117/AB XXII. GP

Eingelangt am 11.04.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Prähauser, Kolleginnen und Kollegen
haben am 12. Februar 2003 unter der ZI.104/J-NR/2003 (unter ZI. 103/J-NR/2003
gleichlautend an den Bundeskanzler) eine schriftliche Anfrage betreffend einen
möglichen Irak-Krieg an mich gerichtet.

Die gegenständliche Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:

Diesbezüglich wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 103/J durch
den Bundeskanzler verwiesen.

Zu Frage 2:

Da Österreich nicht Mitglied der NATO ist, verfügt das Außenministerium über keine
Informationen in Bezug auf die angeblichen Forderungen der Vereinigten Staaten an
die NATO-Mitgliedsländer, die inhaltlich über öffentlich bekannte Medienberichte
hinausgehen.

Österreich wurde von einem Golfstaat um Entsendung von Experten für ABC-Abwehr
ersucht. Der Nationale Sicherheitsrat hat in seiner Sitzung vom 29. Jänner 2003


einstimmig empfohlene, dass sich keine österreichischen Kräfte an eventuellen
militärischen Kampfhandlungen gegen den Irak beteiligen.

Zu Fragen 3 bis 5:

Als  Nicht-Mitglied der  NATO verfügt Österreich  über keine  Informationen,  die
inhaltlich über öffentlich bekannte Medienberichte hinausgehen.

Zu Frage 6:

Nein, eine Verpflichtung zu bestimmten Hilfeleistungen besteht nicht.
Zu Frage 7:

Auf die vom Nationalrat am 12. Dezember 2001 beschlossene Sicherheits- und
Verteidigungsdoktrin wird verwiesen.