1116/AB XXII. GP

Eingelangt am 21.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

 

Anfragebeantwortung

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1143/J-NR/2003 betreffend existenzbedrohende Sub-
ventionskürzung des Bundes beim Kärntner Bildungswerk, die die Abgeordneten Mag. Melitta
Trunk, Kolleginnen und Kollegen am 27. November 2003 an mich richteten, wird wie folgt beant-
wortet:

Ad 1. und 2.:

In den letzten zehn Jahren wurden dem Kärntner Bildungswerk Basissubventionen über den Ring
österreichischer Bildungswerke sowie Personalsubventionen für zwei pädagogische Mitarbei-
ter/innen und eine Mitarbeiter/in im Rahmen der „Lehrer-Aktion" zur Verfügung gestellt. Die Zu-
weisung der Basissubvention an die einzelnen Einrichtungen erfolgt über den „Ring österreichi-
scher Bildungswerke", d.h. die konkrete Höhe wird im Dachverband festgelegt.

Die Beträge im Detail:

1999:                                                              63.111,92

2000:                                                                63.403,38

2001:                                                                57.102,63

2002:                                                                57.102,63

Für 2003 wurde die Höhe der Förderung, die im Einvernehmen zwischen dem Ring österreichischer
Bildungswerke und den Bildungswerken in den Bundesländern festgelegt wird, dem BMBWK noch
nicht bekanntgegeben.


Ad 3.:

Für das Jahr 2004 sind Förderungen in derselben Höhe wie 2003 vorgesehen. Über die Folgejahre

lässt sich mangels entsprechender Budgetbeschlüsse zum jetzigen Zeitpunkt noch nichts sagen.

Ad 4.:

Derzeit sind keine Kürzungen beabsichtigt.

Ad 5. und 6.:

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur stellte den Erwachsenenbildungsein-
richtungen im Zeitraum von 1994 bis 2003 Zuschüsse zu den Personalaufwendungen zur Verfü-
gung, finanzierte also keineswegs Mitarbeiter/innen zur Gänze. Ab 2004 ist vorgesehen, die Basis-
subventionen für die Erwachsenenbildungseinrichtungen mit den Personalsubventionen zusammen-
zufassen. Den genannten Einrichtungen wird damit eine flexiblere Verwendung der Bundessubven-
tionen und mehr Autonomie beim Personaleinsatz ermöglicht. Von einer Einstellung der Subventi-
onen für bisher mitfinanziertes pädagogisches Personal kann daher keine Rede sein.

In den letzten Jahren wurden die Erwachsenenbildungseinrichtungen zudem aufgefordert, an EU-
Programmen teilzunehmen, um auch zusätzliche Gelder aus Mitteln der Förderungsmaßnahmen der
Europäischen Union ansprechen zu können.

Das Kärntner Bildungswerk ist eine selbstständige Einrichtung, dessen Finanzgebarung nicht dem
Bildungsministerium unterliegt.

Ad 7.:

Hinsichtlich der Überweisung der Fördermittel ist festzuhalten, dass die Abwicklung ausschließlich
über den entsprechenden Dachverband dem „Ring österreichischer Bildungswerke erfolgt. Über den
genauen Zeitpunkt der Weitergabe der Fördermittel kann seitens des Bildungsministeriums keine
Festlegung getroffen werden. Nach Auskunft der Dachorganisation des Kärntner Bildungswerkes
sind am 18. Dezember 2003 die Subventionen bis inklusive November an die Mitgliedseinrichtun-
gen überwiesen worden.