116/AB XXII. GP
Eingelangt am 11.04.2003
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Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
In Beantwortung der schriftlichen
parlamentarischen Anfrage Nr. 102/J betreffend
Unvereinbarkeit des "Gesetzlichen Budgetprovisoriums 2003" mit einem
Kärntner
Landtagsbeschluß, welche die Abgeordneten Mag. Melitta Trunk, Kolleginnen und
Kollegen am 11. Februar 2003 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 bis 3 der Anfrage:
Das endgültige Bundesfinanzgesetz für das
Jahr 2003 schreibt das "Gesetzliche
Budgetprovisorium 2003" nicht fort. Zudem kann auch der Beschluss eines
Landtages das Bundesbudget nicht binden, da bei der Gesetzwerdung des
jährlichen BFG und dessen Novellen vom Verfassungsgeber die Mitwirkung des
Bundesrates ausgeschlossen ist. Des weiteren wird auf die Beantwortung der
Parlamentarischen Anfrage durch den Herrn Bundesminister für Finanzen (96/J)
verwiesen.