1116/AB XXII. GP
Eingelangt am 21.01.2004
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möglich.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
1143/J-NR/2003 betreffend existenzbedrohende Sub-
ventionskürzung
des Bundes beim Kärntner Bildungswerk, die die Abgeordneten Mag. Melitta
Trunk,
Kolleginnen und Kollegen am 27. November 2003 an mich richteten, wird wie folgt
beant-
wortet:
Ad 1. und 2.:
In den letzten zehn Jahren wurden dem Kärntner
Bildungswerk Basissubventionen über den Ring
österreichischer
Bildungswerke sowie Personalsubventionen für zwei pädagogische Mitarbei-
ter/innen
und eine Mitarbeiter/in im Rahmen der „Lehrer-Aktion" zur Verfügung
gestellt. Die Zu-
weisung
der Basissubvention an die einzelnen Einrichtungen erfolgt über den „Ring
österreichi-
scher
Bildungswerke", d.h. die konkrete Höhe wird im Dachverband festgelegt.
Die Beträge im
Detail:
1999: € 63.111,92
2000: € 63.403,38
2001: € 57.102,63
2002: € 57.102,63
Für 2003 wurde die Höhe der
Förderung, die im Einvernehmen zwischen dem Ring österreichischer
Bildungswerke
und den Bildungswerken in den Bundesländern festgelegt wird, dem BMBWK noch
nicht
bekanntgegeben.
Ad 3.:
Für
das Jahr 2004 sind Förderungen in derselben Höhe wie 2003 vorgesehen. Über die
Folgejahre
lässt
sich mangels entsprechender Budgetbeschlüsse zum jetzigen Zeitpunkt noch nichts
sagen.
Ad 4.:
Derzeit sind keine
Kürzungen beabsichtigt.
Ad 5. und 6.:
Das Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur stellte den Erwachsenenbildungsein-
richtungen im Zeitraum von 1994 bis 2003 Zuschüsse zu den Personalaufwendungen
zur Verfü-
gung, finanzierte also keineswegs Mitarbeiter/innen zur Gänze. Ab 2004 ist
vorgesehen, die Basis-
subventionen für die Erwachsenenbildungseinrichtungen mit den Personalsubventionen
zusammen-
zufassen. Den genannten Einrichtungen wird damit eine flexiblere Verwendung der
Bundessubven-
tionen und mehr Autonomie beim Personaleinsatz ermöglicht. Von einer
Einstellung der Subventi-
onen für bisher mitfinanziertes pädagogisches Personal kann daher keine Rede
sein.
In den letzten Jahren wurden die
Erwachsenenbildungseinrichtungen zudem aufgefordert, an EU-
Programmen teilzunehmen, um auch zusätzliche Gelder aus Mitteln der
Förderungsmaßnahmen der
Europäischen Union ansprechen zu können.
Das Kärntner Bildungswerk ist eine selbstständige
Einrichtung, dessen Finanzgebarung nicht dem
Bildungsministerium unterliegt.
Ad 7.:
Hinsichtlich der
Überweisung der Fördermittel ist festzuhalten, dass die Abwicklung ausschließlich
über den entsprechenden Dachverband dem „Ring österreichischer
Bildungswerke erfolgt. Über den
genauen Zeitpunkt der Weitergabe der Fördermittel kann seitens des
Bildungsministeriums keine
Festlegung getroffen werden. Nach Auskunft der Dachorganisation des Kärntner
Bildungswerkes
sind am 18. Dezember 2003 die Subventionen bis inklusive November an die
Mitgliedseinrichtun-
gen überwiesen worden.