1153/AB XXII. GP

Eingelangt am 26.01.2004
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BM FÜR LANDESVERTEIDIGUNG

Anfragebeantwortung

GÜNTHER  PLATTER

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG

 

1030 Wien, Dampfschiffstraße 2

S91143/169-PMVD/2003                                                                                               23. Jänner 2004

Herrn
Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Wittmann, Genossinnen und Genossen haben am 4. Dezember 2003 unter der Nr. 1215/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Major Michael Marik" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Major Michael Marik wird im Kommando Einsatzunterstützung als Referent verwendet.

Zu 2:

Abgesehen davon, dass nicht erwiesen ist, ob Äußerungen in der von den Anfragestellern dargestellten Art tatsächlich getroffen wurden, wäre ein derartiges „Motto“ mit den Grundsätzen des österreichischen Bundesheeres nicht vereinbar.

Zu 3:

Nein.

Zu 4 und 5:

Entfällt.

Zu 6:

Major Marik trat bei der in Rede stehenden geschlossenen parteipolitischen Veranstaltung als politischer Repräsentant in Zivilkleidung in seiner dienstfreien Zeit auf.

Zu 7:

Entfällt.

Zu 8 bis10:

Die vorliegende Anfrage war Anlass für umfangreiche Erhebungen. Dabei konnten Äußerungen in der von den Anfragestellern dargestellten Art nicht erwiesen und Übertretungen von straf- bzw. disziplinarrechtlich relevanten Normen nicht festgestellt werden.