117/AB XXII. GP
Eingelangt am 11.04.2003
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möglich.
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Prähauser,
Kolleginnen und Kollegen
haben am 12. Februar 2003 unter der ZI.104/J-NR/2003 (unter ZI. 103/J-NR/2003
gleichlautend an den Bundeskanzler) eine schriftliche Anfrage betreffend einen
möglichen Irak-Krieg an mich gerichtet.
Die
gegenständliche Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Diesbezüglich wird auf die Beantwortung der
parlamentarischen Anfrage 103/J durch
den Bundeskanzler verwiesen.
Zu Frage 2:
Da Österreich nicht Mitglied der NATO ist, verfügt das
Außenministerium über keine
Informationen in Bezug auf die angeblichen Forderungen der Vereinigten Staaten
an
die NATO-Mitgliedsländer, die inhaltlich über öffentlich bekannte
Medienberichte
hinausgehen.
Österreich wurde von einem Golfstaat um Entsendung von
Experten für ABC-Abwehr
ersucht. Der Nationale Sicherheitsrat hat in seiner Sitzung vom 29. Jänner 2003
einstimmig
empfohlene, dass sich keine österreichischen Kräfte an eventuellen
militärischen Kampfhandlungen gegen den Irak beteiligen.
Zu Fragen 3 bis 5:
Als Nicht-Mitglied der NATO verfügt Österreich über keine Informationen,
die
inhaltlich über öffentlich bekannte Medienberichte hinausgehen.
Zu Frage 6:
Nein, eine Verpflichtung
zu bestimmten Hilfeleistungen besteht nicht.
Zu Frage 7:
Auf die vom
Nationalrat am 12. Dezember 2001 beschlossene Sicherheits- und
Verteidigungsdoktrin wird verwiesen.