1249/AB XXII. GP

Eingelangt am 13.02.2004
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Bundesministerium für Justiz

 

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Mayer, Kolleginnen und Kollegen
haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Strafverfahren nach dem
Lebensmittelgesetz und andere
II" gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 3, 6 bis 10, 13 bis 17, 20 bis 24, 27 und 28:

Die gewünschten Informationen können auf Grund des dafür notwendigen, hohen

Detaillierungsgrades nicht durch Abfragen aus der Verfahrensautomation Justiz
abgerufen werden. Die Erhebung dieser Daten würde auf Basis der in der Ver-
fahrensautomation Justiz verfügbaren Informationen ein manuelles Durcharbeiten
zahlloser Gerichtsakten erfordern, weshalb ich um Verständnis bitte, dass ich von
der Beantwortung dieser Fragen in Anbetracht des damit verbundenen, unzumut-
baren hohen Verwaltungsaufwandes Abstand nehmen muss.

Zu 4, 5, 11, 12, 18, 19, 25 und 26:

Für das Jahr 2003 sind noch keine Daten zu den Verurteilungen nach dem

Lebensmittel-, Arzneimittel-, Rezeptpflicht- sowie Tierarzneimittelkontrollgesetz
verfügbar.

Die Gerichte übermitteln permanent die Zahlen der rechtskräftigen gerichtlichen
Verurteilungen an das Strafregisteramt, das die Daten für das Jahr 2003 in mehreren
Tranchen zwischen Ende Februar und Anfang April 2004 an die Statistik Austria
weiterleiten wird. Nach Aufbereitung der Daten durch die Statistik Austria werden die


in Ihrer schriftlichen Anfrage gewünschten Informationen erfahrungsgemäß
frühestens ab Mai 2004 verfügbar sein, wobei dieser Zeitplan auch für sämtliche
andere Verurteilungsdaten, etwa nach dem Strafgesetzbuch, gilt.