1196/AB XXII. GP
Eingelangt am 02.02.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für
auswärtige Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr.
Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen haben
am
3. Dezember 2003 unter der Nummer 1165/J-NR/2003 an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend Finanzgebarung seit 25. 11. 2002 gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Im Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten ist kein Staatssekretariat
eingerichtet.
Zu den Fragen 1 bis 3:
Zwischen dem 25. November 2002 und dem
3. Dezember 2003 waren bzw. sind im
Kabinett
der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten neben den
erforderlichen
Sekretariats- und Kanzleikräften folgende MitarbeiterInnen beschäftigt:
Dr.
Ulrike TILLY, Funktionsgruppe A1/7, Beamtin gemäß BDG 1979, als Leiterin;
Mag. Walter GRAHAMMER, Funktionsgruppe A1/6,
Beamter gemäß BDG 1979, als
Stellvertretender Leiter;
Dr. Andreas LIEBMANN-HOLZMANN, Funktionsgruppe A1/6,
Beamter gemäß BDG
1979, Referent;
Mag. Christina
KOKKINAKIS, Funktionsgruppe A1/6, Beamtin gemäß BDG 1979,
Referentin;
Mag. Arthur WINKLER-HERMADEN,
Vertragsbediensteter Entlohnungs-
/Bewertungsgruppe
v1/3 gemäß VBG 1948, Referent;
DDr.
Barbara FISCHER, Referentin, Arbeitsleihvertrag mit Einstufung
nach
Entlohnungs-/Bewertungsgruppe
zwischen v1/3 und v1/4 VBG 1948;
Dr. Wolfgang LOIBL, Funktionsgruppe A1/7, Beamter gemäß
BDG 1979 (als Leiter
bis 2. Juli 2003);
Dr. Eva ZIEGLER, Funktionsgruppe A1/6, Beamtin gemäß BDG
1979, Referentin
(bis
7. November 2003).
Die Ermittlung ihres Gehaltsanspruchs
erfolgte auf der Grundlage der gemäß § 137
BDG 1979 bzw. § 65 Abs. 4 VBG 1948 vorgenommenen Arbeitsplatzbewertung und
ihre
Besoldung beruht auf den einschlägigen Bestimmungen des Gehaltsgesetzes
1956
bzw. des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 bzw. auf vertraglicher, daran
ausgerichteter Grundlage. Die Höhe ihrer Bezüge entspricht den jeweils für ihr
Bundesdienstverhältnis
relevanten Ansätzen des gesetzlich auf sie anzuwendenden
Schemas.
Da die Bundesdienstverhältnisse der
beiden obgenannten namentlich angeführten
Personen,
die seit dem 25. November 2002 aus dem Kabinett ausgeschieden sind,
nicht
gelöst wurden, sondern nach wie vor bestehen, sind dem Bund keine Kosten
anlässlich der
jeweiligen Beendigung ihrer Kabinettstätigkeit erwachsen.
Zu den Fragen 4 und 5:
Die oben angeführten im Kabinett tätigen
Beamten beziehen bzw. bezogen eine A1/6
- Funktionszulage nach § 30 Gehaltsgesetz
1956 bzw. die jeweils mit der Leitung
betraute Person ein A 1/7 Fixgehalt nach § 31 leg. cit., wodurch alle
zeitlichen
Mehrleistungen
abgegolten sind. Nur die als Vertragsbediensteter der Entlohnungs-
/Bewertungsgruppe
v1/3 im Kabinett tätige Person hat im Jahre 2003 im
Monatsdurchschnitt
51 angeordnete Überstunden verrechnet, welche gemäß § 16
Gehaltsgesetz 1956 in
Verbindung mit § 22 Abs. 1 Vertragsbedienstetengesetz 1948
abgegolten werden.
Zu Frage 6:
Im angefragten Zeitraum haben alle
Kabinetts-MitarbeiterInnen (einschließlich der
Schreib- und Kanzleikräfte,
d. h. 22 Personen) zusammen
Belohnungen von
insgesamt € 14.109,20 brutto erhalten, deren
monatliche Bruttohöhe zwischen
€ 45,78 und € 88,66 lag.
Zu Frage 7:
Keine/r der
Kabinetts-MitarbeiterInnen ist mit entgeltlichen Aufsichtsratsfunktionen
oder mit anderen
entgeltlichen Nebentätigkeiten (§ 37 BDG 1979) bzw. entgeltlichen
Nebenbeschäftigungen (§ 56 BDG 1979) betraut.
Zu Frage 8:
Im zuletzt
vollständig abgerechneten Jahr 2002 verrechneten in der Zentrale des
Bundesministeriums
für auswärtige Angelegenheiten 24 MitarbeiterInnen mehr als
240 Überstunden pro
Kopf, und zwar zusammen 11.107 Überstunden.
Zu Frage 9:
Diesbezüglich
wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage
Nr. 987/J-NR/2003 betreffend
Arbeitsleihverträge verwiesen, da bis zum Datum des
Einlangens der gegenständlichen
Anfrage keine für die Beantwortung dieser Frage
relevanten Änderungen eingetreten sind.
Zu Frage 10:
Im Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten wurden 43
Vertragsbedienstete
(davon 18 Frauen) in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis
übernommen, da die Voraussetzungen gemäß § 136a Beamten-Dienstrechtsgesetz
1979
erfüllt waren.
Diese Pragmatisierungen erfolgten im
Einklang mit den einschlägigen Beschlüssen
der Bundesregierung,
wonach Ernennungen ins öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis
innerhalb des durch die relevanten
Ministerratsbeschlüsse jeweils vorgegebenen
Rahmens von maximal zu besetzenden
Beamten-Planstellen in den der
Hoheitsverwaltung zuzurechnenden
Bereichen des Bundesdienstes vorgesehen
sind. Da dem auswärtigen Dienst neben
der Pflege der auswärtigen Beziehungen
Österreichs zu anderen Staaten auch
zahlreiche andere hoheitliche Aufgaben
innerstaatlicher Natur obliegen, wie
z.B. die Wahrnehmung von Staatsbürgerschafts-,
Reisepass- und Sichtvermerksangelegenheiten, zählt er neben Justiz,
Exekutive und
Landesverteidigung zu den Kernbereichen der
österreichischen Hoheitsverwaltung,
in denen Pragmatisierungen erfolgen.
Zu den Fragen 11 und 12:
Keine.
Zu den Fragen 13 und 14:
Im fraglichen
Zeitraum wurden folgende Büromöbel angeschafft:
|
Artikel |
Preis |
|
|
Spiegel |
€ |
279,22 |
|
Tischlampe |
€ |
395,04 |
|
Vorhang |
€ |
43,7 |
|
Magnetwand |
€ |
78,12 |
|
Pinwand |
€ |
80,16 |
|
Magnetwand |
€ |
136,68 |
|
Tischleuchte |
€ |
64,69 |
|
Drehsessel |
€ |
206,04 |
|
Ventilator |
€ |
109,09 |
|
Drehsessel |
€ |
217,26 |
|
Drehsessel |
€€_ |
217,26 |
|
Drehsessel |
€ |
661,21 |
|
Drehsessel |
€ |
362,24 |
|
Stehleuchte |
€ |
46,93 |
|
Ventilator |
€ |
109,09 |
|
|
€ |
3006,73 |
Die Preise verstehen sich inklusive
Umsatzsteuer.
Zu Frage 15:
Für die Zentrale des Bundesministeriums
für auswärtige Angelegenheiten wurden im
fraglichen Zeitpunkt keine Dienstkraftfahrzeuge angeschafft.
Zu den Fragen 16 bis 22 und 51:
Da dem
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten gemäß dem Bundes-
ministeriengesetz 1986 die Federführung bezüglich des Verkehrs mit dem Ausland
obliegt,
haben die Angehörigen des Bundesministeriums für auswärtige
Angelegenheiten
naturgemäß eine Vielzahl an Auslandsdienstreisen zu absolvieren,
deren detaillierte
Auflistung nach Datum, Anlass, Voranschlag und Kosten die
manuelle Sichtung
aller Reiserechnungen für durchgeführte Dienstreisen sowie aller
diesbezüglichen Anträge und
Genehmigungs-Geschäftsstücke erforderlich machen
würde, die mit den zur Verfügung
stehenden Ressourcen nicht durchführbar ist.
Deshalb beschränken sich die Angaben
auf jene Dienstreisen, die ab dem 25.
November 2002 durch die Ressortleiterin selbst durchgeführt wurden.
Diesbezüglich
wird auf die Beilagen A und B verwiesen.
Die Dienstreisen
dienen primär der Durchsetzung der außen- und
sicherheitspolitischen
Ziele der Republik Österreich, aber auch der Förderung
wirtschaftlicher
und kultureller Interessen Österreichs im Ausland bzw. gegenüber
dem
Ausland.
Die Auswahl der Delegationsmitglieder
erfolgt gemäß dem jeweiligen sach- bzw.
fachbezogenen Reisezweck. Die dem Personalstand des Ressorts angehörenden
Bediensteten
werden dementsprechend jeweils gemäß ihrem dienstlichen
Aufgabenbereich als
Begleitperson(en) ausgewählt.
Dienstreisen von
Kabinetts-Angehörigen erfolgen in dienstlicher Begleitung der
Bundesministerin und
ergeben sich daher aus den Beilagen A und B.
Zu Frage 23:
Hinsichtlich der
bereits für das Jahr 2004 geplanten Dienstreisen, soweit
diesbezügliche
Planungen bereits abgeschlossen sind, wird auf Beilage C verwiesen.
Zu den Fragen 24 bis 27:
Bezüglich der in den Jahren 2002 und 2003
im Rahmen internationaler Kontakte d
Termine und Kosten)
wird auf die tabellarische Aufstellung in der Beilage 1
verwiesen.
Eine Erfassung des
Zeitaufwandes der Bediensteten, die im Rahmen dieser
Veranstaltungen
mitwirkten, ist nicht erfolgt.
Zu den Fragen 28 bis 31, 49, 50 und 52:
Zu den Aufgaben des
Außenministeriums gehören zahlreiche bilaterale
Verpflichtungen
wie Besuche von AußenministerInnen anderer Staaten, EU-
Kommissionsmitgliedern,
ausländischen Parlamentariern und anderen PolitikerInnen
sowie LeiterInnen internationaler
Organisationen usw. in Österreich; Reden bei
Kongressen, Seminaren usw., Pressegespräche, aber auch Zusammentreffen mit
Nicht-Regierungsorganisationen wie etwa Weltbund der Auslandsösterreicher und
dergleichen mehr. Für diese
Verpflichtungen ergeben sich international übliche
Kosten , wobei zur dienstlichen
Unterstützung der Bundesministerin jeweils auch
Bedienstete des Ressorts, u. a. ein
bis zwei Angehörige des Kabinetts, an den
betreffenden Veranstaltungen
teilnehmen. Für die obengenannte Tätigkeit wurde in
der Zentrale des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten insgesamt im
Jahre 2002 € 529.482,19 und im Jahre 2003 € 496.921,27 aufgewendet.
Zu den Fragen 32 bis 35:
Bezüglich der in den
Jahren 2002 und 2003 durchgeführten EU-Veranstaltungen im
Sinne der Anfrage (einschließlich der jeweiligen Termine und Kosten) wird auf
die
tabellarische
Aufstellung in der Beilage 2 verwiesen.
Eine Erfassung des
Zeitaufwandes der Bediensteten, die im Rahmen dieser
Veranstaltungen
mitwirkten, ist nicht erfolgt.
Zu Frage 36:
Derzeit sind keine Veranstaltungen im
Sinne der Anfrage geplant.
Zu den Fragen 37 bis 44 und 46:
Im Sinne der Anfrage
wurden nachfolgende Beraterverträge mit externen Berater
bzw. Unternehmen
seitens des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten
abgeschlossen:
•
Mag. Erik Vorhausberger: „Restrukturierungs und Organisations-
entwicklungsprozess der
österreichischen
Entwicklungs- und
Ostzusammenarbeit im
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten im
Rahmen der Ausgliederung von EZA-Agenden in
eine öffentlich-rechtliche
Gesellschaft" (1.6.2003 -
31.5.2004); als Entgelt
einschließlich allfälliger
Spesenersätze
und Umsatzsteuer sowie allfälliger Reisekosten wurden
insgesamt max. € 96.528,- vereinbart.
•
Fa. Contrast Management-Consulting: „Unterstützung des
Umstrukturierungs-
prozesses der österreichischen Entwicklungs-zusammenarbeit im BMaA"
(1.7. - 30.11.2003); als Entgelt einschließlich allfälliger Spesenersätze und
Umsatzsteuer sowie
allfälliger Reisekosten wurden insgesamt max. € 62.900,-
vereinbart.
• Dr. Rudolf
Holzer GPR Consult Beratungs GmbH: "Durchführung von
Vorbereitungsarbeiten
betreffend den operativen Start der Austrian
Development
Agency (ADA) ab 1.1.2004 im Zeitraum Oktober bis Dezember
2003"; als
Entgelt wurden max. € 11.000,00 zuzüglich 20% MWSt.vereinbart.
Diese Beraterverträge stehen im
Zusammenhang mit der Errichtung der
Österreichischen
Gesellschaft für Entwicklungszusammenarbeit mit beschränkter
Haftung (Austrian Development Agency/ADA), also von Strukturreformen im
Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten.
Außerhalb der Strukturreform wurde mit dem
nachgenannten externen Unternehmen
ein Beratungsvertrag im Sinne der Anfrage
geschlossen, wofür im Jahre 2003 die
angeführten Kosten angefallen sind:
• Contrast
Management-Consulting, Controlling-Projekt € 9.029,53
Im Übrigen darf auf die Beantwortung
der gleichlautenden Anfrage Nr. 1167/J-
NR/2003
durch den Bundesminister für Finanzen und auf die Beantwortung der
parlamentarischen
Anfrage Nr. 3395/J-NR/2002 verwiesen werden.
Zu Frage 45:
Im Wirkungsbereich des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten
besteht
lediglich die Österreich Institut GmbH als ein dem Art. 52 Abs. 2 B-VG
unterliegendes
Unternehmen. Es wurde weder vom Bundesministerium für
auswärtige
Angelegenheiten ein Auftrag bezüglich Erbringung von
Beratungsleistungen
hinsichtlich dieser GmbH noch seitens der Österreich Institut
GmbH
ein Auftrag zur Erbringung von Dienstleistungen bezüglich des
Bundesministeriums
für auswärtige Angelegenheiten an externe Berater bzw. an
Beratungsunternehmen
erteilt.
Zu Frage 47:
Angeführt werden jene
Änderungen, die sich nach der parlamentarischen Anfrage
Nr. 3395/J-NR/2002
ergeben haben.
Das österreichische
Generalkonsulat Triest wurde mit 30. April 2003 geschlossen.
Die
konsularische Betreuung für die Region Friaul-Julisch Venetien, Provinz Belluno
(Region
Venetien) und Provinzen Forli, Ravenna und Rimini (Region Emilia
Romagna)
wird seit 1. Mai 2003 durch das österreichische Generalkonsulat in
Mailand wahrgenommen.
Weiters wurden die Arbeitsabläufe in den österreichischen
Auslandsvertretungen gestrafft und dadurch einige Arbeitsplätze an
nachgeordneten
Dienststellen entbehrlich.
In der Zentrale des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten in Wien
selbst wurden bis zum
Zeitpunkt des Einlangens der Anfrage 1 Abteilung, 5 Referate,
das Auslandsösterreicher-Büro und die
Ministerialkanzleidirektion mit bestehenden
anderen Organisationseinheiten zusammengelegt und die neue Stabsstelle
„Exekutivsekretariat der österreichischen EU-Präsidentschaft 2006"
errichtet.
Im Vergleichszeitraum 1. Dezember 2002
/ 1. Dezember 2003 wurden bereits 41
Planstellen
im Ressortbereich des Bundesministeriums für auswärtige
Angelegenheiten
eingespart, obwohl diesem Ressort durch die BMG-Novelle 2000
per
1. April 2000 zusätzliche Aufgaben (im Bereich der Ost-Förderung) übertragen
worden
sind.
Zu Frage 48:
Das Bundesministerium
für auswärtige Angelegenheiten hat im fraglichen Zeitraum
keine Werbekampagnen
oder Inseratschaltungen für Werbezwecke veranlasst.
Zu Frage 53:
Für Druckkosten sind
im Jahre 2002 Kosten in Höhe von € 1.372,- und im Jahre
2003 von € 1.563,94
angefallen.
Zu Frage 54:
Ja.
Beilage 1
Internationale Veranstaltungen in den Jahren 2002 und
2003
|
Name der |
Dauer |
Einlader |
Zweck |
Teilnehmer |
Kosten |
|
Veranstaltung |
|
|
|
|
|
|
„Launching |
27. Mai 2002 |
Außenminister |
Gründungstagung |
Politiker, |
|
|
Conference of the |
|
Österreichs und |
der Außenminister |
Diplomaten, |
|
|
Danube Co-operation |
|
Rumäniens sowie |
zur Schaffung einer |
Experten |
|
|
Process" |
|
des Mitglieds der |
„Donaukooperation" |
|
|
|
|
|
Europäischen |
|
|
|
|
|
|
Kommission |
|
|
|
|
|
|
Christopher Patten |
|
|
|
|
|
|
und des |
|
|
|
|
|
|
Spezialkoordinators |
|
|
|
|
|
|
für den Stabilitätspakt |
|
|
|
|
|
|
Dr. Erhard Busek |
|
|
€
6.832,42. |
|
Vienna Symposium |
3.-4 Juni 2002 |
VN-Veranstaltung mit |
Diskussion der |
hochrangige |
|
|
"Combating |
|
Unterstützung des |
Beitragsmöglich- |
Vertreter der |
|
|
International |
|
BMfaA |
keiten der Vereinten |
Vereinten Nationen, |
|
|
Terrorism: the |
|
|
Nationen im Kampf |
Diplomaten |
|
|
Contribution of the |
|
|
gegen den |
|
|
|
United Nations |
|
|
internationalen |
|
|
|
|
|
|
Terrorismus; |
|
|
|
|
|
|
Stärkung der österr. |
|
|
|
|
|
|
Amtssitzinteressen |
|
€ 43.475,13 |
|
„Human Security |
8.-10. Mai 2003 |
FBM |
Außenministertreffen |
Politiker, |
|
|
Network, 5th |
|
|
im Rahmen des |
hochrangige |
|
|
Ministerial
Meeting" |
|
|
österr. Vorsitzes im |
Vertreter der |
|
|
|
|
|
„Netzwerk |
Vereinten Nationen, |
|
|
|
|
|
menschliche |
Diplomaten, Experten |
|
|
|
|
|
Sicherheit" |
|
|
Beilage 1
|
|
|
|
(Vorsitzdauer 1 Jahr); |
|
|
|
|
|
|
Schaffung eines |
|
|
|
|
|
|
echten Mehrwerts in |
|
|
|
|
|
|
der in der |
|
|
|
|
|
|
internationalen |
|
|
|
|
|
|
Diskussion, |
|
|
|
|
|
|
Erhöhung des |
|
|
|
|
|
|
Bewusstseins für |
|
|
|
|
|
|
menschliche |
|
|
|
|
|
|
Sicherheit auf |
|
|
|
|
|
|
politischer Ebene, |
|
|
|
|
|
|
aber auch in der |
|
|
|
|
|
|
breiten Öffentlichkeit |
|
|
|
|
|
|
und Verbesserung |
|
|
|
|
|
|
der Umsetzung |
|
|
|
|
|
|
bestehender |
|
|
|
|
|
|
Standards in diesem |
|
|
|
|
|
|
Bereich |
|
€ 13.608,15 |
|
Konferenz |
13.-14. Juni 2003 |
Österreichische |
Diskussion über |
Leiter von Bildungs- |
|
|
Europäischer Imame |
|
Islamische Glaubens- |
Islam und |
einrichtungen, |
|
|
und Leiter |
|
gemeinschaft |
Demokratie in |
europäische Imame, |
|
|
Islamischer
Bildungs- |
|
|
Europa, Vorbereitung |
Vertreter der |
|
|
einrichtungen |
|
|
eines europäischen |
Religionen. |
|
Beilage 1
|
|
|
|
Rates der Imame |
Journalisten, |
€ 20.000,- |
|
Gemeinsame |
8. - 9. Nov. 2003 |
Institut für die |
Diskussion über
die |
Verleger, |
Noch nicht |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||
Beilage 2
EU-Veranstaltungen in den Jahren 2002 und 2003
|
Name der |
Dauer |
Einlader |
Zweck |
Teilnehmer |
Kosten |
|
„Euromed Dialog |
3. Juni 2002 |
BMfaA |
Diskussion betr. |
Journalisten der |
€ 115.000,- |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||
Beilage A / Reisen der Frau Bundesministerin im Jahre 2002 beginnend
25.11.2002
|
Ort |
Datum |
Reise- |
Anlaß |
Angehörige |
Amtsfremde |
Gesamtkosten |
||
|
eigenen Ressorts |
fremder Ressorts |
|||||||
|
Brunn |
29.11., 06:45- |
1 |
Regionalkonferenz : |
2 |
|
|
21,97 |
|
|
Budapest |
30.11.,
10:00- |
2 |
Budapest-
Initiative |
1 |
|
Direktor Ferrero |
52,97 |
|
|
Brüssel |
04.12., 08:35- |
1 |
Europa-Forum
des WDR |
2 |
|
|
2.730,94 |
|
|
Brüssel |
09.12., 15:15- |
2 |
Rat
Allg. Angel. |
6 |
1 Bed.
BKA |
|
1.854,83 |
|
|
Kopenhagen |
12.12., 12:00- |
2 |
Europäischer
Rat |
2 |
|
|
2.317,56 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
SUMME |
|
8 |
|
|
|
|
6.978,27 |
|




Beilage C)
FBM - geplante Auslandsreisen 1.
Halbjahr 2004
26.01. Brüssel:
Rat Allgemeine Angelegenheiten
23./(24.)02. Brüssel:
Rat Allgemeine Angelegenheiten
22./(23.)03. Brüssel:
Rat Allgemeine Angelegenheiten
25./26.03. Brüssel:
ao. Europäischer Rat
16./17.04. Irland
/ Tullamore: informelles AM-Treffen (Gymnich)
18./19.04. Dublin
/ Irland: ASEM-AM-Treffen
26./(27.)04. Luxemburg:
Rat Allgemeine Angelegenheiten
17./(18.)05. Brüssel:
Rat Allgemeine Angelegenheiten
16./27.05. Guadalajara
/ Mexico: AM-Treffen
28./29.05. Guadalajara / Mexiko: III. EU-LAC-Gipfeltreffen
(EU - Lateinamerika
und Karibik)
14./(15.)06. Luxemburg:
Rat Allgemeine Angelegenheiten
17./18.6. Brüssel: Europäischer Rat
ev. 28./29.06. Luxemburg:
RAA