1180/AB XXII. GP
Eingelangt am 30.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesministerium
für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Ich
beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage
Nr. 1214/J der Abgeordneten Mag. Maier und GenossInnen wie
folgt:
Fragen
1 und 2:
Ja,
der Bericht wurde jedoch verspätet veröffentlicht. Die Er- und
Zusammenfassung der umfangreichen Daten erfolgte im Rahmen der SCOOP-
Arbeitsgruppe.
Frage 3:
Der
Bericht ("Collection of occurrence data of Fusarium toxins in food and
assessment of dietary intake by the population of EU Member States") wurde
nach Abschluss, d.h. nach Genehmigung durch den „Ständigen Ausschuss für die
Lebensmittelkette", auf der Internetseite der DG SANCO http://europa.eu.int/
comm/food/fs/scoop/task3210.pdf
veröffentlicht und kann dort eingesehen und
heruntergeladen werden.
Frage 4:
Die
umfangreichen Ergebnisse sind dem veröffentlichten Endbericht (s. Frage 3)
zu entnehmen.
Die
SCOOP-Arbeitsgruppe war in drei Unterarbeitsgruppen untergliedert, die die
Daten betreffend Trichothecene, Zearalenon bzw. Fumonisine er- bzw. zusam-
menfassten. Insgesamt wurden 44.959 Analysen erfasst.
Der
Anteil positiver Proben betrug zwischen 0 (Verrucarol) und 57% (Deoxyniva-
lenol). Zu folgenden Mykotoxinen wurden Daten erfasst: Deoxynivalenol, Nivale-
nol, 3-Acetyldeoxynivalenol, 15-Acetyldeoxynivalenol, Fusarenon X, T-2 Toxin,
HT-2 Toxin, T-2 Triol, Neosolaniol, Diacetoxyscirpenol, Monoacetoxyscirpenol,
Verrucarol, Zearalenon, Fumonisin B1-B3.
Am
häufigsten traten die erfassten Mykotoxine in verschiedenen Getreidearten
auf:
Deoxynivalenol:
Mais, Weizen
T-2-Toxin:
Mais, Weizen, Hafer
HT-2-Toxin:
Hafer, Mais
Zearalenon:
Mais, Weizen
Fumonisine:
Mais, Weizen
Die
tägliche Aufnahme lag im Normalfall unter dem jeweiligen TDI-Wert.
Auch bei höheren Verzehrmengen bzw. für Säuglinge und Kleinkinder wurde die-
ser normalerweise nicht überschritten. Eine Ausnahme bildete die Summe an
T-2- bzw. HT-2-Toxin, hier war eine Überschreitung des TDI-Wertes zu
beobachten.
Fragen 5 bis 7:
Seitens
Österreichs ist kein unmittelbarer legislativer Handlungsbedarf gegeben.
Im Zuge der Arbeitsgruppe „Agrarkontaminanten", die regelmäßige Sitzungen
abhält, wird die VO 466/2001, in welcher Höchstgehalte von Fusarientoxinen
derzeit noch nicht geregelt sind, unter Beachtung der Ergebnisse der SCOOP-
Arbeitsgruppe überarbeitet und Vorschläge für eventuell notwendige Höchstwerte
in verschiedenen Lebensmitteln erarbeitet.
Diese
Vorschläge werden in der Folge dem „Ständigen Ausschuss für die Lebens-
mittelkette" vorgelegt. Da es sich um unmittelbar geltendes Recht handelt,
ist
eine Umsetzung nicht erforderlich.