1177/AB XXII. GP

Eingelangt am 30.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerium für Gesundheit und Frauen

 

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 1211/J der Abgeordneten Mag. Maier und GenossInnen
wie folgt:

Frage 1:

Nein. Die Erfüllung der Aufgabe wäre für die SCOOP-Arbeitsgruppe mit Dezember
2002 vorgesehen gewesen. Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe wurden die
umfangreichen und sehr inhomogenen Daten erfasst und im Zuge der
Erhebungen auch die Datenanforderungen wesentlich erweitert.

Fragen 2 und 3:

Der Bericht der SCOOP-Arbeitsgruppe ist noch nicht abgeschlossen. Ein Entwurf
liegt der Arbeitsgruppe „Industrial Contaminants" der Europäischen Kommission
vor, der Endbericht wurde noch nicht vorgelegt.

Frage 4:

Vorbehaltlich allfälliger Änderungen bis zur Veröffentlichung kann derzeit
Folgendes zusammengefasst werden:

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Gehalte in den meisten Lebensmitteln
klar unter den festgelegten Höchstgehalten der Verordnung 466/2001 liegen.
Bezüglich der Aufnahmemengen ergibt sich eine geringere absolute Aufnahme
durch Kinder im Vergleich zu Erwachsenen, doch ist die Aufnahme bezogen auf
das Körpergewicht durch das geringere Körpergewicht und den gesteigerten
Stoffumsatz höher.

Arsen:

Der Hauptanteil der Arsenaufnahme ist auf Fisch und andere Meerestiere zurück-
zuführen.


Cadmium:

Hauptquellen für Cadmium sind Getreide und Gemüse.

Blei:

Die Aufnahme von Blei liegt meist unter 25% des PTWI. Keines der am häufigs-
ten konsumierten Lebensmittel wies auffällige Bleigehalte auf.

Quecksilber:

Hauptquelle der Quecksilberaufnahme sind im Normalfall Fische, gefolgt von Obst

und Gemüse.

Fragen 5 bis 7:

Seitens Österreichs ist kein unmittelbarer legislativer Handlungsbedarf gegeben.
Im Zuge der Arbeitsgruppe „Industriekontaminanten", die regelmäßige Sitzungen
abhält, wird die VO 466/2001, in welcher Höchstgehalte von Schwermetallen
geregelt sind, unter Beachtung der Ergebnisse der SCOOP-Arbeitsgruppe
überarbeitet und Vorschläge für eventuell notwendige neue Höchstwerte in
Lebensmitteln erarbeitet.

Diese Vorschläge werden in der Folge dem „Ständigen Ausschuss für die
Lebensmittelkette" vorgelegt. Da es sich um unmittelbar geltendes Recht
handelt, ist eine Umsetzung nicht erforderlich.