1220/AB XXII. GP
Eingelangt am 03.02.2004
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BM für
Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ 04 0502/261-I/4/03
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr
Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 1181/J vom 3. Dezember 2003 der Abgeordneten Dr. Peter Pilz und
Kollegen, betreffend
Zu 1. bis 8.:
Das
Interpellationsrecht stellt bekanntlich eines der wichtigsten Kontroll- und
Informationsinstrumente der einzelnen Parlamentarier bzw. der parlamentarischen
Fraktionen dar. Während sich die Oppositionsmandatare in der Regel aus
publizistischen Gründen mit - oftmals sehr detaillierten und umfangreichen -
offiziellen schriftlichen Anfragen im Sinne des GOG an die Regierung oder ihre
Mitglieder wenden, geschieht dies bei den Regierungsparteien häufig auf
informelle - also öffentlich weniger spektakuläre - Weise, indem sie die
Ressorts im Wege der Mitarbeiter der Ministerbüros direkt kontaktieren.
Dies zeigt
sich beispielsweise auch darin, dass von den bis Ende November 2003 1158 in der
laufenden Gesetzgebungsperiode eingebrachten schriftlichen Anfragen 1099 (also
95%) von der Opposition stammen, während Mandatare der Regierungsparteien nur
58 Anfragen (das sind ca. 5%) eingebracht haben.
Ich bemühe
mich seit Jahren beiden Informationswünschen Rechnung zu tragen.
Auf Ihre
konkreten Anfragen eingehend möchte ich darauf hinweisen, dass insbesondere im
Vorfeld von Ausschusssitzungen immer wieder Fragen von Abgeordneten bzw. Klubs
- meistens von jenen der Regierungsparteien - an das Ressort herangetragen
werden. Diese Anfragen werden im Normalfall direkt durch das Kabinett des
Bundesministers beantwortet. Inwieweit diese Antworten dann von den Klubs verteilt
oder in die Diskussion im Ausschuss bzw. in der Vorbesprechung einbezogen
werden, entzieht sich meiner Kenntnis.
Auf Wunsch von
Fraktionen nehmen gelegentlich auch Mitarbeiter meines Ressorts an
Ausschussvorbesprechungen von Fraktionen als Auskunftspersonen teil. Die
Oppositionsparteien thematisieren ihre Anfragen - wie auch die oben zitierte
Erfahrung zeigt - in der Regel entweder durch offizielle schriftliche Anfragen,
durch Wortmeldungen im Ausschuss oder bei der Debatte zu den einzelnen Tagesordnungspunkten
oder zu Sonderaktionen im Plenum des Nationalrates.
Abschließend
möchte ich darauf hinweisen, dass es sich hiebei um eine
jahrzehntelange
Praxis handelt, die von allen Regierungskonstellationen ge-
handhabt
wurde. Ich habe nicht die Absicht, diese bisher unbestrittene Vorgangsweise zu
ändern.
Mit
freundlichen Grüßen