119/AB XXII. GP

Eingelangt am 11.04.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 105/J-NR/2003 betreffend Abänderung des
Generalverkehrsplans aufgrund der Olympiabewerbung Salzburgs für die Spiele 2010, die die
Abgeordneten Prähauser und Genossinnen am 12. Februar 2003 an meinen Amtsvorgänger
gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Zum Motiventeil:

Grundsätzlich möchte ich feststellen, dass der Generalverkehrsplan, der im Jänner 2002 der
Öffentlichkeit vorgestellt wurde, einem kontinuierlichen Evaluierungsprozess unterworfen ist, der in
periodischen Abständen zu Neufassungen führen kann. Dabei gilt es, auf neue Herausforderungen
in flexibler, aber auch angemessener Weise zu reagieren, zugleich aber auch die Kontinuität und
Planungssicherheit zu bewahren, die die Wirtschaft mit Recht erwartet.

Es ist daher selbstverständlich, dass im Falle einer erfolgreichen Bewerbung Salzburgs für die
olympischen Winterspiele 2010 auch der Verkehrsabwicklung zwischen den einzelnen
Austragungsorten besondere Beachtung zugewendet werden muss.

Dies setzt allerdings voraus, dass eine entsprechend genaue Abschätzung der zu erwartenden
Verkehrsströme durchgeführt wird, um über einen ausreichenden Überblick über das
Verkehrsaufkommen und daraus abgeleitet über die erforderlichen Kapazitäten und
Infrastrukturmaßnahmen zu verfügen.

Anlässlich einer Besprechung im November vergangenen Jahres zwischen Vertretern meines
Ressorts und Vertretern der Salzburg Winterspiele 2010 GmbH wurde auf diesen Umstand
hingewiesen und empfohlen, gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen diesbezügliche
Abklärungen vorzunehmen sowie vor allem auch die längerfristigen Nachnutzungsmöglichkeiten
von Infrastrukturmaßnahmen zu beachten.

Wesentliche Ausbaumaßnahmen an den bestehenden Strecken der österreichischen
Bundesbahnen sind auch bereits im Rahmen der Umsetzung des Konzeptes NAVIS (Nahverkehrs-
infrastruktur-Programm Salzburg) zwischen Bund und Land Salzburg vereinbart.


Frage 1:

Beabsichtigen Sie im Falle des Zuschlags an Salzburg für Olympia 2010 den Generalverkehrsplan
an die Erfordernisse der Olympischen Spiele anzupassen?

a) Wenn ja, wie?

b) Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Wie bereits zum Motiventeil ausgeführt, sind die Ausbaumaßnahmen an den Strecken der
österreichischen Bundesbahnen bereits zwischen Bund und Land Salzburg vereinbart und
dementsprechend auch im Generalverkehrsplan enthalten. Die im Generalverkehrsplan
enthaltenen Realisierungszeiträume ermöglichen eine rechtzeitige Fertigstellung bis zu den
olympischen Winterspielen 2010.

Fragen 2 und 3:

Welchen Beitrag beabsichtigt der Bund zur Realisierung des Regional-Stadtbahn-Systems für den
Großraum Salzburg zu leisten?

Gibt es bereits diesbezügliche Verhandlungen zwischen Bund, Land und Stadt Salzburg?

Antwort::

Die Salzburger Lokalbahn gilt als Privatbahn, weshalb Investitionen nach dem Privatbahngesetz zu
bedecken sind. Dies bedeutet, dass Bund und Land jeweils 50 % der Investitionskosten zu
übernehmen haben.

Das bmvit ist selbstverständlich bereit, mit dem Land Salzburg und gegebenenfalls mit der Stadt
Salzburg Verhandlungen über die Verlängerung der Salzburger Lokalbahn aufzunehmen, geht
jedoch davon aus, dass die Initiative hiezu von den örtlichen Gebietskörperschaften ausgehen
müsste, wobei auch bereits detaillierte Vorstellungen über die technischen und verkehrlichen
Erfordernisse bestehen sollten.

Frage 4:

Gibt es in Ihrem Ministerium bereits Planungen oder Berechnungen, welche verkehrstechnischen
Konsequenzen Olympische Winterspiele 2010 in Salzburg hätten?

a) Wenn ja, wie sehen diese aus ?

b) Wenn nein, warum gibt es diese in Ihrem Ministerium noch nicht?

Antwort:

Es ist grundsätzlich Aufgabe der Organisatoren der olympischen Winterspiele 2010, die
verkehrlichen Planungen und Berechnungen unter Zugrundelegung der Besucherprognosen für
die einzelnen Wettkampfstätten durchzuführen und daraus resultierende Verkehrskonzepte zu
entwickeln. Dem bmvit liegt derzeit lediglich eine Aufstellung über die geforderten
Infrastrukturmaßnahmen vor.