1177/AB XXII. GP
Eingelangt am 30.01.2004
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möglich.
Bundesministerium
für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Ich
beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 1211/J der Abgeordneten Mag. Maier und GenossInnen wie folgt:
Frage 1:
Nein.
Die Erfüllung der Aufgabe wäre für die SCOOP-Arbeitsgruppe mit Dezember
2002 vorgesehen gewesen. Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe wurden die
umfangreichen und sehr inhomogenen Daten erfasst und im Zuge der
Erhebungen auch die Datenanforderungen wesentlich erweitert.
Fragen
2 und 3:
Der Bericht der SCOOP-Arbeitsgruppe ist noch nicht
abgeschlossen. Ein Entwurf
liegt der Arbeitsgruppe „Industrial Contaminants" der Europäischen
Kommission
vor, der Endbericht wurde noch nicht vorgelegt.
Frage 4:
Vorbehaltlich
allfälliger Änderungen bis zur Veröffentlichung kann derzeit
Folgendes zusammengefasst werden:
Grundsätzlich
ist festzuhalten, dass die Gehalte in den meisten Lebensmitteln
klar unter den festgelegten Höchstgehalten der Verordnung 466/2001 liegen.
Bezüglich der Aufnahmemengen ergibt sich eine geringere absolute Aufnahme
durch Kinder im Vergleich zu Erwachsenen, doch ist die Aufnahme bezogen auf
das Körpergewicht durch das geringere Körpergewicht und den gesteigerten
Stoffumsatz höher.
Arsen:
Der
Hauptanteil der Arsenaufnahme ist auf Fisch und andere Meerestiere zurück-
zuführen.
Cadmium:
Hauptquellen für Cadmium sind Getreide und
Gemüse.
Blei:
Die
Aufnahme von Blei liegt meist unter 25% des PTWI. Keines der am häufigs-
ten konsumierten Lebensmittel wies auffällige Bleigehalte auf.
Quecksilber:
Hauptquelle der Quecksilberaufnahme sind
im Normalfall Fische, gefolgt von Obst
und Gemüse.
Fragen 5 bis 7:
Seitens
Österreichs ist kein unmittelbarer legislativer Handlungsbedarf gegeben.
Im Zuge der Arbeitsgruppe „Industriekontaminanten", die regelmäßige
Sitzungen
abhält, wird die VO 466/2001, in welcher Höchstgehalte von Schwermetallen
geregelt sind, unter Beachtung der Ergebnisse der SCOOP-Arbeitsgruppe
überarbeitet und Vorschläge für eventuell notwendige neue Höchstwerte in
Lebensmitteln erarbeitet.
Diese
Vorschläge werden in der Folge dem „Ständigen Ausschuss für die
Lebensmittelkette" vorgelegt. Da es sich um unmittelbar geltendes Recht
handelt, ist eine Umsetzung nicht erforderlich.