114/AB XXII. GP
Eingelangt am 10.04.2003
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Anfragebeantwortung
BM für
Landesverteidigung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Bettina Stadlbauer, Genossinnen und Genossen haben
am 13. Februar
2003 unter der Nr. 109/J an meinen Amtsvorgänger eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend
„Angelobungsfeier am 7. Februar 2003 in Linz"
gerichtet. Diese Anfrage beantworte
ich wie folgt:
Zu 1, 3 und 4:
Wertungen und
Kommentare zu Meinungsäußerungen anderer Personen stellen keinen
Gegenstand der Vollziehung im Sinne des Art. 52 B-VG in Verbindung mit
§ 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 dar und unterliegen somit nicht dem
parlamentarischen
Interpellationsrecht. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich von einer
Beantwortung dieser
Fragen Abstand nehme.
Zu 2:
Diesbezüglich
verweise ich zuständigkeitshalber auf die Beantwortung der gleichlautenden
Anfrage Nr. 110/J durch den Bundeskanzler.