124/AB XXII. GP
Eingelangt am 14.04.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfragebeantwortung
BM für soziale Sicherheit und Generationen
Ich beantworte die an mich gerichtete parlamentarische
Anfrage Nr. 143/J der Abgeordneten
Mag. Ulli Sima und Genossinnen wie folgt:
Frage 1:
Zum Aufgabenbereich der Österreichischen Agentur für
Gesundheit und Ernährungssicherheit
GmbH (AGES) zählt die Erstellung von Befund und Gutachten von
Lebensmittelproben. Werden
Überschreitungen von Grenzwerten festgestellt (somit „aufgedeckt"),
so wird dies im Gutachten
festgehalten und es erfolgt eine Anzeige. Diese Maßnahme unterliegt dem
Datenschutz. Nur in jenen
Fällen, wo eine Ware von der AGES als gesundheitsschädlich beurteilt wird,
erfolgt die Information
der Öffentlichkeit und die entsprechende Warnung der Konsumentinnen
gemäß § 25a LMG durch
mein Ministerium.
Frage 2:
Die Österreichische Agentur für Gesundheit und
Ernährungssicherheit hat in den letzten Monaten
Themenschwerpunkte bezüglich Lebensmittelsicherheit gesetzt. Diese
Themen wurden weit intensi-
ver behandelt als bis dato üblich. Aufgrund der neuen Strukturen
innerhalb der AGES werden diese
Themen (Lebensmittelbereich, Humanbereich, Veterinärbereich und
landwirtschaftlicher Bereich)
im Sinne einer umfassenden Risikobewertung über alle fachlichen Bereiche der
Agentur behandelt.
Durch die kompetente Bündelung der Fachkompetenz wird der
Konsument besser vor Gesund-
heitsschädigung und Täuschung geschützt sein als in den vergangenen
Jahren.
Frage 3:
Die NGO's haben lediglich einige Proben untersucht. Die
Aussage, dass die NGO's die
„Aufgaben der AGES" übernehmen ist daher unrichtig. Die Vielzahl
der Untersuchungen, wie
sie in der AGES nicht nur für Pestizide getätigt werden, können nicht
von NGO's übernommen
werden. Jedes Jahr sind umfangreiche Aktivitäten im Zuge der amtlichen
Lebensmittelkontrolle
vorgesehen. Darüber hinaus können nur bei Vorliegen von Gutachten der AGES
lebensmittel-
rechtliche Maßnahmen getroffen werden.
Frage 4:
NGO's können schon aus rechtlichen Gründen keine
amtliche Tätigkeit übernehmen. Die Information
der AGES über Pestizide erfolgt in sachlicher Weise und unter Beachtung des
erforderlichen Daten-
schutzes.
Frage 5:
Die Aussage ist zunächst vor dem Hintergrund der bereits
intensiven Arbeiten auf dem Gebiet der
Risikobewertung zu sehen. Sie ist so zu verstehen, dass das neue
Unternehmenskonzept noch nicht
fertiggestellt ist und die Strukturreformen daher noch nicht abgeschlossen
sind.
Frage 6:
Die Österreichische Agentur für Gesundheit und
Ernährungssicherheit GmbH, trägt in höchstem Aus-
maß dazu bei, die Lebensmittelsicherheit der heimischen Konsumenten zu
gewährleisten. Selbstver-
ständlich bemüht sich die AGES das Risiko auf dem niedrigsten Niveau zu
halten. Dies geschieht durch
umfangreiche, regelmäßige und statistisch abgesicherte Untersuchungen
an allen Produkten der Lebens-
mittelkette. Als wichtige Beispiele hiefür möchte ich neben den Pestiziden
pathogene Keime im Le-
bensmittel-, Veterinär- und Humanbereich, Mykotoxine und sonstige chemische
Schadstoffe in Lebens-
und Futtermitteln nennen.
Frage 7:
Aufgrund eines
Gesamtbudgets für die AGES ist eine spezifische Aufschlüsselung derzeit nicht
möglich.
Wenn eine detaillierte Budgetierung für entsprechende AGES-interne
Kompetenzzentren (z.B. Pflanzen-
schutzmittelanalytik) umgesetzt ist, kann ich diese Frage beantworten.
Derzeit sind die Ausgaben aus der
Basisfinanzierung des Bundes für die AGES zu bedecken.
Frage 8:
Diesbezüglich möchte ich auf die Tabelle 1 verweisen.
Untersuchungen wurden von den AGES-
Lebensmitteluntersuchungsstellen in Wien, Innsbruck, Linz und Graz
durchgeführt.
Frage 9:
2002 wurden 762 importierte Obst- und Gemüseprodukte auf
Pestizide untersucht. Detaillierte Anga-
ben sind der Tabelle 2 zu entnehmen. Daten aus 2003 stehen derzeit noch
nicht zur Verfügung.
Daten, deren Herkunftsland nicht eindeutig zu bestimmen war (in den Datenbanken
als * oder ?
gekennzeichnet) sind nicht angeführt. Dies betrifft insgesamt 42
Proben.
Frage 10:
Insgesamt waren 360 der ausländischen Proben mit Rückständen
unter dem Höchstwert belastet.
Diesbezüglich möchte ich auf die Tabelle 3 verweisen. Nicht angeführt
sind all jene Daten, deren
Herkunftsland nicht eindeutig zu bestimmen war (in den Datenbanken als
* oder ? gekennzeichnet).
Dies betrifft insgesamt 42 Proben. Die Aufschlüsselung erfolgte nach den
untersuchenden
Prüfstellen in Wien, Innsbruck, Linz und Graz.
Frage 11:
Insgesamt waren 68 ausländische Proben mit Rückständen
über dem Höchstwert belastet. Details
sind den Tabellen 4 zu entnehmen. In diesen Tabellen sind alle Proben mit
Höchstwertüberschrei-
tungen angeführt, wobei diese in fetter Schrift markiert sind. Ich
möchte darauf hinweisen, dass
diese Proben nicht zusätzlich im Rahmen der Tabellen 3 angeführt sind.
Daten, deren Herkunfts-
land nicht eindeutig zu bestimmen war (in den Datenbanken als * oder ?
gekennzeichnet) sind nicht
angeführt. Dies betrifft insgesamt 42 Proben.
Die Aufschlüsselung nach Produkten ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen:
Produkt |
Anzahl
Proben mit |
Birnen |
1 |
Erdbeeren |
5 |
Kartoffeln |
1 |
Kopfsalat |
3 |
Orangen |
1 |
Paprika |
21 |
Petersilie |
3 |
Pfirsich |
9 |
Ruccola |
1 |
sonst, exot. Obst |
1 |
Tomaten |
14 |
Weintrauben |
8 |
Frage 12:
Insgesamt waren 255 Proben (Summe aus Proben mit und
ohne Höchstwertüberschreitung) mit
mehr als einem Pestizid belastet. Details sind den Tabellen 3 und 4 zu
entnehmen. Daten, deren Her-
kunftsland nicht eindeutig zu bestimmen war, (in den Datenbanken als *
oder ? gekennzeichnet) sind
nicht angeführt. Dies betrifft insgesamt 42 Proben.
Frage 13:
Folgende Wirkstoffe sind in der Europäischen Union
untersagt, wobei ich auf die entsprechenden
Übergangsfristen seitens der Europäischen Union aufmerksam machen möchte:
Cyhalothrin (nicht
lambda-Cyhalothrin!), Azinphos-ethyl, Ferbam, Propham, Dinoterb,
Fenvalerate, DNOC, Pyra-
zophos, Monolinuron, Chlozolinat, Tecnacen, Lindan, Quintozen,
Permethrin, Zineb, Parathion,
Chlorfenapyr, Fentin-acetat, Fentin-hydroxid.
Bei Beurteilung der
nachstehenden Zahlen über die Rückstandsbelastung ist die Zulassungsaufhe-
bung, Frist für Beseitigung, Lagerung, Vermarktung und Anwendung von
Lagervorräten mitzube-
denken.
Produkt |
Herkunftsland |
Wirkstoff |
Gehalt |
Paprika |
Spanien |
Parathion |
0,13 |
Paprika |
Spanien |
Permethrin |
0,08 |
Paprika |
Spanien |
Pyrazophos |
0,05 |
Pfirsich |
Italien |
Chlozolinat |
0,05 |
Pfirsiche |
Italien |
Parathion |
0,02 |
Weintrau- |
Italien |
Parathion |
0,079 |
Weintrau- |
Italien |
Parathion |
0,023 |
Frage 14:
In meinem Ressort gibt es keine Unterlagen darüber,
welche Wirkstoffe in welchem Herkunfts-
staat nicht zugelassen sind. Für die Beantwortung derartiger Fragen wäre
eine internationale
Datenbank hilfreich. Eine europaweite Harmonisierung im Wege einer
Verordnung ist geplant
und wird von mir befürwortet.
Frage 15:
Produkte (Lebensmittel pflanzlicher Herkunft) aus dem
Ausland werden durch das österreichi-
sche Pflanzenschutzmittelgesetz nicht berührt. Es gibt viele Gründe,
warum Pflanzenschutzmittel
in Österreich nicht zugelassen werden. Dies können gesundheitliche oder
umwelttoxikologische
Gründe sein, aber auch geografische und lokale Gegebenheiten. Die
Höchstwerte werden in den
meisten Bereichen EU-weit festgelegt. In diesem Fall hat Österreich die
entsprechenden Richtli-
nien umzusetzen.
Fragen 16 und 24:
Für das Jahr 2003 ist im amtlichen Proben- und
Revisionsplan eine Anhebung der Probenanzahl
bei frischem Obst und Gemüse auf ca. 3000 Proben vorgenommen worden.
Darin sind neben den
Routineproben die Proben von Schwerpunktaktionen des nationalen und EU
koordinierten
Überwachungsprogramms enthalten.
Mit Erlass wurde für das nach statistischen Kriterien
festgelegte nationale Pestizidmonitoring fol-
gende Probenzahlen für ausländische Erzeugnisse festgesetzt:
79 Kirschen,91Trauben,72 Champignons, 7 Karotten,50 Zwetschken,69 Paprika
Für heimische Ware wurden folgende Probenmengen errechnet
|
B |
NÖ |
OÖ |
S |
K |
St |
T |
V |
W |
Kirschen |
0 |
3 |
2 |
1 |
1 |
2 |
2 |
1 |
4 |
Trauben |
1 |
1 |
0 |
0 |
0 |
1 |
0 |
0 |
1 |
Champignons |
0 |
4 |
4 |
3 |
3 |
4 |
2 |
0 |
4 |
Karotten |
3 |
17 |
15 |
6 |
6 |
12 |
7 |
5 |
17 |
Zwetschken |
1 |
6 |
5 |
2 |
2 |
4 |
3 |
1 |
6 |
Paprika |
1 |
5 |
5 |
1 |
1 |
5 |
2 |
1 |
5 |
Frage 17:
Insgesamt wurden 478 inländische Produkte (Obst und
Gemüse) untersucht. Bezüglich der Details verweise
ich auf Tabelle 5. Daten aus 2003 stehen derzeit noch nicht zur
Verfügung. Daten, deren Herkunftsland
nicht eindeutig zu bestimmen war, (in den Datenbanken als * oder ?
gekennzeichnet) sind nicht ange-
führt. Dies betrifft insgesamt 42 Proben.
Frage 18:
Insgesamt waren 218 der inländischen Proben mit
Rückständen unter dem Höchstwert belastet.
Diesbezüglich möchte ich auf die Tabellen 6 verweisen. Nicht angeführt
sind all jene Daten, deren
Herkunftsland nicht eindeutig zu bestimmen war (in den Datenbanken als
* oder ? gekennzeichnet).
Dies betrifft insgesamt 42 Proben. Die Aufschlüsselung erfolgte nach den
untersuchenden Prüfstel-
len in Wien, Innsbruck, Linz und Graz.
Frage 19:
Insgesamt waren 8 inländische Proben mit Rückständen
über dem Höchstwert belastet. Es handelt
sich um jeweils eine Probe Äpfel, Endivien, Spinat und Pfirsich und 4
Kopfsalatproben. Bezüglich
der Details verweise ich auf die Tabelle 7. In diesen Tabellen sind
alle Proben mit Höchstwertüber-
schreitungen angeführt, wobei diese in fetter Schrift markiert sind. Ich
mache darauf aufmerksam,
dass diese Proben nicht zusätzlich im Rahmen der Tabellen 6 angeführt
sind!
Daten, deren Herkunftsland nicht eindeutig zu bestimmen
war, (in den Datenbanken als *
oder ? gekennzeichnet) sind nicht angeführt. Dies betrifft insgesamt 42 Proben.
Frage 20:
Insgesamt waren 79 Proben (Summe aus Proben mit und ohne
Höchstwertüberschreitung) mit mehr
als einem Pestizid belastet. Bezüglich der Details verweise ich auf die
Tabellen 6 und 7. Nicht ange-
führt sind all jene Daten, deren Herkunftsland nicht eindeutig zu
bestimmen war (in den Datenbanken
als * oder ? gekennzeichnet). Dies betrifft insgesamt 42 Proben.
Frage 21:
Folgende Wirkstoffe sind in der Europäischen Union
untersagt, wobei ich auf die entsprechenden
Übergangsfristen seitens der Europäischen Union hinweisen möchte:
Cyhalothrin (nicht lambda-
Cyhalothrin!), Azinphos-ethyl, Ferbam, Propham, Dinoterb, Fenvalerate, DNOC,
Pyrazophos,
Monolinuron, Chlozolinat, Tecnacen, Lindan, Quintozen, Permethrin,
Zineb, Parathion, Chlorfe-
napyr, Fentin-acetat, Fentin-hydroxid.
Bei Beurteilung der nachstehenden Zahlen über die
Rückstandsbelastung ist die Zulassungsauf-
hebung, Frist für Beseitigung, Lagerung, Vermarktung und Anwendung von
Lagervorräten mit-
zubedenken.
Produkt |
Bundesland |
Wirkstoff |
Gehalt |
Karotten |
Tirol |
Lindan |
0,034 |
Pfirsich |
Steiermark |
Parathion |
0,13 |
Pfirsich |
Steiermark |
Parathion |
0,06 |
Fragen 22 und 23:
Diese Fragen kann ich nicht beantworten, da eine
diesbezügliche Erhebung nicht Gegenstand der
Beurteilung im Sinne des Lebensmittelgesetzes (LMG) 1975 i.d.g.F. ist.
Frage 25:
Grundsätzlich wurden
Proben wegen Übertretung des § 16 LMG 1975 i.d.g.F.(Lebensmittelgesetz) be-
anstandet und somit in weiterer Folge von den zuständigen Behörden
einem entsprechenden Verfahren
gemäß den Bestimmungen des LMG 1975 i.d.g.F. zugeführt.
Die
Höchstwertwertüberschreitungen führten jedoch nicht zu einer Beurteilung als
gesundheitsschäd-
lich, verdorben, verfälscht oder wertgemindert.
Bei einer Überschreitung der Grenzwerte der gemäß § 16
LMG erlassenen Schädlingsbekämpfungs-
mittel-Höchstwerteverordnung hat eine Anzeige bei Gericht zu erfolgen und zwar
unabhängig vom
Vorliegen einer Gesundheitsschädlichkeit.
Frage 26;
Überschreitungen von
Pestizidgrenzwerten in Lebensmitteln werden in Befund und Gutachten von
der AGES bzw. von Landeslebensmitteluntersuchungsanstalten
dokumentiert. Die entsprechenden
Gutachten werden an die probenziehenden Organe der Lebensmittelaufsicht zur
Anzeige weiterge-
leitet. In diesen Gutachten ist auch der Beanstandungsgrund angegeben.
Detaillierte Informationen
über die weiteren juristischen Maßnahmen im Zuge der Verfahren liegen meinem
Ressort nicht vor.
Frage 27:
Die AGES beurteilt alle Höchstwertüberschreitungen von
amtlichen Proben und leitet diese Ergeb-
nisse an die Lebensmittelaufsichtsbehörde weiter, die dann von dieser
zur Anzeige gebracht werden.
Zahlen über diese Anzeigen liegen in meinem Ressort nicht auf.
Frage 28:
Folgende Strafbestimmungen sind im Lebensmittelgesetz
1975 i.d.g.F. bei Verstößen gegen die
Schädlingsbekämpfungsmittel Höchstwerte Verordnung vorgesehen:
§ 58. (1) Mit
Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen
ist
zu bestrafen, wer entgegen dem § 15 LMG 1975 i.d.g.F oder dem § 16 LMG
1975 i.d.g.F.
5. Lebensmittel
pflanzlicher Herkunft, die im Sinn des § 16 Abs. 6 LMG 1975
Rückstände enthalten, in Verkehr bringt (vorsätzlich).
§ 59. Wer eine im § 58 Abs. l mit Strafe bedrohte
Handlung fahrlässig begeht, ist mit Freiheits-
strafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu
bestrafen.
Wer den Bestimmungen einer auf Grund der §§ 15 Abs. 7
oder 8 lit. a oder b, 19 oder 31 Abs. l
erlassenen Verordnung zuwiderhandelt, macht sich, sofern die Tat nicht nach den
§§56 bis 64
oder nach anderen Bestimmungen einer strengeren Strafe unterliegt, einer
Verwaltungsübertretung
schuldig und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe bis
zu 3 600 Euro zu bestra-
fen.
Frage 29:
Hinsichtlich der Verantwortlichkeit verweise ich auf die
Bestimmungen des österreichischen
Strafgesetzbuches bzw. des Verwaltungsstrafgesetzes.
Frage 30:
Überschreitungen von Pestizidgrenzwerten in Lebensmitteln
werden in Befund und Gutachten von
der AGES bzw. von Landeslebensmitteluntersuchungsanstalten
dokumentiert. Die entsprechenden
Gutachten werden an die probenziehenden Organe der Lebensmittelaufsicht
zur Anzeige bei den
zuständigen Behörden weitergeleitet. Detaillierte Informationen über den
weiteren Verlauf der
Verfahren bzw. Abschluss der Verfahren liegen mir nicht vor.
Frage 31:
Bei Feststellung von Überschreitungen des Grenzwertes
wird die Untersuchungstätigkeit an
gleichartigen Waren (gleiches Herkunftsland, Produzent...) intensiviert.
Fragen 32 und 33, 36 und 37:
Erfolgt die Probenziehung gemäß den Bestimmungen des
Probenahmeverfahrens Anlage 1C der
Schädlingsbekämpfungsmittelhöchstwerteverordnung BGB1. Nr. 441/2002 so
ist ein Rückschluss
auf die Charge gesichert und eine neuerliche Probenziehung nicht
erforderlich.
Fragen 34 und 35:
Ja, dies zählt zu den routinemäßigen Aufgaben der Lebensmittelaufsichtsorgane.
Fragen 38 bis 40:
Von der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit GmbH (existiert erst
seit 1.6.2002 ) wurden bis dato noch keine Ergebnisse bekanntgegeben. Es ist jedoch in naher
Zukunft geplant, diese Information den Konsumenten in anonymisierter Form zur Verfügung zu
stellen.
Informationen über die Gesamtberichte, nationales Monitoring und EU-Bericht finden sich auch auf
der Website meines Ressorts.
Fragen 41 bis 43:
Ja.
Die österreichische Agentur für Gesundheit und
Lebensmittelsicherheit GmbH, plant aufgrund
gesetzlicher Bestimmungen eine regelmäßige Veröffentlichung anonymisierter
Daten im Internet.
Derzeit arbeitet die AGES intensiv daran, um die technischen und
juristischen Probleme zu
beseitigen. Über den Zeitraum der Veröffentlichungsintervalle kann ich derzeit
noch keine Auskunft
geben. Dieser Zeitraum sollte so kurz wie möglich sein, da die Konsumenten über
die Situation in
Österreich hinreichend und möglichst rasch informiert sein wollen.
Fragen 44 und 45:
An den Konsumenten dürfen auf Grund der Rechtslage nur
anonymisierte Daten ohne Angabe von
Erzeuger, Hersteller, Invehrkehrsetzer etc. bekanntgegeben werden. Die Warnung
gemäß § 25a LMG
bleibt davon natürlich unberührt.
Frage 46:
Wie ich schon bei Frage 7 ausgeführt habe, ist eine
detaillierte Aufschlüsselung mangels entspre-
chender bisheriger Kostenrechungssysteme nicht möglich.
Fragen 47 bis 51:
Fragen der Zulassung des Inverkehrbringens und der
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln fallen
in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft.
Frage 52:
Die schwerpunktsmäßige Untersuchungstätigkeit wird unter
Ausschöpfung der Analysenkapazität
verstärkt, um die Grenzwertüberschreitungen bei Obst und Gemüse weiter
zu minimieren.
Frage 53:
Die Verwendung von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln im
Obst- und Gemüsebau ist in der
konventionellen Landwirtschaft erlaubt. Für solche Produkte kann daher nicht
gefordert werden,
dass sie absolut frei von Rückständen sind. Rückstandsfrei sind naturgemäß
Erzeugnisse der
biologischen Landwirtschaft. Die Förderung derartiger
Produktionsmethoden fällt in den Zustän-
digkeitsbereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasserwirt-
schaft.
Fragen 54 und 55:
Eine schwerpunktmäßige Untersuchung von 141 Paprikaproben
im Frühjahr 2002 ergab, dass bei
16 Proben eine Überschreitung des zulässigen Höchstwertes festgestellt wurde.
Eine derartige
Beanstandungsquote liegt deutlich unter dem bisher EU-weit ermittelten
Anteil von 19% an Über-
schreitungen ( EU-Monitoring of Pesticide Residues in Products of Plant
Origin in the European
Union, Norway and Iceland 1999). Im Übrigen möchte ich auf die
Beantwortung zur Frage 52
verweisen.
Frage 56:
Fragen der Zulassung und Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln und somit auch Überlegungen
zum Pestizidreduktionsprogramms fallen in den Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Eine mögliche
Verringerung des
Pestizideinsatzes wird von mir natürlich begrüßt.
Frage 57:
Die Zulassung von Pestiziden erfolgt verstärkt auf
EU-Ebene. Es werden laufend entsprechende
Richtlinien mit harmonisierten Höchstwerten erarbeitet, die in Österreichisches
Recht
umzusetzen sind.
Bei einzelnen Wirkstoffen gibt es zwar getrennte
Höchstwerte, die Risikoabschätzung wird jedoch
für die Stoffe gemeinsam vorgenommen, sofern dies toxikologisch relevant ist.
Es besteht darüberhinaus die Initiative, das kumulative Risiko verstärkt zu
bewerten. So ist zum
Beispiel bei Phosphorsäureester die Festlegung des Summengrenzwertes
EU-weit als auch welt-
weit im Codex Alimentarius geplant. Österreich unterstützt diese
Bestrebungen.
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