1136/AB XXII. GP
Eingelangt am 23.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesministerium
für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Ich
beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
1136/J der Abgeordneten Dr. Kräuter und GenossInnen, wie folgt:
Grundsätzlich
darf ich festhalten, dass mein Ressort erst seit 1. Mai 2003 besteht
und ich daher zu früheren Meldungen keine Angaben machen kann.
Zu den Fragen 1bis 4:
Das Halten
von Anteilen an Unternehmen oder Bekleiden entsprechender
Organfunktionen durch Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros des
Staatssekretärs stellt keinen Gegenstand der Vollziehung dar, sondern fällt in
die
Privatsphäre der betreffenden Organwalter. Es handelt sich damit nicht um einen
Gegenstand der Vollziehung im Sinne des Art. 52 BV-G und nicht um einen
zulässigen Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage.
Weiters
ist das konkrete Einkommen sowie das Halten von Anteilen an
Unternehmen als grundsätzlich schutzwürdig im Sinn des Datenschutzgesetzes
2000 anzusehen.