118/AB XXII. GP

Eingelangt am 11.04.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 101/J-NR/2003 betreffend Unvereinbarkeit des
"Gesetzlichen Budgetprovisoriums 2003" mit einem Kärntner Landtagsbeschluss, die die
Abgeordneten Mag. Trunk und Genossinnen am 11. Februar 2003 an meinen Amtsvorgänger
gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Frage 1:

Ist Ihnen der EINSTIMMIGE Beschluß des Kärntner Landtag vom 7. Februar 2003 betreffend einen
16 Punkte umfassenden "Forderungskatalog des Landes Kärnten an die österreichische
Bundesregierung" bekannt? Wenn Nein, warum nicht?

Antwort:

Ja.

Fragen 2 und 3:

Ist die Umsetzung des 16 Punkte umfassenden Forderungskataloges mit dem vom Ministerrat am
28. Jänner 2003 beschlossenen "Gesetzlichen Budgetprovisorium 2003" überhaupt möglich?
Wenn ja, wie sollen die einzelnen Projekte finanziell bedeckt sein und wo sind die dafür vorgese-
henen Budgetansätze im Budgetprovisorium zu finden (Bitte um detaillierte Angabe für jeden ein-
zelnen der 16 Forderungspunkte)?

Teilen Sie daher die Ansicht der Anfragesteller, dass das "Gesetzliche Budgetprovisorium 2003"
mit dem "Forderungskatalog des Landes Kärnten an die österreichische Bundesregierung" nicht
vereinbar ist und eine Zustimmung zum "Gesetzlichen Budgetprovisorium 2003" damit gleichzeitig
eine Absage an die 16 Forderungspunkte des Kärntner Landtages ist? Wenn Nein, warum nicht
(Bitte um detaillierte Angabe für jeden einzelnen der 16 Forderungspunkte)?

Antwort:

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das "Forderungsprogramm des Landes Kärnten an die öster-
reichische Bundesregierung" keinen ausdrücklichen Zeithorizont enthält und daher auch nicht des-
sen gesamte Umsetzung im Jahre 2003 gefordert wird, wogegen ein gesetzliches Budgetproviso-
rium für 2003 nur einige Monate dieses Jahres Wirkung entfalten kann. Es ist weiters davon aus-
zugehen, dass das noch zu beschließende Bundesfinanzgesetz für 2003 das gesetzliche Bud-


getprovisorium nicht fortschreiben wird. Sollte es zu einer politischen Willensbildung kommen, die
eine Umsetzung von Forderungspunkten aus diesem Katalog vorsieht, werden daraus resultieren-
de finanzielle Auswirkungen in diesem Gesetz Berücksichtigung finden können.

Zu den Punkten des Forderungskataloges:

Untemehmensspezifische Planungen der tatsächlichen Aufnahme von Flugverkehrsverbindungen
liegen - unter besonderer Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Gesichtspunkte - grundsätzlich
im freien Ermessen der Luftfahrtunternehmen. Seitens der AUA wird der Versuch unternommen,
Klagenfurt ein im Vergleich mit den anderen Landeshauptstädten gleichwertiges Bedienungsbild
zu bieten. Die Anbindung regionaler Flughäfen an internationale Drehkreuze kann aber nur in be-
grenztem Maß durch wirtschaftlich erfolgreiche Linienverbindungen erfolgen.

Hinsichtlich der übrigen Punkte verweise ich auf die Anfragebeantwortung des Bundesministers für
Finanzen.