115/AB XXII. GP

Eingelangt am 10.04.2003
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BM für soziale Sicherheit und Generationen

 

Anfragebeantwortung

 

der Anfrage der Abgeordneten

Mag.a Melitta Trunk und Genossinnen betreffend Unvereinbarkeit des „Gesetzlichen
Budgetprovisoriums 2003" mit einem Kärntner Landtagsbeschluss

Zur vorliegenden Anfrage führe ich Folgendes aus:

Zu Frage 1

Aufgrund der im Allgemeinen größeren zeitlichen Differenz zwischen
Beschlussfassung und Weiterleitung von Landtagsbeschlüssen an die
Bundesregierung war mir der Forderungskatalog des Landes Kärnten bis zur
gegenständlichen Anfrage nicht bekannt.

Zu Fragen 2 und 3

Die allfällige Umsetzung des gegenständlichen Forderungskatalogs bedarf
entsprechender Verhandlungen und Gespräche sowie der notwendigen
Willensbildung auf politischer Ebene.

Die Beschlussfassung über das gesetzliche Budgetprovisorium 2003 kann in keinem
Zusammenhang zu dem vorliegenden Forderungskatalog gesehen werden.

Hinsichtlich der Finanzierbarkeit der einzelnen Forderungspunkte des Kärntner
Landtagsbeschlusses verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage durch den
Bundesminister für Finanzen.