1184/AB XXII. GP
Eingelangt am 30.01.2004
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möglich.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 1205/J-NR/2003 betreffend integrative
Berufsausbil-
dung,
die die Abgeordneten Mag. Christine Lapp,
Kolleginnen und Kollegen am
4.
Dezember 2003 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Gemäß
Auskunft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit gibt es im Rahmen der
integra-
tiven
Berufsausbildung folgende bestehende Ausbildungsverhältnisse (Stand 31.
Dezember 2003):
Integrative |
Bundesland |
§ 8 b Abs.
1 BAG |
§ 8 b Abs.
2 BAG |
||||
Berufsausbildung |
gesamt |
(Verlängerung
der Lehr- |
(Teilqualifizierung) |
||||
|
|
zeit) |
|
||||
Anzahl der |
|
§ 8b (l) |
in Un- |
in Ein- |
§ 8b (2) (2) |
in Un- |
in Ein- |
Ausbildungsplätze |
|
gesamt |
ter- |
rich- |
gesamt |
ter- |
rich- |
Stand 31.12.2003 |
|
|
nehmen |
tungen |
|
nehmen |
tungen |
Burgenland |
- |
- |
|
|
- |
|
|
Kärnten |
11 |
4 |
|
|
7 |
6 |
1 |
Niederösterreich |
- |
|
|
|
|
|
|
Oberösterreich |
13 |
7 |
6 |
1 |
5 |
5 |
- |
Salzburg |
- |
|
|
|
|
|
|
Steiermark |
23 |
16 |
10 |
6 |
7 |
5 |
2 |
Tirol |
341 |
|
|
|
|
|
|
Vorarlberg |
9 |
|
|
|
9 |
9 |
- |
Wien |
1892 |
19
Jugendliche in Betrieben, 170 Jugendliche in Ein- |
|||||
|
|
richtungen |
Österreich Gesamt: |
279 |
|
|
l ab 2.2.2004
2 Ausbildungsverhältnisse schon abgeschlossen, aber noch
nicht bei der Lehrlingsstelle
eingetragen
Ad 2. und 3.:
Der Umgang mit inhomogenen Gruppen, mit
unterschiedlichen Anspruchs- und Leistungsniveaus
ist für Lehrende an Berufsschulen selbstverständlich, da schon bisher alle Jugendlichen
mit Behin-
derungen, die über einen Lehrvertrag verfügen, berufsschulpflichtig waren. Bei
der integrativen
Berufsausbildung handelt es sich um eine kürzlich gestartete und im
Berufsausbildungsgesetz
(BAG) gesetzlich festgeschriebene Initiative, welche nun auch Jugendlichen mit
Behinderungen
ohne Lehrvertrag den Zugang zur Berufsschule eröffnet. Um aber den mit der
integrativen Be-
rufsausbildung in Zusammenhang stehenden Herausforderungen noch besser begegnen
zu können,
wurde die Bundesexpert/innengruppe
„Integrationspädagogik an Berufsschulen" etabliert und eine
Internetplattform für Berufsschullehrende eingerichtet. Darüber hinaus
wurde ein bundesweiter A-
kademielehrgang zur Sonder- bzw. Integrationspädagogik mit fünf Modulen
durchgeführt. Dieses
Pilotprojekt wurde bzw. wird in den einzelnen Bundesländern nach regionalen
Bedürfnissen adap-
tiert und angeboten, wie z.B. der Akademielehrgang Motivationspädagogik in
Oberösterreich.
Für die
kommenden Schuljahre werden seitens des Bundesministeriums für Bildung,
Wissenschaft
und Kultur in Abstimmung mit den Bundesländern alle erforderlichen
Planungsarbeiten vorge-
nommen, um die Interessen der benachteiligten Jugendlichen wahrzunehmen und
einen personen-
und ergebnisorientierten Unterricht in der Berufsschule zu gewährleisten.
Ad 4. bis 7.:
Da das BAG festlegt, dass die im Bereich
der integrativen Berufsausbildung getroffenen Maßnah-
men und deren Auswirkungen bis Ende 2006 zu evaluieren sind, wird das
Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit unter Einbeziehung aller beteiligten Zielgruppen - also
auch der Behinder-
tenorganisationen und der Sozialpartner - diesem gesetzlichen Auftrag
nachkommen. Darüber hin-
aus wird darauf verwiesen, dass in den für die integrative Berufsausbildung
im BAG getroffenen
Regelbestimmungen die Implementierung einer eigenen Steuerungsgruppe nicht
vorgesehen ist.