtlichen Vorschriften.

Fragen 19 und 48:

Ja, es werden W-LAN fähige Computer zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt
werden. Da sich das W-LAN noch nicht im Echtbetrieb befindet, können auch
noch keine genauen Kosten für die W-LAN-fähigen Computer genannt werden.

Frage 20:

Die IT-Abteilung.

Frage 21:

Diese Computer werden nach dem Stand der Technik, d.h. mit Personal Firewall,
Virenscanner, Harddiskverschlüsselung etc. gegen Angriffe geschützt werden.

Frage 22:

Geplant ist die zusätzliche Führung einer „Whitelist".

Frage 23:

Nein.


Fragen 24 und 25:

Nein.

Fragen 33 und 37:

Ja; ich ersuche jedoch um Verständnis, dass ich von einer detaillierten
Beantwortung dieser Fragen aus Sicherheitsgründen absehen muss.

Fragen 34 bis 36:

Die Beantwortung dieser Fragen ist im Hinblick auf Sicherheitsprinzipien nicht
möglich.

Frage 38:

Die Datenschutzkommission ist berechtigt, staatliche Computernetzwerke auf
deren Datensicherheit hin überprüfen zu lassen. Da zudem externe Unternehmen
zur Sicherheitsprüfung herangezogen werden, sehe ich keine Notwendigkeit, eine
neue Behörde zu schaffen.

Fragen 40 und 41:

Die Möglichkeit des flexibleren Informationszugangs wird z.B. bei Besprechungen
von Vorteil sein und dazu beitragen, dass Arbeitsabläufe effizienter gestaltet
werden können.

Frage 49:

Ja, regelmäßige Sicherheitskontrollen sind geplant; ich ersuche jedoch um
Verständnis, dass mir auch hier eine weitergehende Beantwortung aus
Sicherheitsgründen nicht möglich ist.