12/AB XXII. GP

Eingelangt am: 19.02.2003

Bundesminister für Finanzen

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2/J vom 20. Dezember
2002 der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Kollegen, betreffend Ban-
komatkartenmissbrauch - gesetzwidrige Bankomatbedingungen, beehre ich
mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 10.:

Vorerst möchte ich darauf hinweisen, dass weder der Bankomatkartenbetrug
hinsichtlich seiner Verfolgung und Bestrafung noch allfällige Vorkehrungen
seitens der Industrie, dem Bankomatkartenbetrug technisch vorzubeugen,
in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen fallen.

Mein Ressort verfügt daher weder über Anhaltspunkte, ob es kriminellen Or-
ganisationen oder Einzeltätern mittlerweile gelungen ist, das Be-
rechnungsverfahren für den PIN-Code zu knacken, noch über statistische
Daten im Zusammenhang mit dem Bankomatkartenmissbrauch.


Zu 11.:

Seitens der Bankenaufsicht besteht (wie bei anderen zivilrechtlichen Verein-
barungen) keine Möglichkeit, die Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute
zu verändern. Sie unterliegen allerdings einer nachträglichen Kontrolle
durch die unabhängigen Gerichte.

Zu 12.:

Die Finanzmarktaufsichtsbehörde hat grundsätzlich keine Bewilligungskom-
petenz für die diversen Geschäftsbedingungen der Kredit- und Finanzinsti-
tute.

Zu 13.:

Dem Bundesministerium für Finanzen ist in Europa keine  "unabhängige

Aufsichtsbehörde" für den Betrieb des Bankomatsystems bekannt.

Zu 14. bis 16.:

Nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen ist die Sicherheit des
Bankomatsystems ein technisches Thema und entspricht daher nicht den
von der Bankenaufsicht wahrzunehmenden Aufgaben.

Auch eine Kompetenzerweiterung der Finanzmarktaufsichtsbehörde oder die
Errichtung einer "unabhängigen Aufsichtsbehörde für den Betrieb des Ban-
komatsystems" wird als nicht zielführend angesehen. Dies gilt auch für die
Vorschreibungen oder Anordnung einer Verschlüsselungssoftware seitens
der Verwaltung, da vom Bundesministerium für Finanzen nicht gesetzliche
oder verwaltungsbehördliche Maßnahmen, sondern vor allem die technische


Entwicklung als wirksamer Schutz zur Erhöhung der Sicherheit und damit
zur Verhinderung des Bankomatkartenmissbrauchs angesehen und auch
begrüßt wird.