1246/AB XXII. GP
Eingelangt am 12.02.2004
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möglich.
Bundeskanzleramt
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Sima
und GenossInnen haben am
14. Jänner 2004 unter der Nr. 1318/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „ReaktorUnsicherheit deutscher Atomkraftwerke und Reaktion
der österreichischen Bundesregierung auf das enorme Bedrohungspotential für die
österreichische Bevölkerung" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu
den Fragen 1 bis 28:
Die vorliegende Anfrage ist zwar an mich adressiert, der
Großteil der Fragen -
nämlich die Frage 1 und die Fragen 3 bis 20 - richtet sich jedoch ausdrücklich
an
das Organ „Bundesregierung".
Die Fragen 2 sowie 21 bis 28 fallen primär
in den Vollziehungsbereich des Bun-
desministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, und
zwar unter dem Gesichtspunkt der allgemeinen Angelegenheiten der Nuklearkoor-
dination (Z 21 des Abschnittes l des Teils 2 der Anlage zu § 2 BMG). Soweit sie
Fragen des Schutzes der österreichischen Bevölkerung für den Fall einer
Freiset-
zung von Radioaktivität betreffen, wird unter dem Gesichtspunkt des
Katastrophen-
schutzes wohl auch der Wirkungsbereich des Bundesministers für Inneres (Z 1 des
Abschnittes F des Teils 2 der Anlage zu § 2 BMG) betroffen sein. Soweit in den
Fragen allgemeine Angelegenheiten des Schutzes vor ionisierenden Strahlen an-
gesprochen werden, stellen diese eine Angelegenheit des Wirkungsbereiches des
Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft dar
(Z 20 des Abschnittes l des Teils 2 der Anlage zu § 2 BMG). Überdies kann eine
Angelegenheit der Außenpolitik angenommen werden.
Da offenkundig der Vollziehungsbereich des Bundeskanzlers
nicht betroffen ist, er-
suche ich um Verständnis, daß ich von einer Beantwortung der Anfrage absehe.