1196/AB XXII. GP

Eingelangt am 02.02.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für auswärtige Angelegenheiten

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen haben
am 3. Dezember 2003 unter der Nummer 1165/J-NR/2003 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend Finanzgebarung seit 25. 11. 2002 gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten ist kein Staatssekretariat
eingerichtet.

Zu den Fragen 1 bis 3:

Zwischen dem 25. November 2002 und dem 3. Dezember 2003 waren bzw. sind im
Kabinett der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten neben den
erforderlichen Sekretariats- und Kanzleikräften folgende MitarbeiterInnen beschäftigt:

Dr. Ulrike TILLY, Funktionsgruppe A1/7, Beamtin gemäß BDG 1979, als Leiterin;
Mag. Walter GRAHAMMER, Funktionsgruppe A1/6, Beamter gemäß BDG 1979, als
Stellvertretender Leiter;

Dr. Andreas LIEBMANN-HOLZMANN, Funktionsgruppe A1/6, Beamter gemäß BDG
1979, Referent;


Mag. Christina KOKKINAKIS, Funktionsgruppe A1/6, Beamtin gemäß BDG 1979,

Referentin;

Mag.      Arthur     WINKLER-HERMADEN,      Vertragsbediensteter      Entlohnungs-

/Bewertungsgruppe v1/3 gemäß VBG 1948, Referent;

DDr.   Barbara   FISCHER,   Referentin,   Arbeitsleihvertrag   mit   Einstufung   nach

Entlohnungs-/Bewertungsgruppe zwischen v1/3 und v1/4 VBG 1948;

Dr. Wolfgang LOIBL, Funktionsgruppe A1/7, Beamter gemäß BDG 1979 (als Leiter

bis 2. Juli 2003);

Dr. Eva ZIEGLER, Funktionsgruppe A1/6, Beamtin gemäß BDG 1979, Referentin

(bis 7. November 2003).

Die Ermittlung ihres Gehaltsanspruchs erfolgte auf der Grundlage der gemäß § 137
BDG 1979 bzw. § 65 Abs. 4 VBG 1948 vorgenommenen Arbeitsplatzbewertung und
ihre Besoldung beruht auf den einschlägigen Bestimmungen des Gehaltsgesetzes
1956 bzw. des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 bzw. auf vertraglicher, daran
ausgerichteter Grundlage. Die Höhe ihrer Bezüge entspricht den jeweils für ihr
Bundesdienstverhältnis relevanten Ansätzen des gesetzlich auf sie anzuwendenden
Schemas.

Da die Bundesdienstverhältnisse der beiden obgenannten namentlich angeführten
Personen, die seit dem 25. November 2002 aus dem Kabinett ausgeschieden sind,
nicht gelöst wurden, sondern nach wie vor bestehen, sind dem Bund keine Kosten
anlässlich der jeweiligen Beendigung ihrer Kabinettstätigkeit erwachsen.

Zu den Fragen 4 und 5:

Die oben angeführten im Kabinett tätigen Beamten beziehen bzw. bezogen eine A1/6
- Funktionszulage nach § 30 Gehaltsgesetz 1956 bzw. die jeweils mit der Leitung
betraute Person ein A 1/7 Fixgehalt nach § 31 leg. cit., wodurch alle zeitlichen


Mehrleistungen abgegolten sind. Nur die als Vertragsbediensteter der Entlohnungs-
/Bewertungsgruppe v1/3 im Kabinett tätige Person hat im Jahre 2003 im
Monatsdurchschnitt 51 angeordnete Überstunden verrechnet, welche gemäß § 16
Gehaltsgesetz 1956 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Vertragsbedienstetengesetz 1948
abgegolten werden.

Zu Frage 6:

Im angefragten Zeitraum haben alle Kabinetts-MitarbeiterInnen (einschließlich der
Schreib-  und  Kanzleikräfte,  d.  h.  22  Personen) zusammen  Belohnungen  von
insgesamt € 14.109,20 brutto erhalten, deren monatliche Bruttohöhe zwischen
€ 45,78 und € 88,66 lag.

Zu Frage 7:

Keine/r der Kabinetts-MitarbeiterInnen ist mit entgeltlichen Aufsichtsratsfunktionen
oder mit anderen entgeltlichen Nebentätigkeiten (§ 37 BDG 1979) bzw. entgeltlichen
Nebenbeschäftigungen (§ 56 BDG 1979) betraut.

Zu Frage 8:

Im zuletzt vollständig abgerechneten Jahr 2002 verrechneten in der Zentrale des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten 24 MitarbeiterInnen mehr als
240 Überstunden pro Kopf, und zwar zusammen 11.107 Überstunden.


Zu Frage 9:

Diesbezüglich wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage
Nr. 987/J-NR/2003 betreffend Arbeitsleihverträge verwiesen, da bis zum Datum des
Einlangens der gegenständlichen Anfrage keine für die Beantwortung dieser Frage
relevanten Änderungen eingetreten sind.

Zu Frage 10:

Im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten wurden 43
Vertragsbedienstete (davon 18 Frauen) in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis
übernommen, da die Voraussetzungen gemäß § 136a Beamten-Dienstrechtsgesetz
1979 erfüllt waren.

Diese Pragmatisierungen erfolgten im Einklang mit den einschlägigen Beschlüssen
der Bundesregierung, wonach Ernennungen ins öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis
innerhalb des durch die relevanten Ministerratsbeschlüsse jeweils vorgegebenen
Rahmens von maximal zu besetzenden Beamten-Planstellen in den der
Hoheitsverwaltung zuzurechnenden Bereichen des Bundesdienstes vorgesehen
sind. Da dem auswärtigen Dienst neben der Pflege der auswärtigen Beziehungen
Österreichs zu anderen Staaten auch zahlreiche andere hoheitliche Aufgaben
innerstaatlicher Natur obliegen, wie z.B. die Wahrnehmung von Staatsbürgerschafts-,
Reisepass- und Sichtvermerksangelegenheiten, zählt er neben Justiz, Exekutive und
Landesverteidigung zu den Kernbereichen der österreichischen Hoheitsverwaltung,
in denen Pragmatisierungen erfolgen.

Zu den Fragen 11 und 12:

Keine.


Zu den Fragen 13 und 14:

Im fraglichen Zeitraum wurden folgende Büromöbel angeschafft:

 

Artikel

Preis

Spiegel

279,22

Tischlampe

395,04

Vorhang

43,7

Magnetwand

78,12

Pinwand

80,16

Magnetwand

136,68

Tischleuchte

64,69

Drehsessel

206,04

Ventilator

109,09

Drehsessel

217,26

Drehsessel

€€_

217,26

Drehsessel

   661,21

Drehsessel

362,24

Stehleuchte

46,93

Ventilator

109,09

 

3006,73

Die Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer.

Zu Frage 15:

Für die Zentrale des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten wurden im
fraglichen Zeitpunkt keine Dienstkraftfahrzeuge angeschafft.

Zu den Fragen 16 bis 22 und 51:

Da dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten gemäß dem Bundes-
ministeriengesetz 1986 die Federführung bezüglich des Verkehrs mit dem Ausland
obliegt, haben die Angehörigen des Bundesministeriums für auswärtige
Angelegenheiten naturgemäß eine Vielzahl an Auslandsdienstreisen zu absolvieren,


deren detaillierte Auflistung nach Datum, Anlass, Voranschlag und Kosten die
manuelle Sichtung aller Reiserechnungen für durchgeführte Dienstreisen sowie aller
diesbezüglichen Anträge und Genehmigungs-Geschäftsstücke erforderlich machen
würde, die mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht durchführbar ist.
Deshalb beschränken sich die Angaben auf jene Dienstreisen, die ab dem 25.
November 2002 durch die Ressortleiterin selbst durchgeführt wurden. Diesbezüglich
wird auf die Beilagen A und B verwiesen.

Die Dienstreisen dienen primär der Durchsetzung der außen- und
sicherheitspolitischen Ziele der Republik Österreich, aber auch der Förderung
wirtschaftlicher und kultureller Interessen Österreichs im Ausland bzw. gegenüber
dem Ausland.

Die Auswahl der Delegationsmitglieder erfolgt gemäß dem jeweiligen sach- bzw.
fachbezogenen Reisezweck. Die dem Personalstand des Ressorts angehörenden
Bediensteten werden dementsprechend jeweils gemäß ihrem dienstlichen
Aufgabenbereich als Begleitperson(en) ausgewählt.

Dienstreisen von Kabinetts-Angehörigen erfolgen in dienstlicher Begleitung der
Bundesministerin und ergeben sich daher aus den Beilagen A und B.

Zu Frage 23:

Hinsichtlich der bereits für das Jahr 2004 geplanten Dienstreisen, soweit
diesbezügliche Planungen bereits abgeschlossen sind, wird auf Beilage C verwiesen.

Zu den Fragen 24 bis 27:

Bezüglich der in den Jahren 2002 und 2003 im Rahmen internationaler Kontakte d


Termine und Kosten) wird auf die tabellarische Aufstellung in der Beilage 1
verwiesen.

Eine Erfassung des Zeitaufwandes der Bediensteten, die im Rahmen dieser
Veranstaltungen mitwirkten, ist nicht erfolgt.

Zu den Fragen 28 bis 31, 49, 50 und 52:

Zu den Aufgaben des Außenministeriums gehören zahlreiche bilaterale
Verpflichtungen wie Besuche von AußenministerInnen anderer Staaten, EU-
Kommissionsmitgliedern, ausländischen Parlamentariern und anderen PolitikerInnen
sowie LeiterInnen internationaler Organisationen usw. in Österreich; Reden bei
Kongressen, Seminaren usw., Pressegespräche, aber auch Zusammentreffen mit
Nicht-Regierungsorganisationen wie etwa Weltbund der Auslandsösterreicher und
dergleichen mehr. Für diese Verpflichtungen ergeben sich international übliche
Kosten , wobei zur dienstlichen Unterstützung der Bundesministerin jeweils auch
Bedienstete des Ressorts, u. a. ein bis zwei Angehörige des Kabinetts, an den
betreffenden Veranstaltungen teilnehmen. Für die obengenannte Tätigkeit wurde in
der Zentrale des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten insgesamt im
Jahre 2002 € 529.482,19 und im Jahre 2003 € 496.921,27 aufgewendet.

Zu den Fragen 32 bis 35:

Bezüglich der in den Jahren 2002 und 2003 durchgeführten EU-Veranstaltungen im
Sinne der Anfrage (einschließlich der jeweiligen Termine und Kosten) wird auf die
tabellarische Aufstellung in der Beilage 2 verwiesen.

Eine Erfassung des Zeitaufwandes der Bediensteten, die im Rahmen dieser
Veranstaltungen mitwirkten, ist nicht erfolgt.


Zu Frage 36:

Derzeit sind keine Veranstaltungen im Sinne der Anfrage geplant.

Zu den Fragen 37 bis 44 und 46:

Im Sinne der Anfrage wurden nachfolgende Beraterverträge mit externen Berater
bzw. Unternehmen seitens des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten
abgeschlossen:

         Mag.     Erik     Vorhausberger:     „Restrukturierungs     und     Organisations-
entwicklungsprozess        der       österreichischen        Entwicklungs-        und
Ostzusammenarbeit im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten im
Rahmen der Ausgliederung von EZA-Agenden in eine öffentlich-rechtliche
Gesellschaft" (1.6.2003 - 31.5.2004);  als Entgelt einschließlich allfälliger
Spesenersätze   und   Umsatzsteuer  sowie   allfälliger   Reisekosten   wurden
insgesamt max. € 96.528,- vereinbart.

         Fa. Contrast Management-Consulting: „Unterstützung des Umstrukturierungs-
prozesses  der österreichischen  Entwicklungs-zusammenarbeit im  BMaA"
(1.7. - 30.11.2003); als Entgelt einschließlich allfälliger Spesenersätze und
Umsatzsteuer sowie allfälliger Reisekosten wurden insgesamt max. € 62.900,-
vereinbart.

• Dr. Rudolf Holzer GPR Consult Beratungs GmbH: "Durchführung von
Vorbereitungsarbeiten betreffend den operativen Start der Austrian
Development Agency (ADA) ab 1.1.2004 im Zeitraum Oktober bis Dezember
2003"; als Entgelt wurden max. € 11.000,00 zuzüglich 20% MWSt.vereinbart.


Diese Beraterverträge stehen im Zusammenhang mit der Errichtung der
Österreichischen Gesellschaft für Entwicklungszusammenarbeit mit beschränkter
Haftung (Austrian Development Agency/ADA), also von Strukturreformen im
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten.

Außerhalb der Strukturreform wurde mit dem nachgenannten externen Unternehmen
ein Beratungsvertrag im Sinne der Anfrage geschlossen, wofür im Jahre 2003 die
angeführten Kosten angefallen sind:

   Contrast Management-Consulting, Controlling-Projekt                          9.029,53

Im Übrigen darf auf die Beantwortung der gleichlautenden Anfrage Nr. 1167/J-
NR/2003 durch den Bundesminister für Finanzen und auf die Beantwortung der
parlamentarischen Anfrage Nr. 3395/J-NR/2002 verwiesen werden.

Zu Frage 45:

Im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten
besteht lediglich die Österreich Institut GmbH als ein dem Art. 52 Abs. 2 B-VG
unterliegendes Unternehmen. Es wurde weder vom Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten ein Auftrag bezüglich Erbringung von
Beratungsleistungen hinsichtlich dieser GmbH noch seitens der Österreich Institut
GmbH ein Auftrag zur Erbringung von Dienstleistungen bezüglich des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten an externe Berater bzw. an
Beratungsunternehmen erteilt.

Zu Frage 47:

Angeführt werden jene Änderungen, die sich nach der parlamentarischen Anfrage
Nr. 3395/J-NR/2002 ergeben haben.


Das österreichische Generalkonsulat Triest wurde mit 30. April 2003 geschlossen.
Die konsularische Betreuung für die Region Friaul-Julisch Venetien, Provinz Belluno
(Region Venetien) und Provinzen Forli, Ravenna und Rimini (Region Emilia
Romagna) wird seit 1. Mai 2003 durch das österreichische Generalkonsulat in
Mailand wahrgenommen. Weiters wurden die Arbeitsabläufe in den österreichischen
Auslandsvertretungen gestrafft und dadurch einige Arbeitsplätze an nachgeordneten
Dienststellen entbehrlich.

In der Zentrale des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten in Wien
selbst wurden bis zum Zeitpunkt des Einlangens der Anfrage 1 Abteilung, 5 Referate,
das Auslandsösterreicher-Büro und die Ministerialkanzleidirektion mit bestehenden
anderen Organisationseinheiten zusammengelegt und die neue Stabsstelle
„Exekutivsekretariat der österreichischen EU-Präsidentschaft 2006" errichtet.

Im Vergleichszeitraum 1. Dezember 2002 / 1. Dezember 2003 wurden bereits 41
Planstellen im Ressortbereich des Bundesministeriums für auswärtige
Angelegenheiten eingespart, obwohl diesem Ressort durch die BMG-Novelle 2000
per 1. April 2000 zusätzliche Aufgaben (im Bereich der Ost-Förderung) übertragen
worden sind.

Zu Frage 48:

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten hat im fraglichen Zeitraum
keine Werbekampagnen oder Inseratschaltungen für Werbezwecke veranlasst.

Zu Frage 53:

Für Druckkosten sind im Jahre 2002 Kosten in Höhe von € 1.372,- und im Jahre
2003 von € 1.563,94 angefallen.


Zu Frage 54:

Ja.


Beilage 1

Internationale Veranstaltungen in den Jahren 2002 und 2003

 

 

Name der

 

Dauer

 

Einlader

 

Zweck

 

Teilnehmer

 

Kosten

Veranstaltung

 

 

 

 

 

„Launching

27. Mai 2002

Außenminister

Gründungstagung

Politiker,

 

Conference of the

 

Österreichs und

der Außenminister

Diplomaten,

 

Danube Co-operation

 

Rumäniens sowie

zur Schaffung einer

Experten

 

Process"

 

des Mitglieds der

„Donaukooperation"

 

 

 

 

Europäischen

 

 

 

 

 

Kommission

 

 

 

 

 

Christopher Patten

 

 

 

 

 

und des

 

 

 

 

 

Spezialkoordinators

 

 

 

 

 

für den Stabilitätspakt

 

 

 

 

 

Dr. Erhard Busek

 

 

    6.832,42.

Vienna Symposium

3.-4 Juni 2002

VN-Veranstaltung mit

Diskussion der

hochrangige

 

"Combating

 

Unterstützung des

Beitragsmöglich-

Vertreter der

 

International

 

BMfaA

keiten der Vereinten

Vereinten Nationen,

 

Terrorism: the

 

 

Nationen im Kampf

Diplomaten

 

Contribution of the

 

 

gegen den

 

 

United Nations

 

 

internationalen

 

 

 

 

 

Terrorismus;

 

 

 

 

 

Stärkung der österr.

 

 

 

 

 

Amtssitzinteressen

 

    43.475,13

„Human Security

8.-10. Mai 2003

FBM

Außenministertreffen

Politiker,

 

Network, 5th

 

 

im Rahmen des

hochrangige

 

Ministerial Meeting"

 

 

österr. Vorsitzes im

Vertreter der

 

 

 

 

„Netzwerk

Vereinten Nationen,

 

 

 

 

menschliche

Diplomaten, Experten

 

 

 

 

Sicherheit"

 

 


Beilage 1

 

 

 

 

(Vorsitzdauer 1 Jahr);

 

 

 

 

 

Schaffung eines

 

 

 

 

 

echten Mehrwerts in

 

 

 

 

 

der in der

 

 

 

 

 

internationalen

 

 

 

 

 

Diskussion,

 

 

 

 

 

Erhöhung des

 

 

 

 

 

Bewusstseins für

 

 

 

 

 

menschliche

 

 

 

 

 

Sicherheit auf

 

 

 

 

 

politischer Ebene,

 

 

 

 

 

aber auch in der

 

 

 

 

 

breiten Öffentlichkeit

 

 

 

 

 

und Verbesserung

 

 

 

 

 

der Umsetzung

 

 

 

 

 

bestehender

 

 

 

 

 

Standards in diesem

 

 

 

 

 

Bereich

 

€ 13.608,15

Konferenz

13.-14. Juni 2003

Österreichische

Diskussion über

Leiter von Bildungs-

 

Europäischer Imame

 

Islamische Glaubens-

Islam und

einrichtungen,

 

und Leiter

 

gemeinschaft

Demokratie in

europäische Imame,

 

Islamischer Bildungs-

 

 

Europa, Vorbereitung

Vertreter der

 

einrichtungen

 

 

eines europäischen

Religionen.

 


Beilage 1

 

 

 

 

Rates der Imame

Journalisten,
Religions-
wissenschafter

€ 20.000,-

Gemeinsame
Moralische Basis und
Öffentliche Rolle der
Medien

8. - 9. Nov. 2003

Institut für die
Wissenschaft vom
Menschen

Diskussion über die
Chancen „ethischen
Verhaltens" von
Journalisten in
interkulturellen
Konflikten

Verleger,
Journalisten,
Wissenschafter,
Künstler, Studenten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Noch nicht
abgerechnet

 

 

 

 

 

 

 

 


Beilage 2

EU-Veranstaltungen in den Jahren 2002 und 2003

 

 

Name der
Veranstaltung

 

Dauer

 

Einlader

 

Zweck

 

Teilnehmer

 

Kosten

„Euromed Dialog
zwischen den
Kulturen und
Zivilisationen - Die
Rolle der Medien"

3. Juni 2002

BMfaA

Diskussion betr.
Einbindung der
Medien im Dialog zw.
den Kulturen und
Zivilisationen im
Gefolge der
Terroranschläge vom
11. September

Journalisten der
Print- und
Druckmedien, Führer
von religiösen
Gemeinden,
Diplomaten, Experten

€ 115.000,-
(getragen zu 50%
durch das BMfaA und
zu 50% durch
Förderung der
Kommission der EU)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beilage A / Reisen der Frau Bundesministerin im Jahre 2002 beginnend 25.11.2002

 

 

 

Ort

 

 

Datum

Reise-
tage

 

Anlaß

   Angehörige

 

 

Amtsfremde

Gesamtkosten
EURO

      eigenen

      Ressorts

       fremder

      Ressorts

Brunn

29.11., 06:45-
29.11.,   16:00

1

Regionalkonferenz :
" Gelebte Nachbarschaft"

2

 

 

21,97

Budapest

30.11., 10:00-
01.12.,   19:30

2

Budapest- Initiative

1

 

Direktor Ferrero
Campos
(auf Einladung)

52,97

Brüssel

04.12., 08:35-
04.12.,    17:25

1

Europa-Forum des WDR

2

 

 

2.730,94

Brüssel

09.12., 15:15-
10.12.,   18:30

2

Rat Allg. Angel.

6

1 Bed. BKA

 

1.854,83

Kopenhagen

12.12., 12:00-
14.12.,    01:00

2

Europäischer Rat

2

 

 

2.317,56

 

 

 

 

 

 

 

 

SUMME

 

8

 

 

 

 

6.978,27






Beilage C)

FBM - geplante Auslandsreisen 1. Halbjahr 2004

  26.01.                     Brüssel: Rat Allgemeine Angelegenheiten

  23./(24.)02.            Brüssel: Rat Allgemeine Angelegenheiten

  22./(23.)03.            Brüssel: Rat Allgemeine Angelegenheiten

  25./26.03.               Brüssel: ao. Europäischer Rat

 16./17.04.                Irland / Tullamore: informelles AM-Treffen (Gymnich)

 18./19.04.                Dublin / Irland: ASEM-AM-Treffen

  26./(27.)04.            Luxemburg: Rat Allgemeine Angelegenheiten

 17./(18.)05.             Brüssel: Rat Allgemeine Angelegenheiten

 16./27.05.                Guadalajara / Mexico: AM-Treffen

  28./29.05.                Guadalajara / Mexiko: III. EU-LAC-Gipfeltreffen
(EU - Lateinamerika und Karibik)

14./(15.)06.              Luxemburg: Rat Allgemeine Angelegenheiten

17./18.6.                   Brüssel: Europäischer Rat
ev. 28./29.06.           Luxemburg: RAA