118/AB XXII. GP
Eingelangt am 11.04.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 101/J-NR/2003 betreffend Unvereinbarkeit des
"Gesetzlichen Budgetprovisoriums 2003" mit einem Kärntner
Landtagsbeschluss, die die
Abgeordneten Mag. Trunk und Genossinnen am 11. Februar 2003 an meinen
Amtsvorgänger
gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt
zu beantworten:
Frage 1:
Ist Ihnen der
EINSTIMMIGE Beschluß des Kärntner Landtag vom 7. Februar 2003 betreffend einen
16 Punkte umfassenden "Forderungskatalog des Landes Kärnten an die
österreichische
Bundesregierung" bekannt? Wenn Nein, warum nicht?
Antwort:
Ja.
Fragen 2 und 3:
Ist die
Umsetzung des 16 Punkte umfassenden Forderungskataloges mit dem vom Ministerrat
am
28. Jänner 2003 beschlossenen "Gesetzlichen Budgetprovisorium 2003"
überhaupt möglich?
Wenn ja, wie sollen die einzelnen Projekte finanziell bedeckt sein und wo sind
die dafür vorgese-
henen Budgetansätze im Budgetprovisorium zu finden (Bitte um detaillierte Angabe
für jeden ein-
zelnen der 16 Forderungspunkte)?
Teilen Sie daher
die Ansicht der Anfragesteller, dass das "Gesetzliche Budgetprovisorium
2003"
mit dem "Forderungskatalog des Landes Kärnten an die österreichische
Bundesregierung" nicht
vereinbar ist und eine Zustimmung zum "Gesetzlichen Budgetprovisorium
2003" damit gleichzeitig
eine Absage an die 16 Forderungspunkte des Kärntner Landtages ist? Wenn Nein,
warum nicht
(Bitte um detaillierte Angabe für jeden einzelnen der 16 Forderungspunkte)?
Antwort:
Grundsätzlich ist
festzuhalten, dass das "Forderungsprogramm des Landes Kärnten an die
öster-
reichische Bundesregierung" keinen ausdrücklichen Zeithorizont enthält und
daher auch nicht des-
sen gesamte Umsetzung im Jahre 2003 gefordert wird, wogegen ein gesetzliches
Budgetproviso-
rium für 2003 nur einige Monate dieses Jahres Wirkung entfalten kann. Es ist
weiters davon aus-
zugehen, dass das noch zu beschließende Bundesfinanzgesetz für 2003 das
gesetzliche Bud-
getprovisorium
nicht fortschreiben wird. Sollte es zu einer politischen Willensbildung kommen,
die
eine Umsetzung von Forderungspunkten aus diesem Katalog vorsieht, werden daraus
resultieren-
de finanzielle Auswirkungen in diesem Gesetz Berücksichtigung finden können.
Zu den Punkten des Forderungskataloges:
Untemehmensspezifische
Planungen der tatsächlichen Aufnahme von Flugverkehrsverbindungen
liegen - unter besonderer Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher
Gesichtspunkte - grundsätzlich
im freien Ermessen der Luftfahrtunternehmen.
Seitens der AUA wird der Versuch unternommen,
Klagenfurt ein im Vergleich mit den anderen Landeshauptstädten
gleichwertiges Bedienungsbild
zu bieten. Die Anbindung regionaler Flughäfen an internationale Drehkreuze kann
aber nur in be-
grenztem Maß durch wirtschaftlich erfolgreiche Linienverbindungen erfolgen.
Hinsichtlich der
übrigen Punkte verweise ich auf die Anfragebeantwortung des Bundesministers für
Finanzen.