1220/AB XXII. GP

Eingelangt am 03.02.2004
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BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

GZ 04 0502/261-I/4/03

 Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1181/J vom 3. Dezember 2003 der Abgeordneten Dr. Peter Pilz und Kollegen, betreffend gut vorbereitete Fragen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 8.:

Das Interpellationsrecht stellt bekanntlich eines der wichtigsten Kontroll- und Informationsinstrumente der einzelnen Parlamentarier bzw. der parlamentarischen Fraktionen dar. Während sich die Oppositionsmandatare in der Regel aus publizistischen Gründen mit - oftmals sehr detaillierten und umfangreichen - offiziellen schriftlichen Anfragen im Sinne des GOG an die Regierung oder ihre Mitglieder wenden, geschieht dies bei den Regierungs­parteien häufig auf informelle - also öffentlich weniger spektakuläre - Weise, indem sie die Ressorts im Wege der Mitarbeiter der Ministerbüros direkt kontaktieren.

 

 

Dies zeigt sich beispielsweise auch darin, dass von den bis Ende November 2003 1158 in der laufenden Gesetzgebungsperiode eingebrachten schrift­lichen Anfragen 1099 (also 95%) von der Opposition stammen, während Mandatare der Regierungsparteien nur 58 Anfragen (das sind ca. 5%) eingebracht haben.

 

Ich bemühe mich seit Jahren beiden Informationswünschen Rechnung zu tragen.

 

Auf Ihre konkreten Anfragen eingehend möchte ich darauf hinweisen, dass insbesondere im Vorfeld von Ausschusssitzungen immer wieder Fragen von Abgeordneten bzw. Klubs - meistens von jenen der Regierungsparteien - an das Ressort herangetragen werden. Diese Anfragen werden im Normalfall direkt durch das Kabinett des Bundesministers beantwortet. Inwieweit diese Antworten dann von den Klubs verteilt oder in die Diskussion im Ausschuss bzw. in der Vorbesprechung einbezogen werden, entzieht sich meiner Kenntnis.

 

Auf Wunsch von Fraktionen nehmen gelegentlich auch Mitarbeiter meines Ressorts an Ausschussvorbesprechungen von Fraktionen als Auskunfts­personen teil. Die Oppositionsparteien thematisieren ihre Anfragen - wie auch die oben zitierte Erfahrung zeigt - in der Regel entweder durch offizielle schriftliche Anfragen, durch Wortmeldungen im Ausschuss oder bei der Debatte zu den einzelnen Tagesordnungspunkten oder zu Sonderaktionen im Plenum des Nationalrates.

 

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass es sich hiebei um eine

jahrzehntelange Praxis handelt, die von allen Regierungskonstellationen ge-


handhabt wurde. Ich habe nicht die Absicht, diese bisher unbestrittene Vorgangsweise zu ändern.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.