1200/AB XXII. GP

Eingelangt am 02.02.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerium für Inneres

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Erika Scharer, Genossinnen und Genossen haben am
3. Dezember 2003 unter der Nummer 1193/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Team 04 - Alpingendarmerie ohne Alpinausrüstung" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 - 3:

ERSTZUL

 

Kilometer

 

BEZIRK

 

15.4.2002

 

46.769

 

Bez. St.Johann/Pg.

 

29.4.2002

 

24.501

 

Bez. St.Johann/Pg.

 

21.5.2002

 

29.110

 

Bez. St.Johann/Pg.

 

26.3.2001

 

94.317

 

Bez. St.Johann/Pg.

 

25.4.2001

 

58.828

 

Bez. St.Johann/Pg.

 

26.11.1997

 

197.196

 

Bez. St.Johann/Pg.

 

11.11.1998

 

169.876

 

Bez. St.Johann/Pg.

 

11.11.1998

 

105.117

 

Bez. St.Johann/Pg.

 

18.6.1998

 

140.372

 

Bez. St.Johann/Pg.

 


26.11.1997

 

250.759

 

Bez. St.Johann/Pg.

 

18.6.1998

 

177.976

 

Bez. St.Johann/Pg.

 

01.12.1997

 

224.545

 

Bez. St.Johann/Pg.

 

17.3.1993

 

79.905

 

Bez. St.Johann/Pg.

 

28.12.1993

 

82.248

 

Bez. St.Johann/Pg.

 

20.11.1998

 

57.573

 

Bez. St.Johann/Pg.

 

26.1.2000

 

207.986

 

Bez. St.Johann/Pg.

 

13.3.2000

 

262.303

 

Bez. St.Johann/Pg.

 

05.4.2001

 

83.258

 

Bez. St.Johann/Pg.

 

12.4.2001

 

63.093

 

Bez. St.Johann/Pg.

 

12.4.2001

 

66.508

 

Bez. St.Johann/Pg.

 

12.4.2001

 

72.125

 

Bez. St.Johann/Pg.

 

26.4.2001

 

76.244

 

Bez. St.Johann/Pg.

 

19.12.2002

 

15.553

 

Bez. St.Johann/Pg.

 

19.12.2002

 

38.417

 

Bez. St.Johann/Pg.

 

19.12.2002

 

34.432

 

Bez. St.Johann/Pg.

 

19.12.2002

 

45.198

 

Bez. St.Johann/Pg.

 

19.12.2002

 

52.697

 

Bez. St.Johann/Pg.

 

19.12.2002

 

50.821

 

Bez. St.Johann/Pg.

 

19.12.2002

 

19.351

 

Bez. St.Johann/Pg.

 

20.12.2002

 

20.710

 

Bez. St.Johann/Pg.

 

14.1.2003

 

15.324

 

Bez. St.Johann/Pg.

 

05.11.2003

 

1.500

 

Bez. St.Johann/Pg.

 

 

 

 

 

Gesamt:              32
Fahrzeuge

 

15.4.2002

 

73.704

 

Bez. Tamsweg

 

29.4.2002

 

16.071

 

Bez. Tamsweg

 

31.10.1997

 

129.086

 

Bez. Tamsweg

 

01.12.1997

 

201.243

 

Bez. Tamsweg

 

03.11.1998

 

133.003

 

Bez. Tamsweg

 

05.5.1992

 

79.947

 

Bez. Tamsweg

 

26.1.2000

 

217.888

 

Bez. Tamsweg

 

04.4.2001

 

91.805

 

Bez. Tamsweg

 

05.4.2001

 

218.676

 

Bez. Tamsweg

 


05.4.2001

 

70.140

 

Bez. Tamsweg

 

15.4.2002

 

75.345

 

Bez. Tamsweg

 

19.12.2002

 

41.797

 

Bez. Tamsweg

 

 

 

 

 

Gesamt:              12
Fahrzeuge

 

15.4.2002

 

85.865

 

Bez. Zell/See

 

15.4.2002

 

45.024

 

Bez. Zell/See

 

15.4.2002

 

52.735

 

Bez. Zell/See

 

15.4.2002

 

46.088

 

Bez. Zell/See

 

16.4.2002

 

18.525

 

Bez. Zell/See

 

26.11.1997

 

98.922

 

Bez. Zell/See

 

25.6.2002

 

14.768

 

Bez. Zell/See

 

29.12.1995

 

192.511

 

Bez. Zell/See

 

11.11.1998

 

77.713

 

Bez. Zell/See

 

18.6.1998

 

184.699

 

Bez. Zell/See

 

30.11.1998

 

163.817

 

Bez. Zell/See

 

01.12.1997

 

123.313

 

Bez. Zell/See

 

29.12.1995

 

200.133

 

Bez. Zell/See

 

03.11.1998

 

136.866

 

Bez. Zell/See

 

28.12.1993

 

73.494

 

Bez. Zell/See

 

20.7.1994

 

76.990

 

Bez. Zell/See

 

20.7.1994

 

67.461

 

Bez. Zell/See

 

26.1.2000

 

137.990

 

Bez. Zell/See

 

20.1.2000

 

94.848

 

Bez. Zell/See

 

27.1.2000

 

141.414

 

Bez. Zell/See

 

27.1.2000

 

158.025

 

Bez. Zell/See

 

05.4.2001

 

98.177

 

Bez. Zell/See

 

05.4.2001

 

175.839

 

Bez. Zell/See

 

05.4.2001

 

179.617

 

Bez. Zell/See

 

04.4.2001

 

88.061

 

Bez. Zell/See

 

12.4.2001

 

64.748

 

Bez. Zell/See

 

11.4.2001

 

97.914

 

Bez. Zell/See

 

13.3.2002

 

45.901

 

Bez. Zell/See

 


14.3.2002

 

52.669

 

Bez. Zell/See

 

20.12.2002

 

22.513

 

Bez. Zell/See

 

19.12.2002

 

34.950

 

Bez. Zell/See

 

19.12.2002

 

53.947

 

Bez. Zell/See

 

19.12.2002

 

31.317

 

Bez. Zell/See

 

19.12.2002

 

53.217

 

Bez. Zell/See

 

20.12.2002

 

18.453

 

Bez. Zell/See

 

 

 

 

 

Gesamt:               35
Fahrzeuge

 

Zu Frage 4:

In den drei genannten Bezirken sind die Bezirksposten rund um die Uhr mit mindestens 2

Bediensteten besetzt. Darüber hinaus wird der jeweils erforderliche Außendienst eingeteilt.

Auf dem Gendarmerieposten Zell am See versahen im Monat Dezember 2003 31, auf dem
Gendarmerieposten Tamsweg 21 und auf dem GP St. Johann im Pongau 19 Bedienstete
Exekutivdienst.

Zu Frage 5:

Durchschnittsalter    über 50 J.    über 55 J.    über 60 J

BGK St. Johanna im Pongau:     41,2        25      4        0

BGK Tamsweg :     45,5        12      6        0

BGK Zell am See:     43,7        38      12      0

Zu Frage 6, 7 und 8:

Die Verrichtung des Exekutivdienstes im alpinen Gelände wird grundsätzlich mit den
„Richtlinien für den Alpindienst der Bundesgendarmerie (AlpDR)", Erlass vom 9. August
1996, Zahl: 3400/132-11/23/96, geregelt.

Unter Berücksichtigung der topografischen Verhältnisse Österreichs sind so genannte
„Alpine Einsatzgruppen (AEG)" eingerichtet. Nach den individuellen Gegebenheiten ist die
erforderliche Anzahl von Beamten den einzelnen Dienststellen zu Erhebung von Alpin- und
Skiunfällen zugewiesen.


Angehörigen der AEG (Alpinisten, Hochalpinisten und Bergführern) wird persönlich (nicht
pro Dienststelle) die alpine Sonderbekleidung und Ausrüstung beigestellt. Die
Sonderbekleidung umfasst grundsätzlich Haube/alpin, Anorak/alpin, Einsatzüberhose,
Weste/alpin für Sommer und Winter, Alpinrollkragenpullover, Kletterhose für Sommer und
Winter, Kletterschuhe leicht und schwer, Skischuhe, Handschuhe. Die alpine Ausrüstung
setzt sich grundsätzlich aus Seilen, Karabinern, Pickeln, Steigeisen, Klettersteigausrüstung,
Skiausrüstung, Lawinenverschüttetensuchgeräten, Lawinensonden, Lawinenschaufeln, etc.
zusammen.

Zu Frage 9:

Die Anzahl und die Dienstzeiten der je Gendarmerieposten Dienst versehenden
Exekutivbeamten werden vor allem im Wechseldienst nach den jeweiligen vorhersehbaren
sicherheitsdienstlichen Bedürfnissen und polizeitaktischen Überlegungen eingeteilt und
variieren ständig.

Zu Frage 10:

Eine generelle Beistellung von alpinen Ausrüstungsgegenständen für das Bundes-
kriminalamt (BK) ist nicht vorgesehen. Alpine Ausrüstungs- und insbesondere Bekleidungs
-
sorten, die für spezielle Dienstverrichtungen benötigt werden, werden bedarfsorientiert
beigestellt.

Dem Einsatzkommando Cobra stehen die für die seiltechnischen Einsatzbereiche und die
für die Ausbildung im alpinen Bereich die notwendigen alpinen Ausrüstungsgegenstände im
erforderlichen Ausmaß zur Verfügung.

Zu Frage 11:

Die Streifendienste werden nach dem sicherheitsdienstlichen Bedarf, der aus einer Vielzahl
von relevanten Parametern resultiert (wie z.B. soziale Bevölkerungsschichtung, Infrastruktur,
Lokalitäten etc.) und unter Berücksichtigung der jahrelangen exekutiven Erfahrung geplant.

Zu Frage 12:

Die Ausübung von Befehls- und Zwangsgewalt muss den Organen des öffentlichen
Sicherheitsdienstes vorbehalten bleiben. Die für private Sicherheitsunternehmen be-
stehenden Rechte sind als ausreichend zu betrachten.


Zu Frage 13:

Die Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen ist ein Teil von
den vielfältigen Aufgaben der Sicherheitsexekutive und wird im Rahmen der bestehenden
Möglichkeiten vollzogen. Derartige Überprüfungen werden insbesondere in Kombination mit
anderen Amtshandlungen (z. B. Ordnungsstörungen, strafrechtliche Delikte) oder bei Plan-
quadrataktionen vorgenommen.

Frage 14:

Diese Aussage entspricht nicht den Tatsachen.

Zu den Fragen 15 und 16:

Bewertete E2a-Planstellen stehen mit dem neuen Dienstzeitmodell in keinem Zusammen-
hang.

Derzeit werden verschiedenen Modelle diskutiert. Erst nach Ende der Diskussionsphase
werden weitere Entscheidungen getroffen und ein Verhandlungspapier erstellt werden. Aus
diesem Grund ist eine konkretere Beantwortung dieser Fragen noch nicht möglich.

Zu Frage 17:

In den angeführten Bezirken sind keine Planstellen für Sicherheitswachebeamtinnen und

auch keine Wachzimmer vorhanden.

Zu Frage 18:

Es gab und gibt keine Wachzimmer in Pongau.

Zu Frage 19:

Bei den Bezirksgendarmeriekommanden sind Bezirksleitzentralen eingerichtet, die ständig

mit mindestens zwei Gendarmeriebeamten besetzt werden.

Zu den Fragen 20 und 21:

Es gibt bei den Bezirksgendarmeriekommanden weder eine Fernmeldevermittlung noch ein

Verkehrsunfallskommando.


Zu Fragen 22:

Für Gendarmerieposten sind keine Mindeststände definiert.

Zu Frage 23:

Die Errichtungen, Verlegungen und Zusammenlegungen von Gendarmerieposten obliegt
gemäß der Organisation und Geschäftsordnung für Gendarmerieposten (OGO/GP) dem
Bundesministerium für Inneres.

Im Anlassfall wird je nach dienstbetrieblicher und organisatorischer Notwendigkeit von den
jeweiligen Landesgendarmeriekommanden eine Vorprüfung durchgeführt und nach um-
fassender Evaluierung aller relevanten Faktoren durch das Bundesministeriums für Inneres
umgesetzt.

Darüber hinaus existieren keine Erlässe, die konkrete Vorgaben über die Voraussetzungen
solcher Maßnahmen enthalten.

Zu Frage 24:

Im Bereich der Bundesgendarmerie ist explizit kein Mindeststand an Gendarmeriestreifen
definiert. Die Anzahl der Streifen orientiert sich unter anderem an den jeweiligen geo-
graphischen, topographischen, infrastrukturellen, verkehrstechnischen und sicherheits-
polizeilichen Gegebenheiten bzw. Erfordernissen.

In den aus einem oder mehreren Gendarmerieposten-Überwachungsbereichen be-
stehenden so genannten Sektoren versieht mindestens eine Doppelpatrouille Streifendienst.
Diese Streifenpräsenz stellt die sicherheitspolizeiliche Grundversorgung dar.

Zu Frage 25 und 26:

Siehe Beantwortung der Fragen 15 und 16!

Zu Frage 27 und 28:

Die Schaffung von diversen Sonderverwendungen wie zum Beispiel Diensthundeführer,
Suchtgiftspezialisten, Bezirksbrandermittler etc sind aufgrund der immer komplexer
werdenden Aufgabenstellungen notwendig.


Diese überregionalen Einrichtungen steigern die Qualität der Sicherheitsexekutive,
ermöglichen einen effizienteren Ressourceneinsatz und kommen so wiederum allen
Exekutivdienststellen, die diese Spezialisten bei Bedarf in Anspruch nehmen können, zu
Gute und entlasten diese wesentlich.

Von einer namentlichen Auflistung wird aus rechtlichen und polizeitaktischen Gründen
abgesehen. Da die Dauer der Einsätze dieser Spezialisten vom jeweiligen Anlassfall
abhängig ist und daher monatlich stark variieren, kann eine konkrete Angabe über das
Ausmaß der Einsatzzeiten der in Sonderverwendungen stehenden Bediensteten nicht
angegeben werden.