12/AB XXII. GP
Eingelangt am: 19.02.2003
Bundesminister für Finanzen
Auf die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 2/J vom
20. Dezember
2002 der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Kollegen, betreffend Ban-
komatkartenmissbrauch - gesetzwidrige Bankomatbedingungen, beehre ich
mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 10.:
Vorerst möchte ich darauf hinweisen, dass weder der
Bankomatkartenbetrug
hinsichtlich seiner Verfolgung und Bestrafung noch allfällige Vorkehrungen
seitens der Industrie, dem Bankomatkartenbetrug technisch vorzubeugen,
in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen fallen.
Mein Ressort verfügt daher weder über Anhaltspunkte, ob es
kriminellen Or-
ganisationen oder Einzeltätern mittlerweile
gelungen ist, das Be-
rechnungsverfahren für den PIN-Code zu knacken, noch über statistische
Daten im Zusammenhang mit dem Bankomatkartenmissbrauch.
Zu 11.:
Seitens der Bankenaufsicht besteht (wie
bei anderen zivilrechtlichen Verein-
barungen) keine Möglichkeit, die Geschäftsbedingungen
der Kreditinstitute
zu verändern. Sie unterliegen allerdings einer
nachträglichen Kontrolle
durch die unabhängigen Gerichte.
Zu 12.:
Die Finanzmarktaufsichtsbehörde hat
grundsätzlich keine Bewilligungskom-
petenz für die diversen Geschäftsbedingungen der Kredit-
und Finanzinsti-
tute.
Zu 13.:
Dem
Bundesministerium für Finanzen ist in Europa keine "unabhängige
Aufsichtsbehörde"
für den Betrieb des Bankomatsystems bekannt.
Zu 14. bis 16.:
Nach Ansicht des Bundesministeriums für
Finanzen ist die Sicherheit des
Bankomatsystems ein technisches Thema und entspricht
daher nicht den
von der Bankenaufsicht wahrzunehmenden Aufgaben.
Auch eine Kompetenzerweiterung der
Finanzmarktaufsichtsbehörde oder die
Errichtung einer "unabhängigen Aufsichtsbehörde für
den Betrieb des Ban-
komatsystems" wird als nicht zielführend angesehen.
Dies gilt auch für die
Vorschreibungen oder Anordnung einer
Verschlüsselungssoftware seitens
der Verwaltung, da vom Bundesministerium für Finanzen
nicht gesetzliche
oder verwaltungsbehördliche Maßnahmen, sondern vor allem
die technische
Entwicklung als wirksamer Schutz zur Erhöhung der Sicherheit und
damit
zur Verhinderung des Bankomatkartenmissbrauchs angesehen und auch
begrüßt wird.