113/AB XXII. GP
Eingelangt am 10.04.2003
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möglich.
Anfragebeantwortung
BM für
Landesverteidigung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Stefan Prähauser, Genossinnen und Genossen haben am
12. Februar 2003 unter der Nr. 106/J (mit Ausnahme einer Frage
gleichlautend unter 108/J
an den Bundeskanzler und unter Nr. 107/J an die Bundesministerin für
auswärtige
Angelegenheiten) an meinen Amtvorgänger eine schriftliche
parlamentarische Anfrage
betreffend "österreichische Beteiligung beim Einsatz der EU-Truppe
in Mazedonien"
gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Einleitend ist zur
vorliegenden Anfrage festzuhalten, dass die Entsendung des
österreichischen Kontingentes zu diesem unter Führung der Europäischen
Union stehenden
Einsatz bereits von der Bundesregierung im Einvernehmen mit dem
Hauptausschuss des
Nationalrates nach § l Z l lit. a des Bundesverfassungsgesetzes über
Kooperation und
Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland
(KSE-
BVG) beschlossen worden ist (Punkt 60 des Beschlussprotokolls l des
Ministerrates
vom 11. März 2003 sowie Beschluss des Hauptausschusses des
Nationalrates vom 18. März
2003).
Im Einzelnen beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Im Rahmen der
Militäroperation der Europäischen Union in Mazedonien wird ein
österreichisches Kontingent in der Stärke von neun Angehörigen des
Bundesheeres
eingesetzt.
Zu 2:
Das österreichische
Kontingent besteht aus folgenden Elementen: Stabsoffiziere und -
Unteroffiziere, die Aufgaben im Kommando der Operation (EU Force
Headquarters in
Skopje/Mazedonien) wahrnehmen, ein mit Kraftfahrzeugen ausgestattetes
Patrouillenteam,
das gemeinsam mit gleichartigen Teams anderer Staaten
Überwachungsaufgaben
wahrnimmt, sowie ein Kampfmittelbeseitigungsteam, das
Kampfmittelbeseitigung zur
Sicherheit der Einsatzkräfte durchführt.
Zu 3:
Der Einsatz des österreichischen Kontingents ist vorerst für sechs Monate geplant.
Zu 4:
Die Kosten der
österreichischen Beteiligung werden im Rahmen der laufenden
Budgetverhandlungen bedeckt.
Zu 5:
Die „Gemeinsamen
Kosten" der Operation - das sind Kosten, die sich nicht eindeutig einem
Teilnehmerstaat
zuordnen lassen und auf alle Teilnehmerstaaten aufgeteilt werden -
betragen für 2003 voraussichtlich 6,2 Mio.
Euro; auf Österreich entfallen davon
voraussichtlich rund 155.000 Euro.
Die Entsendekosten des österreichischen Kontingentes -
das sind Kosten, die sich aus dem Personal- und Sachaufwand sowie aus dem
Verlegungs-
und Versorgungsaufwand ergeben - sind auf Grund der derzeit vorliegenden
Planungsdaten
mit rund 540.000 Euro zu
veranschlagen.
Zu 6:
Derzeit befinden sich
zwei österreichische Offiziere im Rahmen der „Stabilisation Force
(SFOR)" in Stabsfunktionen im Auslandseinsatz in
Bosnien-Herzegowina.
Zu 7:
Diese Frage, die
offenbar auf eine Übernahme der von der NATO geführten Operation in
Bosnien-Herzegowina durch die Europäische Union abzielt, ist derzeit
nicht beantwortbar,
da auf Grund des Planungsstands der Europäischen Union noch nicht abzuschätzen
ist, wie
ein eventueller Beitrag Österreichs - quantitativ und qualitativ -
beschaffen sein könnte.
Zu 8:
Das Bundesverfassungsgesetz über
Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von
Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland (KSE-BVG) normiert in § 4 Abs. 2 -
unabhängig vom jeweiligen „Oberkommando" - den Grundsatz der
Freiwilligkeit für
sämtliche Auslandseinsätze.
Zu 9:
Die Mitgliedstaaten
der Europäischen Union haben im Rahmen des Europäischen Rates von
Helsinki 1999
festgelegt, im Rahmen der freiwilligen Zusammenarbeit Truppen für EU-
geführte Operationen bereitzustellen. Es
besteht weder eine Verpflichtung zur Abstellung
von Soldaten noch kann von einer
EU-Armee gesprochen werden. Von Österreich wurde ein
Beitrag von maximal 1500 Soldaten
eingemeldet.
Zu 10:
Die Bundesregierung
tritt dafür ein, in allen zentralen Kernbereichen an den Entwicklungen
der EU-Zusammenarbeit, einschließlich der Sicherheits- und
Verteidigungspolitik, initiativ
und aktiv
mitzuarbeiten. Dies umfasst auch eine Unterstützung der Bemühungen zur
Verwirklichung der in Art. 17 des
EU-Vertrags aufgezeigten Möglichkeit einer
gemeinsamen Verteidigung sowie eine aktive Mitwirkung und Mitarbeit
Österreichs an
einer zukünftigen Beistandsgarantie im Rahmen der Europäischen Union und an
einer
Aufnahme einer Solidaritätsklausel zur
Bewältigung von terroristischen Bedrohungen im
Rahmen der EU.