1121/AB XXII. GP
Eingelangt am 21.01.2004
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BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT
GENERATIONEN
UND KONSUMENTENSCHUTZ
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische Anfrage
Nr. 1118/J der Abgeordneten Mag.
Johann Maier und Genossinnen, wie folgt:
Fragen 1 bis 33:
Weder in meinem Ministerium noch in den nachgeordneten
Dienststellen meines
Ressorts werden W-LANs eingesetzt. Ausgegliederte Unternehmen gibt es in Be-
reich meines Ressorts nicht.
Fragen 34 bis 37:
Es
darf um Verständnis ersucht werden, dass aus Sicherheitsgründen keine näheren
Details zu Sicherheitsüberprüfungen und Schwachstellen genannt werden können,
da durch die Veröffentlichung detaillierter Informationen gegen übliche
Sicherheits-
grundsätze verstoßen werden würde.
Frage 38:
Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass eine
derart sensible Aufgabe durch
jedes Ressort selbst wahrgenommen werden muss und eine Delegation von
Aufgaben und Verantwortung an eine andere Behörde nicht
zielführend ist.
Darüber hinaus darf ich auf die weitreichenden
Kontrollbefugnisse der Daten-
schutzkommission gemäß § 30 DSG 2000 und auf die
Unterstützungsdienst-
leistungen der auf das Gebiet der Netzwerk-Sicherheit
spezialisierten Unter-
nehmen hinweisen.
Frage 39 bis 49:
Es sind keine W-LANs in Planung.