1118/AB XXII. GP
Eingelangt am 21.01.2004
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möglich.
Bundeskanzler:
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr.
Bleckmann und Kollegen haben am 20. No-
vember 2003 unter der Nr. 1105/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage
betreffend Finanzierung der SPÖ durch Spenden aus dem SPÖ Firmengeflecht ge-
richtet.
Diese Anfrage
beantworte ich wie folgt:
Zu
den Fragen 1 bis 14:
Die
die Rechenschaftspflicht der politischen Parteien regelnden Bestimmungen fallen
gemäß
§ 1 Abs. 5 des Parteiengesetzes in die ausschließliche Zuständigkeit des
Präsidenten
des Rechnungshofes. Der Präsident des Rechnungshofes hat dem
Bundeskanzler
lediglich die nicht fristgerechte sowie die verspätete Übermittlung der
Spenderliste
mitzuteilen, nicht jedoch den Inhalt der Spenderliste (§ 4 Abs. 8 des
Parteiengesetzes).
Ich
ersuche daher um Verständnis, daß es mir nicht möglich ist, die einzelnen
Fragen
inhaltlich zu beantworten.