1153/AB XXII. GP
Eingelangt am 26.01.2004
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BM FÜR LANDESVERTEIDIGUNG
Anfragebeantwortung
GÜNTHER PLATTER
BUNDESMINISTER FÜR
LANDESVERTEIDIGUNG
1030 Wien,
Dampfschiffstraße 2
S91143/169-PMVD/2003 23.
Jänner 2004
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten
zum Nationalrat Dr. Wittmann, Genossinnen und Genossen haben am
4. Dezember 2003 unter der Nr. 1215/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend "Major Michael Marik" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Major Michael
Marik wird im Kommando Einsatzunterstützung als Referent verwendet.
Zu 2:
Abgesehen davon,
dass nicht erwiesen ist, ob Äußerungen in der von den Anfragestellern
dargestellten Art tatsächlich getroffen wurden, wäre ein derartiges „Motto“ mit
den Grundsätzen des österreichischen Bundesheeres nicht vereinbar.
Zu 3:
Nein.
Zu 4 und 5:
Entfällt.
Zu 6:
Major Marik trat
bei der in Rede stehenden geschlossenen parteipolitischen Veranstaltung als
politischer Repräsentant in Zivilkleidung in seiner dienstfreien Zeit auf.
Zu 7:
Entfällt.
Zu 8 bis10:
Die vorliegende Anfrage war Anlass für umfangreiche Erhebungen. Dabei konnten Äußerungen in der von den Anfragestellern dargestellten Art nicht erwiesen und Übertretungen von straf- bzw. disziplinarrechtlich relevanten Normen nicht festgestellt werden.