1143/AB XXII. GP

Eingelangt am 26.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM FÜR JUSTIZ

 

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen haben
an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „gut vorbereitete Fragen" gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 8:

Für den im Bereich des Bundesministeriums für Justiz in Betracht kommenden
Justizausschuss werden keine Fragen, die Abgeordnete sodann im Zuge der
Ausschusssitzung stellen sollen, vorbereitet.

Insbesondere im Vorfeld von Ausschusssitzungen werden freilich immer wieder
Fragen von Abgeordneten bzw Klubs - sei es von Parteien der Opposition oder der
Regierung - an das Ressort herangetragen. Diese Fragen werden teils durch die
zuständigen Fachbeamten, teils durch das Kabinett beantwortet. Inwieweit diese
Antworten klubinte
rn verteilt oder in die Diskussionen in der Vorbesprechung oder im
Ausschuss einbezogen werden, entzieht sich meiner Kenntnis.

Auf Wunsch von Fraktionen - auch der Opposition - nehmen auch Beamte meines
Ressorts an Ausschussvorbesprechungen innerhalb der Fraktionen als
Auskunftspersonen teil. Es handelt sich dabei um eine jahrzehntelange und sehr
bewährte Praxis, sodass ich keine Veranlassung sehe, diese Vorgangsweise zu
ändern.