1207/AB XXII. GP

Eingelangt am 02.02.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

 

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 1186/J der Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde wie folgt:

Fragen 1 bis 8:

Das Interpellationsrecht stellt bekanntlich eines der wichtigsten Kontroll- und Infor-
mationsinstrumente der einzelnen Parlamentarier/innen bzw. der parlamentarischen
Fraktionen dar. Während sich die Oppositionsmandatare in der Regel aus Gründen
der Publizität mit - oftmals sehr detaillierten und umfangreichen - offiziellen schriftli-
chen Anfragen im Sinne des Geschäftsordnungsgesetzes 1975 an die Regierung
oder ihre Mitglieder wenden, geschieht dies bei den Regierungsparteien häufig auf
informelle - also öffentlich weniger spektakuläre - Weise, indem sie die Ressorts im
Wege der Mitarbeiter/innen der Ministerbüros direkt kontaktieren.

Dies zeigt sich beispielsweise auch darin, dass von den 1158 in der laufenden Ge-
setzgebungsperiode bis Ende November 2003 eingebrachten schriftlichen Anfragen
1099 (also 95 %) von der Opposition stammen, während Mandatare der Regie-
rungsparteien nur 58 Anfragen (das sind ca. 5 %) eingebracht haben.

Daneben haben die Abgeordneten der Oppositionsparteien die Möglichkeit, durch
Wortmeldungen im Ausschuß, bei der Debatte zu einzelnen Tagesordnungspunkten
oder zu Sonderaktionen im Plenum des Nationalrates ihre Anfragen zu thematisie-
ren.

Ich bemühe mich seit Jahren beiden Informationswünschen Rechnung zu tragen.

Auf Ihre konkreten Anfragen eingehend möchte ich darauf hinweisen, dass insbe-
sondere im Vorfeld von Ausschusssitzungen immer wieder Fragen von Abgeordne-
ten bzw. Klubs - meistens von jenen der Regierungsparteien - an das Ressort he-
rangetragen werden. Diese Anfragen werden im Normalfall direkt durch mein Kabi-


nett beantwortet. Inwieweit diese Antworten dann von den Klubs verteilt oder in die
Diskussion im Ausschuss bzw. in der Vorbesprechung einbezogen werden, liegt in
der Ingerenz der Abgeordneten und stellt daher keinen Gegenstand der Vollziehung
dar.

Auf Wunsch von Fraktionen nehmen gelegentlich auch Mitarbeiter/innen meines
Ressorts an Ausschussvorbesprechungen von Fraktionen als Auskunftspersonen
teil.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass es sich hiebei um eine jahrzehnte-
lange Praxis handelt, die von allen Regierungskonstellationen gehandhabt wurde.
Ich habe nicht die Absicht, diese bisher unbestrittene Vorgangsweise zu ändern.